gesund lachen ist gut ;), aber halten wir nochmal fest:
Eine deutsche Behörde geht auf die Beweisbarkeit von H5N1 ein. Sie macht erstens die Aussage, dass eine Publikation existiert, in der der Nachweis des H5N1 gemäß den Kochschen Postulaten dokumentiert ist. Nachweislich ist aber festzustellen, dass diese Tatsachenbehauptung falsch ist (Blick in die Publikation).
Zweitens beruft sich die Behörde auf einen internationen wissenschaftlichen KONSENS. Und da fällt mir die Aussage eines Demoteilnehmers in Bad Waldsee vom letzten Wochenende ein, als wir uns kurz über den Begriff Konsens unterhielten: "Und früher gab es eben den fatalen Konsens, *** zu vernichten". Über diesen Satz musste ich erst mal nachdenken, bis es Klick machte: NATÜRLICH gibt es Konsense, aber diese sind ja als "abgestimmte Verhaltensregeln, Übereinstimmung, Zustimmung" oder so zu definieren. Konsense sind in der Wissenschaft demzufolge eben nichts wert! Denn § 2 Abs. 1 IfsG (Infektionsschutzgesetz) verlangt das IST, d.h. die Existenz eines Krankheitserregers (im Zweifel eben durch ein standardisiertes Nachweisverfahren), aber nicht einen Konsens über die Existenz.
Dieses Eingeständnis einer deutschen Behörde schreit förmlich nach weiteren rechtlichen Schritten. Dazu in den nächsten Wochen mehr.
Natürlich kann jeder dieses Schreiben verwenden, um klein-klein aktiv zu werden. :)
P.S. an Susanne: Du bringst es auf den Punkt: Kein Foto in der Publikation! Und nein, weiß ich leider nicht ob das die Standardpublikation vom CDC ist. Warum findest Du das wichtig?
Hier das auf dem Vogelgrippe-Workshop in Neumarkt vorgestellte neue Antwortschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes (=Landesgesundheitsamt).
Kommentar dazu:
Erstmals wird nun auch im Zusammenhang mit der Beweisführung bezüglich der Existenz des H5N1 von einem internationalen wissenschaftlichen KONSENS gesprochen (der gleiche Konsens wie bei HIV auch). Ein Konsens lässt sich aber nun einmal nicht fotografieren (Prof. H. U. Niemitz). Bedeutend ist auch die erstmalige Angabe einer Publikation bezüglich Beweisführung der Existenz des H5N1 durch eine deutsche Behörde. Laut Dr. Stefan Lanka erfüllt die zitierte Publikation nicht die Kriterien einer gültigen Virusisolation. Wer sich vergewissern will, ob hier eine Virusisolation dokumentiert wurde, schaut am besten selbst in dieser Publikation nach.
Christoph Trautmann
(Wie lädt man ein Bild zum besseren Anschauen/ Ausdrucken herunter? 1. Mit der rechten Maustaste auf das untenstehende Bild klicken 2. "ZIEL speichern unter" wählen 3. Ein Fenster geht auf: Oben "Desktop" auswählen und dann unten "Speichern" klicken 4. Bild wird nun auf eigene Festplatte heruntergeladen 5. Mit der rechten Maustaste auf das heruntergeladene Bild auf dem Desktop klicken 6. "Öffnen mit.." wählen 7. "Windows Bild- und Faxanzeige" wählen 8. Jetzt ggf. ausdrucken)
ich habe heute nach 3 (!) Monaten Bearbeitungszeit Antwort vom Thüringer Landesverwaltungsamt (=Landesgesundheitsamt) auf meinen Einspruch bezüglich Zwangsimpfung bekommen, und auch gleich wieder zurückgeschrieben.
Beide Schreiben hängen unten als Bilder an.
(Wie lädt man ein Bild zum besseren Anschauen/ Ausdrucken herunter? 1. Mit der rechten Maustaste auf das untenstehende Bild klicken 2. "ZIEL speichern unter" wählen 3. Ein Fenster geht auf: Oben "Desktop" auswählen und dann unten "Speichern" klicken 4. Bild wird nun auf eigene Festplatte heruntergeladen 5. Mit der rechten Maustaste auf das heruntergeladene Bild auf dem Desktop klicken 6. "Öffnen mit.." wählen 7. "Windows Bild- und Faxanzeige" wählen 8. Jetzt ggf. ausdrucken)
vielen Dank für Ihre e-mail und für Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen.
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn Sie sich die Sendungen unserer Impulswoche Krebs erst einmal ansehen und dann Ihr Urteil fällen würden. Eine Gegendarstellung ist ohnehin nur im nachhinein möglich; wir hoffen aber sehr, dass wir Ihnen dafür keinen Anlass bieten werden.
In der Woche vom 3. bis 9. April 2006 greift die ARD das Thema Krebs auf, mit dem Ziel, das Bewusstsein der Menschen für Krebs mit kompetenter Berichterstattung zu schärfen. Fundierte Informationen sollen dem Zuschauer die Möglichkeit bieten, sich umfassend zu informieren. Das Thema wird in einer Vielzahl von Sendungen aufgegriffen. Die einzelnen Tage der ARD-Themenwoche stehen jeweils unter einem Motto: Prävention, Diagnose Krebs, Leben mit Krebs, Krebs und Gesellschaft, Krebstherapie, Alternative Heilmethoden und Zukunft - Chancen gegen Krebs.
Selbstverständlich werden die Redaktionen unterschiedliche Sichtweisen präsentieren. Wenn Sie inhaltliche Vorschläge einbringen möchten, sind Sie in der Zuschauerredaktion der ARD-Programmdirektion nicht ganz an der richtigen Adresse. Zur ARD (Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland) gehören neun Landesrundfunkanstalten. In den Landesrundfunkanstalten werden alle Beiträge für Das Erste produziert. Die ARD-Programmdirektion leistet innerhalb dieses ARD-Gemeinschaftsprogramms lediglich die Koordinationsarbeit. Wir haben keine Produktionsmöglichkeiten und kein Geld, um Sendungen anzukaufen oder in Auftrag zu geben oder Themenvorschläge anzunehmen.
Deshalb bitten wir Sie, sich direkt an Ihre Landesrundfunkanstalt zu wenden. Die zuständige Redaktion (Medizin/Gesundheit) wird entscheiden, ob sie Ihr Anliegen redaktionell berücksichtigen kann. Die E-Mail-Adressen der ARD-Anstalten lauten:
Das Erste wird allen Betroffenen, Angehörigen und interessierten Zuschauern unterschiedliche Aspekte anbieten. Unter leben.ARD.de im Internet sowie im Videotext werden umfassende programmbegleitend Informationen und Hintergründe präsentiert. Während der kompletten Programmwoche wird eine ARD Themenwoche Krebs Infoline zum Programm geschaltet: 0180 - 5 - 11 77 12 (12 Cent/Minute, ab 02.04.06 erreichbar von 5.00 h bis 00.00 h, sonntags bis 00.30 h). Bei der Vorbereitung der Themenwoche hat die ARD auf kompetente Beratung gesetzt: Unter anderem das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg (dkfz, Mitglied der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren), die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) sowie die Deutsche Krebshilfe unterstützen das Vorhaben. Wir hoffen, dass wir auch Ihren Erwartungen gerecht werden können.
Email ist eben an die ARD gegangen. Grüße an alle Christoph
P.S. an Jenny: Gute Idee mit den Aufklebern, vielleicht auch "http://www.agenda-leben.de" :)?
ARD Zuschauerredaktion Postfach 200665
80006 München
- per Email: zured@daserste.de -
Erfurt, den 19.02.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben bekannt gegeben, dass Sie im April eine Woche lang über Krebs berichten wollen ("Leben - was sonst?").
Die Neue Medizin nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer (auch: „Germanische Neue Medizin“ genannt) ist aktueller Stand der Medizinwissenschaft bezüglich Krebs.
Ich möchte Ihnen sagen: Wenn Sie in Ihren Sendungen im April die überholte Krebstheorie der Schulmedizin noch als aktuellen Stand der Wissenschaft darstellen, dann werden wir, die Freunde der Neuen Medizin nach Dr. med. Ryke Geerd Hamer, auf eine Gegendarstellung hinwirken.
Wenn den Fernsehzuschauern heute noch von den Medien die überholte Theorie vom „bösen Krebs“ vorgesetzt wird, könnten diese eine unbegründete Panik entwickeln. Das ist mit dem heutigen Stand der Medizinwissenschaft nicht mehr vereinbar.
Außerdem wäre das Irreführung mit der möglichen Konsequenz, dass Betroffene nach Ihren Sendungen veraltete Krebsbehandlungsmethoden (Chemo- oder Strahlentherapie) nachfragen könnten.
... und laut Robert-Koch-Institut ist die Zahl der "Krebs"-Diagnosen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Vielleicht würde es Sinn machen die ARD schon vorab abzumahnen, dass sie Berichterstattung unterlässt, die nicht den aktuellen Stand der Wissenschaft darstellt (Die Neue Medizin IST Teil des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft, die (überholte) Krebstheorie der Schulmedizin war einmal Stand der Wissenschaft und wird nur mittels Irreführung weiterhin als aktueller Stand der Wissenschaft behauptet).
Ich werd da mal ein Schreiben entwerfen und stelle es dann hier rein.
konnte leider nicht in Erfahrung bringen, was in so einem Notfallkoffer drin sein möge, ich vermute, neben den üblichen Notfall-Utensilien vielleicht nen Mundschutz und eine Menge Desinfektionslösung ?
Ist auch nicht so wichtig, finde ich, lass uns auf das Rechtliche an dieser Wahnsinnsshow konzentrieren.
Ja, der Fall Gert Postel ist bedeutend. Es gab vor einigen Jahren auch ein SFB-Fernsehinterview mit ihm, das mich sehr bewegt hat, in dem er gezeigt hat, was er ist:
Uneinschüchterbar, und er hat aus gutem Grund im Gefängnis gesessen, da eine ungeheure Bedrohung ggü. der sog. "Ärzteschaft", einer der die ganze Verlogenheit und Pseudowissenschaftlichkeit sichtbar und erfahrbar machte.
Wer an dieses Interview herankommt, sollte es unbedingt anschauen, würde es selbst gerne mal wieder sehen: Sender Freies Berlin 1 20.2.2002 um 13:00 Uhr B. trifft... Moderation: Bettina Böttinger Gäste: Gert Postel und Ariane Sommer
ich arbeite wieder als Rettungssanitäter bei einer der 4 Hilfsorganisationen. Da hab ich gleich mal meine Kollegen gefragt, ob die in letzter Zeit eine Generalstabsübung machten mussten bezüglich Vogelgrippealarm. "Nö" meinte mein Lehrrettungsassistent. Er sagte aber, dass sämtliche Ablaufpläne für den Fall eines Alarmes schon bis ins Detail ausgearbeitet sind. Also eigentlich nix Neues.
Gruß Christoph
P.S.: Was ist neu an dem "Notfallkoffer Vogelgrippe"? Bestimmt nur der Aufkleber!
Ist doch egal wer da im Namen des BmfGsS antwortet, das müssen die intern mit mit sich ausmachen. Ist ja nicht unser Problem wem man die Sache anvertraut.
Die Antwort gilt jedenfalls, was den Kenntnisstand des BmfGsS bezüglich Virusbeweis H5N1 anbelangt, als representative Antwort des BmfGsS und ist voll ernstzunehmen. Ich finde auch das Alter dieses Mitarbeiters nicht weiter schlimm - konzentrieren wir uns doch einfach auf das Inhaltliche seiner Aussage!
Habe heute Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit bekommen .
Gruß Christoph
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Antwort Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit und Familie.
Danke, Ministerium!
1. Man VERSICHERT mir, dass keine Zwangsmaßnahmen vorgesehen sind. 2. Eine Schutzimpfung ist rein freiwillig. 3. Virusbeweise liegen dem Ministerium nicht vor.
Gruß Christoph
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