Staatsanwaltschaft zog den "Schwarzen Peter" für das Stuttgarter Amtsgericht
Jeder kennt das diebische Gefühl aus unserer Kindheit, wenn einem beim Kartenspiel der
nachfolgende Mitspieler den "Schwarzen Peter" aus der Hand zog und es nunmehr sein Problem
war, diese Karte wieder los zu werden.
Dieses Gefühl hat offensichtlich auch Richter Kindermann vom Landgericht Stuttgart bei seiner
Urteilsverkündung am 23.05.2006 empfunden, als er dem Antrag der Staatsanwaltschaft, ein
ärztliches Gutachten über die Verhandlungsunfähigkeit von Dr. Lanka am 14.März 2006 nicht
anzuerkennen und ihm alle Verfahrenskosten aufzuerlegen, nicht entsprach und das Verfahren
zurück an das Amtsgericht verwies.
Richter Kindermann abschließend: "Ich bin froh, daß ich die Verhandlung vor dem Amtsgericht
nicht führen muß !"
Was war geschehen ?
Gleich zu Beginn der Verhandlung eröffnete Richter Kindermann, daß es entgegen der Ankündigung
heute nicht "um die Sache" gehe, sondern "nur" um die Frage der Verhandlungsunfähigkeit von
Herrn Dr.Stefan Lanka am 14.März 2006.
Diese Taktik eignet sich natürlich bestens dazu, einen Beklagten, der sich schlüssig auf den
Anklagepunkt der Beleidigung vorbereitet hat, plötzlich nach den genauen Zeitpunkten seiner
Kieferschmerzen, ärztlicher Diagnostik, Röntgenbildanfertigung, Medikamenteneinnahmen usw.
zu befragen und ihn somit unglaubwürdig erscheinen zu lassen.
Da die wenigsten Menschen auf Abruf die Tagesprotokolle der vergangenen Monate parat haben,
drängt man sie damit schnell in die Defensive.
Die Nichtgewährung eines Pflichtverteidigers sowie das Versäumnis einer rechtzeitigen
Zeugenbefragung der Gutachter-Ärztin werte ich als grobe Verfahrensfehler.
Nach Abschluß der Beweisaufnahme erlaubte das Gericht eine zweiminütige Selbstverteidigung
von Dr.Lanka.
In seinem Statement schilderte er komprimiert die Sachlage von seiner Virusentdeckung bis zu
den auch der Staatsanwaltschaft seit Jahren bekannten Beweisen zur HIV- und zur H5N1-Lüge.
Nach ihrer Körpersprache zu urteilen, folgten die beiden anwesenden Schöffen sehr interessiert.
Nur Richter Kindermann suchte mit seinen Augen an der Decke des Sitzungssaales nach
Lösungsansätzen. Er fand auch einen, indem er nach ca.5 Minuten Dr.Lanka das Wort entzog:
"Wir brauchen das nicht !"
Es folgte die Vertretung der Staatsanwaltschaft mit ihrem hastigen Plädoyer:
"Der Beklagte hat nicht eindeutig dargelegt..."
Schlußwort Dr.Lanka:
"Die Nichtanerkennung eines ärztlichen Gutachtens ist eine staatsanwaltschaftliche Unverschämtheit.
Sie behauptet, die Ärzte haben gelogen !"
Fazit:
Das Landgericht Stuttgart unter Vorsitz von Richter Kindermann hat mit seinem Urteil
Recht gesprochen !
Der Antrag der Staatsanwaltschaft wurde zurückgewiesen.
Ein Urteil im Sinne der Staatsanwaltschaft, ärztliche Gutachten verwerfen zu dürfen, hätte
mit Sicherheit in der gesamten Ärzteschaft nur für einen Moment zur Sprachlosigkeit geführt.
Dieses Urteil beweist, Rechtsstaatlichkeit ist möglich !
Aber nur wer Rechtsstaatlichkeit einfordert, wird Rechtsstaatlichkeit erfahren !
Das ist das Ziel von klein-klein:
Die Realisierung von Rechtsstaatlichkeit, getreu nach Recht und Gesetz.
Dieses Urteil vom Landgericht Stuttgart bestärkt die Mutigen unter uns, daß der Weg von
klein-klein ein erfolgreicher Weg ist.
Und es soll die noch Zaudernden ermutigen, endlich die Köpfe aus der Deckung zu heben und
laut mit Mut und Charakter zu rufen:
"Auch wir wollen Rechtsstaatlichkeit; für uns, für unsere Kinder und für alle anderen auch !"
Nun ist das Amtsgericht Stuttgart gefordert Recht zu sprechen, denn nur auf diesem Wege
wird es den "Schwarzen Peter" wieder los.
Und ich wünsche mir eine noch breitere Kenntnisnahme und Teilnahme der Öffentlichkeit
als bisher bei diesem Verfahren.
Viele Grüße
Frank