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Dieses Thema hat 43 Antworten
und wurde 19.400 mal aufgerufen
 Spezial-Forum: Die Vogelgrippe
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Elena Offline



Beiträge: 519

21.12.2005 21:44
#31 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

ich weiß auch nicht was los ist und was /wer im Gundesgesundheitsministerium denkt.... Man kann den Eindruck gewinnen dass man unsere Fragen nicht ernst nimmt. Es könnte aber genauso gut sein, dass unsere Fragen so wichtig sind, dass sich kein "wichtiger" Kopf an die Beantwortung traut um seinen "wichtigen" Kopf nicht zu gefährden....

Viele Grüße
Elena


Christoph Offline



Beiträge: 22

22.12.2005 20:37
#32 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Ist doch egal wer da im Namen des BmfGsS antwortet, das müssen die intern mit mit sich ausmachen. Ist ja nicht unser Problem wem man die Sache anvertraut.

Die Antwort gilt jedenfalls, was den Kenntnisstand des BmfGsS bezüglich Virusbeweis H5N1 anbelangt, als representative Antwort des BmfGsS und ist voll ernstzunehmen. Ich finde auch das Alter dieses Mitarbeiters nicht weiter schlimm - konzentrieren wir uns doch einfach auf das Inhaltliche seiner Aussage!

Viele Grüße
Christoph

meister_kaio Offline



Beiträge: 39

23.12.2005 03:00
#33 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

>...das Foto wo die Kugeln und die Stäbe golden
>eingefärbt sind und beide das Virus darstellen sollen...

Für mich sieht das absolut so aus, als ob die "kugeln" und
"stäbe" die gleichen (hohl-?)zylindrischen objekte darstellen,
lediglich aus einer anderen perspektive aufgenommen.
Dies wird auch dadurch unterstützt, dass bei den zur
blickrichtung mehrparallel ausgerichteten objekten, ein
nachlassen der tiefenschärfe erkennbar ist (gibt es
auch bei e-mikroskopen).

Dem, dass e-mikroskopische aufnahmen nicht farbig sind,
kann ich micht nur anschliessen. Der witz ist ja gerade,
dass man in bereichen unterhalb der wellenlänge des sichtbaren
lichtes operieren möchte.

Es handelt sich bei den aufnahmen also um falschfarbaufnahmen.

Viel interessanter als die einfärbung finde ich aber die frage,
was die aufnahmen wirklich zeigen, denn soviel steht fest:
Um viren handelt es sich dabei mit an sicherheit grenzender
wahrscheinlichkeit nicht.
Wie sollten sich derlei "sperrige" objekte jemals im
interzellulären raum schnell genug ausbreiten können,
wie die angebliche infektiösität fordern würde

MfG

Christoph Offline



Beiträge: 22

14.03.2006 12:52
#34 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo an alle,

ich habe heute nach 3 (!) Monaten Bearbeitungszeit Antwort vom Thüringer Landesverwaltungsamt (=Landesgesundheitsamt) auf meinen Einspruch bezüglich Zwangsimpfung bekommen, und auch gleich wieder zurückgeschrieben.

Beide Schreiben hängen unten als Bilder an.

(Wie lädt man ein Bild zum besseren Anschauen/ Ausdrucken herunter?
1. Mit der rechten Maustaste auf das untenstehende Bild klicken
2. "ZIEL speichern unter" wählen
3. Ein Fenster geht auf: Oben "Desktop" auswählen und dann unten "Speichern" klicken
4. Bild wird nun auf eigene Festplatte heruntergeladen
5. Mit der rechten Maustaste auf das heruntergeladene Bild auf dem Desktop klicken
6. "Öffnen mit.." wählen
7. "Windows Bild- und Faxanzeige" wählen
8. Jetzt ggf. ausdrucken)

Für alle die sich neu mit dem Thema Zwangsimpfung und Erregernachweise auseinandersetzen, siehe auch Karls Beitrag: http://www.vogelgrippe-aufklaerung.de/t365f4-Viren.html (5. Beitrag von oben).

Gruß C.

Angefügte Bilder:
antw.gif   lvwamt.gif  
Christoph Offline



Beiträge: 22

16.05.2006 10:41
#35 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Hier das auf dem Vogelgrippe-Workshop in Neumarkt vorgestellte neue Antwortschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes (=Landesgesundheitsamt).

Kommentar dazu:

Erstmals wird nun auch im Zusammenhang mit der Beweisführung bezüglich der Existenz des H5N1 von einem internationalen wissenschaftlichen KONSENS gesprochen (der gleiche Konsens wie bei HIV auch). Ein Konsens lässt sich aber nun einmal nicht fotografieren (Prof. H. U. Niemitz). Bedeutend ist auch die erstmalige Angabe einer Publikation bezüglich Beweisführung der Existenz des H5N1 durch eine deutsche Behörde. Laut Dr. Stefan Lanka erfüllt die zitierte Publikation nicht die Kriterien einer gültigen Virusisolation. Wer sich vergewissern will, ob hier eine Virusisolation dokumentiert wurde, schaut am besten selbst in dieser Publikation nach.

Christoph Trautmann

(Wie lädt man ein Bild zum besseren Anschauen/ Ausdrucken herunter?
1. Mit der rechten Maustaste auf das untenstehende Bild klicken
2. "ZIEL speichern unter" wählen
3. Ein Fenster geht auf: Oben "Desktop" auswählen und dann unten "Speichern" klicken
4. Bild wird nun auf eigene Festplatte heruntergeladen
5. Mit der rechten Maustaste auf das heruntergeladene Bild auf dem Desktop klicken
6. "Öffnen mit.." wählen
7. "Windows Bild- und Faxanzeige" wählen
8. Jetzt ggf. ausdrucken)

Angefügte Bilder:
Tlvwa1.gif   Tlvwa2.gif  
susanne Offline



Beiträge: 350

16.05.2006 11:17
#36 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Lieber Christoph,

vielen Dank, dass Du uns das Schreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Verfügung stellst. Seite 1 habe ich mir nach Deinen Angaben bereits ausgedruckt. Seite 2 funktioniert aber leider nicht, es ist alles verschwommen, so dass ich insbesondere die angegebene Literatur zum H5N1 nur teilweise lesen kann. Es soll sich also um Literatur aus dem Jahre 1998 handeln. Ein Haufen Namen werden genannt. Aber wo genau wurde das veröffentlicht? Handelt es sich um eine Publikation? Gibt es eine Möglichkeit, diese Publikation einmal hier ins Forum zu stellen? - Wäre sicherlich interessant, sich einmal näher anzuschauen, worauf genau sich denn nun diese Behörde bezieht.

Die in diesem Schreiben ebenfalls genannten Publikationen zum Influenza Virus sind jedenfalls ganz lustig. Man bedenke, dass es die biochemische Charakterisierung erst seit ungefähr 1970 gibt und "Kilbourne.." von 1959 ist. Noch lustiger ist die erste Angabe zum Grippevirus. Die stammt von 1933!!! Man bedenke, dass es den ersten Prototyp des Elektronenmikroskops gerade erstmal seit 1931 gab. Standardmäßig kam es erst ein paar Jahre später zum Einsatz. Von biochemischer Charakterisierung ganz zu schweigen.

Viele Grüße
Susanne

Christoph Offline



Beiträge: 22

16.05.2006 16:40
#37 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo,

die letztgenannte H5N1-Publikation hängt unten als PDF-Datei an.
Quelle: http://www.sciencemag.org/cgi/reprint/279/5349/393.pdf

Gruß Christoph

Dateianlage:
Science 279 p393-396 .pdf
susanne Offline



Beiträge: 350

16.05.2006 17:07
#38 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Hallo Christoph,

schön, dass wir die Publikation so schnell zur Verfügung haben.

Den Titel habe ich auf jeden Fall schon mal irgendwo gelesen: "Characterization of an Avian Influenza A (H5N1) Virus Isolated from a Child with a Fatal Respiratory Illness". Kann es sein, dass das die Standardpublikation des CDC ist?

Auf jeden Fall braucht man diese Publikation nur mal durchzublättern, da fällt sofort auf, dass da kein einziges elektronenmikroskopisches Foto dabei ist!!!!!

Und wo kein elektronenmikroskopisches Foto existiert - da ist auch kein Beweis für eine Virusisolation!

Also sowas erbärmliches aber auch. Darauf stützt die Welt H5N1!!!

Viele Grüße
Susanne

Elena Offline



Beiträge: 519

18.05.2006 10:36
#39 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo Christoph,

ich hoffe wir dürfen die Antwort des Thüringer Verwaltungsamtes verwenden. Ich möchte von meinen lokalen Politikern, Ärzten und der lokalen Presse wissen wie man ein wissenschaftlichen Konsens isoliert und wie man Stücke eines wissenschaftlichen Konsens vermerht um es in Impfstoffe einzubringen und ob dann eine Immunität gegen wissenschaftlichen Konsens erreicht werden soll.

Das ist das erste mal, dass eine Behörde offen zugibt, dass das H5N1 nicht isoliert und nicht nachgewiesen ist, geschweige denn , bzw. wie denn, seine behauptete Eigenschaften bewiesen sind. Ich finde wir dürfen jetzt nicht zulassen, dass ein weiterer wissenschaftlicher Konsens benützt wird um Millionen Menschen zu töten oder ihre Gesundheit zu beschädigen.

Liebe Grüße
Elena


** Gegen die Wahrheit ist kein Kraut gewachsen **

Christoph Offline



Beiträge: 22

18.05.2006 17:08
#40 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Natürlich kann jeder dieses Schreiben verwenden, um klein-klein aktiv zu werden.
:)

P.S. an Susanne: Du bringst es auf den Punkt: Kein Foto in der Publikation! Und nein, weiß ich leider nicht ob das die Standardpublikation vom CDC ist. Warum findest Du das wichtig?

susanne Offline



Beiträge: 350

18.05.2006 17:49
#41 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Hallo Christoph,

Du hast Recht, es ist nicht wichtig, ob es sich dabei um die Standardpublikation des CDC handelt oder nicht.

Wichtig und bedeutend für uns hier in Deutschland ist einzig und allein, dass UNSERE Behörde(n) sich auf diese Publikation stützen. Solche rechtlichen Maßnahmen wie das Freilaufverbot für Hühner oder eventuelle Zwangsimpfungen werden mit solchen Nicht-Beweisen begründet.

Damit hast Du viel erreicht!!!

Viele Grüße
Susanne

Elena Offline



Beiträge: 519

18.05.2006 22:44
#42 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Eine Publikation die ein wisschenchafltichen Konsen beweisen soll. Ich lach mich gesund.


** Gegen die Wahrheit ist kein Kraut gewachsen **

Christoph Offline



Beiträge: 22

19.05.2006 12:49
#43 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Moment Elena,

gesund lachen ist gut ;), aber halten wir nochmal fest:

Eine deutsche Behörde geht auf die Beweisbarkeit von H5N1 ein. Sie macht erstens die Aussage, dass eine Publikation existiert, in der der Nachweis des H5N1 gemäß den Kochschen Postulaten dokumentiert ist. Nachweislich ist aber festzustellen, dass diese Tatsachenbehauptung falsch ist (Blick in die Publikation).

Zweitens beruft sich die Behörde auf einen internationen wissenschaftlichen KONSENS. Und da fällt mir die Aussage eines Demoteilnehmers in Bad Waldsee vom letzten Wochenende ein, als wir uns kurz über den Begriff Konsens unterhielten: "Und früher gab es eben den fatalen Konsens, *** zu vernichten". Über diesen Satz musste ich erst mal nachdenken, bis es Klick machte: NATÜRLICH gibt es Konsense, aber diese sind ja als "abgestimmte Verhaltensregeln, Übereinstimmung, Zustimmung" oder so zu definieren. Konsense sind in der Wissenschaft demzufolge eben nichts wert! Denn § 2 Abs. 1 IfsG (Infektionsschutzgesetz) verlangt das IST, d.h. die Existenz eines Krankheitserregers (im Zweifel eben durch ein standardisiertes Nachweisverfahren), aber nicht einen Konsens über die Existenz.

Dieses Eingeständnis einer deutschen Behörde schreit förmlich nach weiteren rechtlichen Schritten. Dazu in den nächsten Wochen mehr.

Elena Offline



Beiträge: 519

19.05.2006 14:07
#44 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Galgenhumor Christoph


Das ist ja das Absurde Christoph : ein Konsens ist etwas "geistiges" nichtmaterielles.
Auch wenn sie viel, viel Geld ausgegeben haben um ihre geistige Übereinkunft zu materialisieren bzw. in der Realität bestätigt zu bekommen, ist es ihnen - wie sie selber schriftlich bestätigen - nicht gelungen. Es blieb bei der geistigen Haltung, bei der Übereinstimmung, also beim Konsens.

Ob sie ihre erfolglose Bemühungen nun publizieren oder nicht spielt für das IfSG keine Rolle, darf keine Rolle spielen.

Und Impfstoffe die aus nichts weiter bestehen als aus Übereinstimmung + Giftstoffen sind von den Behörden zugelassene, ungesetzliche Giftwaffen gegen die Gesundheit, gegen die Menschheit.

LG
Elena


** Gegen die Wahrheit ist kein Kraut gewachsen **

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