In diesem Massenantwortschreiben (BMG AZ Gl1) vom 13.12.05 aus LmZ Heft 1/2006 S.17 liegt für mich einige Brisanz. Ich möchte gern meinem Bundestagsabgeordneten damit konfrontieren. Kann mir jemand den Link nennen oder mir dieses Massenantwortschreiben schicken?
Diese Schreiben, mit entsprechender Erklärung, müßte jeder Haushalt als Postwurfsendung bekommen. Für jeden Bürger als nachweisliches Dokument, dass die Bundesregierung den Artikel 2 GG nicht antesten wird. Keine Zwangsimpfung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes § 20 Abs. 6 und 7.
Wenn doch, dann Montagsdemos der anderen Art.
Gruß M.
jannis
(
Gast
)
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22.02.2006 16:04
#2 RE: Suche Massenantwortschreiben vom 13.12.2005
Ich bereite gerade den morgigen Abend vor und habe nicht so viel Zeit zum Surfen. Obendrein bin ich pilhar.com-geschädigt. (Alle 2000 Seiten gelesen Oder waren es noch mehr?)
Die Veranstaltung war zwar gestern Abend, aber trotzdem vielen Dank. Ich habe mich dank der anderen Hinweise behelfen können. Genau dieses Schreiben aber habe ich gemeint.
:"Die konkreten Planungen des Bundes (und der Länder) für den Fall einer Influenza-Pandemie umfassen nicht den Erlass einer solchen Verordnung (Schutzimpfung oder spezifische Prophylaxe; Anmerkung von mir) auf der Grundlage des §§ 20 Abs 6,7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)"
verstehe ich die konkrete Planung als:
vorerst die Planung, um dann evtl. doch eine andere zu favorisieren oder letztendlich auszuführen.
Und im Fremdwörterbuch wird konkret auch mit "gegenständlich, auf etwas Bestimmtes bezogen" beschrieben. Wenn die konkrete Planung auf den gegenwärtigen Zeitpunkt des Schreibens (13.12.1005) bezogen wird, dann kann es möglich sein, daß heute eine andere konkrete Planung existiert, die sehr wohl eine Schutzimpfung auf der Grundlage des §§ 20 Abs 6,7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorsehen könnte.
Wenn meine Auslegung richtig ist, dann ist dieses Schreiben leider kein Beweis dafür, daß das GG 2 nicht angestastet wird.
da ist genau meine Intention, dass ich an die Nichtplanung nicht glaube. Ich will aber meine Umgebung informieren, nach dem Motto vor der Wahl - und nach der Wahl, wie wir höchstwahrscheinlich auch diesmal belogen werden.
Aber diesmal geht es nicht um rotierende Ministerposten, sondern um unsere Gesundheit.
Von der Existenz dieses Schreibens, indem das BMG explizit darauf abstellt und betont, “ nicht den Erlass einer solchen Verordnung auf der Grundlage des §§ 20 Abs 6,7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)" zu planen, sollte die Öffentlichkeit wissen.
Denn noch bedeutet dies ja, dass man von der Aushebelung des GG keinen Gebrauch machen will.
Mittlerweile glaube ich, dass dieses Infektionschutzgesetz genau aus diesem Grund 2001 geschaffen wurde. Eine Art Notstandsgesetz. So führt man durch die Hintertür IMPFPFLICHT ein.
Die WHO ist ja schon länger unzufrieden mit der „Durchimpfungsrate“ in Deutschland.
Auf jeden Fall erfüllt diese Panikmache einen und wahrscheinlichen seinen Zweck.
Wenn obiges Szenario (Zwangsimpfung) nicht kommen sollte, so brennen sich die nächsten Tage und Wochen aber auf jeden Fall in die Köpfe der Bundesbürger ein. Das Langzeitgedächtnis wird programmiert.
Dann reicht künftig eine kleine Pressemitteilung, dass wieder eine Grippewelle droht und die Menschen strömen in die Praxen und Gesundheitsämter. Das vermute ich, ist die eigentliche Planung.
„Das Langzeitgedächtnis wird programmiert.“ hast du sicherlich recht. Es wird sich ja reichlich Mühe gegeben. Und auch formuliert, daß die Bürger sich daran gewöhnen müssen, daß das Vogelgrippe-Virus uns die nächsten 4 -5 Jahre begleiten wird, sowie, daß es jedes Jahr eine neue Infektionskrankheit geben soll. Eine gewaltige, jährliche Ausschüttung für die Profiteure.