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Dieses Thema hat 43 Antworten
und wurde 19.430 mal aufgerufen
 Spezial-Forum: Die Vogelgrippe
Seiten 1 | 2 | 3
Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

11.11.2005 18:08
Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Weiß jemand wie es rechtlich aussieht wenn es eine Impfpflicht gibt?
Was kann mir, meiner Familie passieren wenn wir uns weigern, welche Bestrafungen sind vorgesehen? Wie sieht das in anderen Ländern aus?

LG
Edwin Christian

Karl Offline



Beiträge: 134

13.11.2005 11:43
#2 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo Edwin
Und die anderen (insbesondere die Neuen)

Deine Fragen sind berechtigt.
Du scheinst neu mit der Sache konfrontiert zu sein.
Macht nichts. Das waren wir alle einmal.

Aber:
Nimm Dir Zeit und schaue Dich in Ruhe im Forum um und durchdenke das.

Hier im Spezialforum Vogelgrippe weise ich zum Rechtlichen hin auf:

(Grippe) Zwangsimpfungen? Einspruch.

Drucke es Dir aus und/oder kopiere es auf Deinen PC und nimm es als Vorlage und erhebe den Einspruch jetzt schon, für Dich, für Deine Familie und lege den Einspruch ein bei Deiner Gemeinde, beim Landesgesundheitsministerium und beim Bundesgesundheitsministerium (per Fax oder per Einschreiben).

Du wirst blöde Antworten bekommen, die Dir aber am Tag X helfen können, wenn Du Dich weigerst.

Dann weise ich auf meine Eingabe an die Generalbundesanwaltschaft hin. Hier unten im Forum:

Karls Schreiben an Generalbundesanwaltschaft

Drucke Dir die 24 Seiten aus. Da hast Du viele Informationen.


Eine Prognose, was Dir passieren kann, wenn Du eine Zwangsimpfung verweigerst, kann Dir in diesem Staat, der (noch) so ist, wie er ist, niemand geben.

Das Gesetz jedenfalls lässt bei dieser Sachlage keine Zwangsimpfung zu – aber darauf, dass Gesetze für die staatlichen Organe verbindlich sind, kann man sich in Deutschland nicht (mehr?) verlassen.

Je mehr jetzt etwas tun, z.B. jetzt schon Einsprüche einlegen, jetzt bei den kommunalen, Landes- und/oder Bundesgesundheitsbehörden (Adressen über Internet) nach der Veröffentlichung fragen, in der das H5N1-Virus dokumentiert ist, jetzt schon nach der Veröffentlichung fragen in der ein humanes Imfluenzavirus dokumentiert ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass es uns gelingt, nicht nur das Vogelgrippeimpfverbrechen abzuwenden, sondern das gesamte Verbrechen des medizinisch-industriellen Komplexes zu überwinden.

Von sich aus sind die Behörden in Deutschland nicht an diesen Punkt gelangt, wo sie heute stehen. Das gelang nur weil einzelne (von denen gesagt wird, dass der Einzelne doch nichts tun kann) sich mit konkreten Beweisfragen an die Behörden gewandt haben.

Deine Frage nach dem Ausland verstehe ich nicht. Denkst Du etwa an Flucht ins Ausland? Bleib in Deutschland und sehe vorher was Du machen kannst.

Lies mal (in Bezug auf Axel, der sagt, dass das Lachen wichtig ist) Asterix und Obelix. Vor diesem unscheinbaren kleinen gallischen Dorf machten sich die Römer in die Hose. Jürgen (Moderator) hat wohl nichts dagegen, wenn ich das was sich hier um dieses Forum bewegt, auch mit dem kleinen gallischen Dorf vergleiche.

Hier im Forum gibt es zwar keinen Zaubertrank, dafür aber Informationen und Hinweise, die besser als jeder Zaubertrank geeignet sein können, nicht die Angriffe der Römer, wohl aber die der Berliner (Regierung, RKI usw.) und auch der WHO abzuwenden.

Wenn Du frühzeitig etwas tust (Einspruch einlegen, fragen usw.) und die Informationen, die hier im Forum zugänglich sind, intensiv durchdenkst (das geht nicht in wenigen Tagen) dann wirst Du genau so viel Angst vor einer Zwangsimpfung haben, die aus Berlin angeordnet wird, wie Obelix jemals Angst vor den Römern hatte.

Aus Deiner Frage spüre ich auch Angst. Angst ist ein schlechter Ratgeber. Angst sollte man aber nicht verdrängen, weil das auch nicht geht. Man kann aber Angst überwinden, nicht durch blinden Aktionismus, weil blinder Aktionismus nur eine Ausdrucksform der Angst ist. Aber durch eine immer weitergehende Dialektik (so nennen die geisteswissenschaftlichen Fachleute das) zwischen Handeln und Denken. Etwas tun (z. B. Einspruch einlegen) und gleichzeitig immer weiter Informationen (nicht nur aufnehmen sondern) verarbeiten. Und die Angst formt sich um in Sicherheit, die wirklichen Mut begründen kann.

Kurze Antwort auf Deine Frage: Du kannst Dich durch die Einheit von Denken, Handeln, verstehen, Informationen aufnehmen, Denken, Handeln ……… tatsächlich vor der Zwangsimpfung schützen, indem Du die Sicherheit bekommst, dass die Zwangsimpfung rechtswidrig ist.

Es nützt nichts, Dir hier nochmals die ganzen §§§ um die Ohren zu schlagen, die ich z.B. bei meiner Eingabe an die Generalbundesanwaltschaft genannt habe. Im Internetzeitalter kann man sich diese §§ leicht herunterladen und ausdrucken und dann durchdenken.

Viele Grüße
Karl

Frank Trautmann ( Gast )
Beiträge:

13.11.2005 12:41
#3 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Lieber Edwin,

das Wesentliche hat Karl bereits beschrieben.
Es lässt sich noch ergänzen, daß eine Zwangsimpfung mit allen verfügbaren Mitteln der Staatsgewalt auch
umgesetzt wird.
Vermutlich auch durch Einsatz von Polizei und Bundeswehr !
Die "Ärzte Zeitung" vom 07.11.05 schreibt auf der Titelseite:
"Für den Fall, daß die Vogelgrippe Deutschland erreicht, sind Gegenmaßnahmen im Pandemie-Plan
bis ins Detail festgelegt..."
Die Namenslisten sind also bereits gedruckt !
In der gleichen Ausgabe auf Seite 12 ist zu lesen:
"Wenn die Vogelgrippe Deutschland erreicht, wird es zunächst darum gehen,
Tiere vorsorglich zu töten."
Zunächst ! Wer danach ?
Schließlich wurden 160 Millionen Impfdosen bestellt !

Viele Grüße
Frank

Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

15.11.2005 00:55
#4 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Danke Karl und Frank für die Anregungen und Informationen!

Trotz meiner Schreiben an die Staatlichen Stellen bleibt mir doch ein Gefühl von Ohmacht, Machtlosigkeit, so wie der Kampf David gegen Goliat.

Aber das soll auch nicht resignierend wirken, bin mal gespannt wie die Reaktionen sind auf meine Schreiben!

Deine Frage nach dem Ausland verstehe ich nicht. Denkst Du etwa an Flucht ins Ausland? Bleib in Deutschland und sehe vorher was Du machen kannst.

Ich mache und bleibe Karl, es war nur mein Gedanke für den fall der fälle, das nichts mehr geht.

Ich werde mich weiter reinhängen, es gibt viel zu tun!


LG
Edwin Christian

Karl Offline



Beiträge: 134

15.11.2005 13:47
#5 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo Edwin Christian

Bist Du nicht bibelfest?

Wenn ich mich richtig erinnere hat der kleine David den Goliath überwunden?

Ist doch großartig, wenn Du Dich wie David fühlst, und nicht wie Goliath. Oder?

Goliath hatte, wenn ich mich richtig erinnere, Macht und Herrschaft.

David hatte nicht nur Verstand, sondern nutzte ihn auch.

Das unterscheidet David von Goliath. Das unterscheidet heute David von der Bundesregierung, vom RKI, von der WHO, von der Pharmaindustrie usw.

Goliath wurde durch David überwunden.

Ist doch großartig, wenn Du Dich wie David fühlst. Oder?


Goliath hat Macht aber nur eine, hierarchisch strukturierte Macht, die in Unterwerfung unter dem Oben gründet. Das war eine Einheit. Das war nur Eins. Gleichermaßen ist die Macht heute eine hierarchische Einheit: EIS-WHO-Bundesregierung-RKI- und am Endpunkt dann z.B. die geplante Zwangsimpfung.

Welche Chance hat Goliath auf Dauer, aber auch hochaktuell mit der Zwangs-Verblödungsimpfung, geplant für den März 2006, wenn es mehrere Davids gibt?
(Vernetzung autonom handelnder Davids, z.B. über dieses Forum.)
Mehrere Davids gegen einen Goliath?
Welche Chance hat Goliath bei mehreren Davids die nicht unter Anweisungshierarchie stehen, sondern selbständig und eigenverantwortlich handeln, aber vernetzt sind?


„Lasst tausend Blumen blühen ….“ sagte mal ein kluger Mensch.

Der sagte auch: „Der Stein, den sie gegen andere erheben, fällt auf ihre eigenen Füße zurück.“

Wenn ich mich richtig erinnere fand David, durch Nutzung seines Verstandes, genau den entscheidenden Punkt bei Goliath, um die Herrschaft des Goliath zu überwinden.

David war alleine. In diesem Forum sind mehrere Dabvidinnen und Davids, autonom (selbständig und eigenverantworltlich) vernetzt.

Welche Chance hat Goliath, die Davidinnen und Davids zu der Verblödungsimpfung zu zwingen?


Viele Grüße von David
an die Davidinnen und Davids

Karl

Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

15.11.2005 19:10
#6 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo Edwin Christian

Hallo Karl

Bist Du nicht bibelfest?

Nein wer ist das schon, vielleicht der Theologe Geerd Hamer.

Wenn ich mich richtig erinnere hat der kleine David den Goliath überwunden?

Ja genau und wenn ich richtig erinnere war es David mit der Steinschleuder.

Ist doch großartig, wenn Du Dich wie David fühlst, und nicht wie Goliath. Oder?

Richtig! Aber da gibt es den David vor dem Ereignis des grandiosen Sieges, immerhin ging es um Leben und Tod.

Goliath hatte, wenn ich mich richtig erinnere, Macht und Herrschaft.
David hatte nicht nur Verstand, sondern nutzte ihn auch.
Das unterscheidet David von Goliath. Das unterscheidet heute David von der Bundesregierung, vom RKI, von der WHO, von der Pharmaindustrie usw.
Goliath wurde durch David überwunden.
Ist doch großartig, wenn Du Dich wie David fühlst. Oder?

Schon aber es macht erst einmal Angst sich mit dem Unbekannten anzulegen, aber ich bleibe dabei nicht stehen, Angst ist für mich Motor nicht Lähmung.

Goliath hat Macht aber nur eine, hierarchisch strukturierte Macht, die in Unterwerfung unter dem Oben gründet. Das war eine Einheit. Das war nur Eins. Gleichermaßen ist die Macht heute eine hierarchische Einheit: EIS-WHO-Bundesregierung-RKI- und am Endpunkt dann z.B. die geplante Zwangsimpfung.
Welche Chance hat Goliath auf Dauer, aber auch hochaktuell mit der Zwangs-Verblödungsimpfung, geplant für den März 2006, wenn es mehrere Davids gibt?
(Vernetzung autonom handelnder Davids, z.B. über dieses Forum.)
Mehrere Davids gegen einen Goliath?

Bin dabei!

Welche Chance hat Goliath bei mehreren Davids die nicht unter Anweisungshierarchie stehen, sondern selbständig und eigenverantwortlich handeln, aber vernetzt sind?

Keine!

„Lasst tausend Blumen blühen ….“ sagte mal ein kluger Mensch.
Der sagte auch: „Der Stein, den sie gegen andere erheben, fällt auf ihre eigenen Füße zurück.“
Wenn ich mich richtig erinnere fand David, durch Nutzung seines Verstandes, genau den entscheidenden Punkt bei Goliath, um die Herrschaft des Goliath zu überwinden.
David war alleine. In diesem Forum sind mehrere Dabvidinnen und Davids, autonom (selbständig und eigenverantworltlich) vernetzt.

Hört sich gut an.

Welche Chance hat Goliath, die Davidinnen und Davids zu der Verblödungsimpfung zu zwingen?

Das kann ich noch nicht beantworten, es fehlt mir noch ein paar Prozent vertrauen in die Zukunft.

Viele Grüße von David
an die Davidinnen und Davids
Karl

OK Karl

Liebe Grüsse
Edwin Christian

Christoph Trautmann ( Gast )
Beiträge:

20.11.2005 17:46
#7 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Gemäß § 20 Abs. 6 und 7 IfSG (Infektionsschutzgesetz) sind die zuständigen Behörden für die Anweisung einer möglichen Zwangsimpfung:
1. Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung,
2. Das jeweilige Landesgesundheitsministerium sowie
3. Das jeweilige Landesgesundheitsamt (alternativ: Landesverwaltungsamt).

Ich finde es daher sinnvoll, den EINSPRUCH gegen eine mögliche Zwangsimpfung an alle 3 Stellen zu schicken.

Die direkte Anschrift des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung ist übrigens: Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung, 53108 Bonn. Wer an die Adresse nach Berlin schreibt, wird nach Bonn weitergeleitet.

P.S.: Weil das Formular für den Einspruch gegen die Zwangsimpfung etwas schwer hier im Forum zu finden ist, habe ich es nochmal ans Ende dieses Beitrags angehängt.

Gruß
Christoph

Dateianlage:
Vogelgr-Einspr-21102005.doc
Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

20.11.2005 22:10
#8 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Danke Christoph

Hier für NRW

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211


Gesundheitsämter nach Bundesländern und Ort / Kreis
http://www.loegd.nrw.de/links/g_org/frameset.html

LG
Edwin Christian

Christoph Trautmann ( Gast )
Beiträge:

23.11.2005 21:33
#9 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Hallo alle,

habe heute bei 3 Behörden Einspruch gegen eine mögliche Zwangsimpfung eingelegt (per
Einschreiben mit Rückschein bzw. persönliche Übergabe). Die Schreiben sind mit Stefan Lankas Musterschreiben erstellt und leicht modifiziert.

Das Schreiben an das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit als Word-Dokument hängt unten an.

Ich habs auch nochmal da reingesetzt: Spezialforum Vogelgrippe -> Einige Textmuster zur Arbeitserleichterung -> Einspruch/Beschwerde, Anforderung von Beweisen.

Gruß
Christoph

Dateianlage:
Einspruch Landesgesundheitsministerium.doc
Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

23.11.2005 23:40
#10 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Musterschreiben von Stefan Lanka (Leicht angepasst)

Einspruch/Beschwerde gegen u.a. gegen mich gewendete Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem politischen Vogelgrippegeschehen.

an das

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin

(Einschreiben,Rückschein)

ist raus.

LG
Edwin Christian

Christoph Offline



Beiträge: 22

09.12.2005 11:00
#11 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Antwort Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit und Familie.

Danke, Ministerium!

1. Man VERSICHERT mir, dass keine Zwangsmaßnahmen vorgesehen sind.
2. Eine Schutzimpfung ist rein freiwillig.
3. Virusbeweise liegen dem Ministerium nicht vor.

Gruß Christoph

P.S.
Wie lädt man das Bild zum besseren Anschauen/ Ausdrucken herunter?
1. Mit der rechten Maustaste auf das untenstehende Bild klicken
2. "ZIEL speichern unter" wählen
3. Ein Fenster geht auf: Oben "Desktop" auswählen und dann unten "Speichern" klicken
4. Bild wird nun auf eigene Festplatte heruntergeladen
5. Mit der rechten Maustaste auf das heruntergeladene Bild auf dem Desktop klicken
6. "Öffnen mit.." wählen
7. "Windows Bild- und Faxanzeige" wählen
8. Jetzt ggf. ausdrucken

Angefügte Bilder:
tmsfg.gif  
Christoph Offline



Beiträge: 22

15.12.2005 14:57
#12 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Habe heute Antwort vom Bundesministerium für Gesundheit bekommen .

Gruß
Christoph

P.S.
Wie lädt man das Bild zum besseren Anschauen/ Ausdrucken herunter?
1. Mit der rechten Maustaste auf das untenstehende Bild klicken
2. "ZIEL speichern unter" wählen
3. Ein Fenster geht auf: Oben "Desktop" auswählen und dann unten "Speichern" klicken
4. Bild wird nun auf eigene Festplatte heruntergeladen
5. Mit der rechten Maustaste auf das heruntergeladene Bild auf dem Desktop klicken
6. "Öffnen mit.." wählen
7. "Windows Bild- und Faxanzeige" wählen
8. Jetzt ggf. ausdrucken

Angefügte Bilder:
BmfGS1von2.gif   BmfGS2von2.gif  
Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

15.12.2005 16:29
#13 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo Christoph und alle!

Habe genau das gleiche schreiben Heute bekommen.

Gruss
Edwin Christian

Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

15.12.2005 19:07
#14 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Abschrift


Bundesministerium für Gesundheit
53109 Bonn


Herrn
Edwin Christian Kaiser
Gerhardstr. 21
47137 Duisburg

Aviäre Influenza

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihr Schreiben, mit dem Sie sich gegen “Zwangsmaßnahmen im
Zusammenhang mit dem politischen Vogelgrippegeschehen“ wenden.

Soweit Sie darin Zweifel an der Existenz eines H5N1-Virus äußern, weise ich darauf hin,
dass das Vogelgrippevirus (aviäres Influenza-Virus A (H5N1)) an dem in Asien bislang über
60 Menschen verstorben sind, Gegenstand einer Vielzahl wissenschaftlicher
Fachveröffentlichungen ist. Es existiert auch eine elektronenmikroskopische Aufnahme des
Virus, die von einer Arbeitsgruppe um C. Goldsmith im amerikanischen Centers for Disease
Control & Prevention gefertigt wurde und z.B. im Internet unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:H5N1.JPG einsehbar ist (Quelle: C. Goldsmith, J. Katz und
S. Zaki. Centers for Disease Control & Prevention Public Health Image Library. Image
#1841). Weitere Informationen zur Vogelgrippe finden Sie z.B. auf den Internetseiten des
Robert Koch-Institutes unter http://www.rki.de in der Rubrik Infektionskrankheiten von A-Z.

Die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit zuständigen Behörden u.a. in Deutschland,
aber auch in Europa und auf internationaler Ebene (Weltgesundheitsorganisation) haben
entsprechend ihrem Auftrag und ihrer Verantwortung Vorbereitung für den Fall getroffen,
dass der Erreger der Vogelgrippe durch eine genetische Veränderung das Potenzial erlangt,
unter Menschen eine Influenza-Pandemie auszulösen.

Grundlage für die im Falle einer Influenza-Pandemie zu treffenden Maßnahmen sind
insbesondere die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Nach § 20 Abs. 6,7 IfSG
kann eine Verordnung erlassen werden, mit der bedrohte Teile der Bevölkerung zur
Teilnahme an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
verpflichtet werden können, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren
Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Die konkreten
Planungen des Bundes (und der Länder) für den Fall einer Influenza-Pandemie umfassen
nicht den Erlass einer solchen Verordnung auf der Grundlage des §§ 20 Abs 6,7 des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Dies gilt auch für Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. Die bei den Ländern
vorhandenen bzw. noch zu beschaffenden Vorräte antiviraler Arzneimittel (z.B. Tamiflu) sind
zwar auch für Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe geeignet. Die Vorräte sind jedoch für
Therapiezwecke, d.h. für die Heilbehandlung von Erkrankten bestimmt. Eine Heilbehandlung
ist freiwillig und kann auch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nicht angeordnet
werden (§ 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG) Um den von Erkrankten ausgehenden Infektionsgefahren
zu begegnen, besteht stattdessen insbesondere die Möglichkeit der Anwendung von
Schutzmaßnahmen nach §§ 28 ff IfSG (z.B. Quarantäne) durch die zuständigen
Landesbehörden.

Der von Ihnen geltend gemachte Rechtsbehelf (“Einspruch“ bzw. “Beschwerde“) geht somit
insgesamt ins Leere und ist zurückzuweisen.

Ich hoffe, Sie im Hinblick auf die von Ihnen geäußerten Bedenken zu Ihrer Zufriedenheit
Informiert zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez.
PD Dr. Kramer, MPH

Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

15.12.2005 19:27
#15 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Es existiert auch eine elektronenmikroskopische Aufnahme des
Virus, die von einer Arbeitsgruppe um C. Goldsmith im amerikanischen Centers for Disease
Control & Prevention gefertigt wurde und z.B. im Internet unter
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:H5N1.JPG
einsehbar ist

Ich kann unter dem Link kein H5N1 Virus Bild finden!

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