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Dieses Thema hat 43 Antworten
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 Spezial-Forum: Die Vogelgrippe
Seiten 1 | 2 | 3
Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

15.12.2005 19:38
#16 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Bin doch noch fündig geworden.


Juergen2006 Offline



Beiträge: 621

15.12.2005 19:41
#17 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Jetzt geht´s aber, oder? Der Link wurde nicht vollständig angezeigt, die Technik hier hat Probleme mit einigen Zeichen wie Doppelpunkt oder Kommata in den Web-Adressen. Die sichere Methode für Verlinkungen steht in den FAQ (rechts oben).

Jürgen

Karl Offline



Beiträge: 134

16.12.2005 00:16
#18 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo

Erfolg des Forum agenda-leben u.a.?

Zur Erinnerung:

In der Ärztezeitung vom 18.10.2005 erklärte Prof. Löwer, Präsident des für die Impfstoffzulassung zuständigen Paul Ehrlich-Institut (PEI) anlässlich einer Presseveranstaltung gemeinsam mit Prof. Kurth, Präsident des für das Impfen und für die „Infektionskrankheiten“ zuständigen Robert Koch-Institut (RKI) und Staatssekretär Klaus Theo Schröder vom Bundesgesundheitsministerium, dass im Frühjahr der Impfstoff-Prototyp gegen die Vogelgrippe zur Verfügung steht und bei einem Ausbruch bei H5N1 unter Menschen in Deutschland die gesamte Bevölkerung zweimal durchgeimpft werden muss und es bis dahin möglich ist, die hierzu erforderlichen 160 Millionen Dosen herzustellen.

Eine Telefonrecherche insbesondere in Bayern beim Gesundheitsministerium, Technischem Hilfswerk u.a. aber auch beim Bundesgesundheitsministerium ergab dass dort davon ausgegangen wird, dass es im Frühjahr 2006 zu Zwangsimpfungen kommen wird. Es wurde von „Frühjahr“, über konkrete „März“ bis ganz konkret „26. März“ gesprochen.


Zur Erinnerung:
Insbesondere Ministerin Künast beruhigte immer wieder damit, dass keine akute Gefahr besteht, um dann zu versichern, dass das Ministerium aber auf alles vorbereitet ist.

Dann starb irgendein Vieh in Russland und in Windeseile wurde europaweit das Ausgehverbot für Hühner u.a. durchgesetzt an dem sich die Bundesregierung, diesmal Minister Trittin, beteiligte, indem er die Eilverordnung aus der Schublade zog.

Die Planung der Zwangsimpfung war transparent.

Dann erfolgten die Einsprüche und die Antworten, die bisher vorliegen bekunden, dass es keine Zwangsimpfungen geben wird.

Ganz schön dumm gelaufen für Prof. Loewer u.a..


Wie die Gesundheitsbehörden jetzt mit der Erwartenshaltung der WHO klarkommen, ist nicht unser Problem.

Die jetzt vorliegenden Schreiben aus Gesundheitsbehörden, dass es keinen Zwangsimpfungen geben wird, sind zwar noch keine absolute Sicherheit. Ein Überraschungsangriff im Frühjahr 2006 ist damit noch nicht ausgeschlossen, wenn plötzlich behauptet wird, bei irgendeinem Menschen, der keinen Kontakt zum Federvieh hatte, sei H5N1 oder das mit einem humanen Influenzavirus verehelichte Virus nachgewiesen worden. Durch die Einsprüche und durch die bisher vorliegenden Antworten der Behörden ist es aber erheblich schwieriger geworden, Zwangsimpfungen durchzusetzen.

Dumm gelaufen für die WHO.


Widersprüchlich ist in dem Schreiben vom BMfGSS jedoch, dass einerseits benannt ist, dass Grundlage für den Fall einer Influenza-Pandemie das Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannt ist und hier auf § 20 Abs. 6 u. 7 IfSG (Zwangsimpfungen) hingewiesen wird, und dann behauptet wird, dass die konkreten Planungen des Bundes und der Länder keine Maßnahmen nach § 20 Abs. 6 u. 7 IfSG umfassen und dann auf die Möglichkeit der Quarantäne (nach dem Muster des Ausgehverbotes für Hühner) nach §§ 28ff IfSG hingewiesen wird, die durch die Landesbehörden angeordnet werden kann.

Hieraus folgt: Im Frühjahr nicht in der Öffentlichkeit niesen!
Das könnte den Verdacht auf eine Influenza mit der Folge der Quarantäne begründen.

Auf das CDC-Foto, das das BMfGSS mit Schreiben vom 13.12.2005 als Foto des H5N1 behauptet bin ich hier in der Auseinandersetzung mit Rotkäppchen (Redcap) hinreichend eingegangen. Die haben sich bei diesem Foto noch nicht einmal darauf geeinigt, ob jetzt die Knackwürste oder die Bälle die Viren sein sollen.

Unter diesem Beitrag ist das Pentagon(CDC/EIS)-Knackwurst-Bälle-Foto ja wunderschön in Farbe abgedruckt. Nur:

Elektronenmikroskopische Aufnahmen sind in schwarz-weiß.
Da hat an diesem Beweis wieder einmal ein Designer mächtig mitgewirkt.

Das ist ein typisches, schön bunt gemachtes Kunstharzdünnschnittfoto eines Ausschnittes aus einer Zelle.

(Frei nach Heinz Erhardt: „Das Leben beginnt, auf alle Fälle, in einer Zelle. Doch manchmal endet es bei Strolchen in einer solchen.“ / Wird Zeit, dass die Zellfotobetrüger, einschließlich des Strolches Herrn Dr. Kramer vom BMfGSS aufgrund seiner Lüge vom 13.12.2005, in der er das Knackwurstfoto als elektronenmikroskopisches Foto des H5N1-Virus behauptet, „einer solchen“ zugeführt werden, aufgrund des Schadens den deren dreiste Verlogenheit anrichtet.)

Tatsächlich behauptet das BMfGSS, Dr. Kramer, mit Datum vom 13.12.2005 als Tatsache: „Es existiert auch eine elektronenmikroskopische Aufnahme des Virus, ……“


Das erinnert mich an ein an mich gerichtetes Schreiben des Präsidenten des RKI, Prof. Kurth, vom 17.3.99 zum behaupteten „HIV“: Prof. Kurth behauptet: „Elektronenmikroskopische Aufnahmen von HIV im lymphatischen Gewebe sind vielfach veröffentlicht (siehe dazu u.a.: „Acessoriy Cells in HIV on Other Retrovirus Infektions“, herausgegeben von P. Racz …..“).

Das Schreiben der Bundesgesundheitsministerin vom 5.1.2004 ist ja hinreichend bekannt. Die Ministerin schrieb:

„Selbstverständlich gilt das Humane Immundefizienz-Virus (HIV) – im internationalen wissenschaftlichen Konsens – als wissenschaftlich nachgewiesen.“

„gilt“ ist aber nicht „ist“.

Ein Konsens ist nicht fotografierbar – außer vom RKI und von Prof. Kurth.

Ich nenne Prof. Kurth deshalb nur noch den Konsensfotografen und das RKI das Konsensfotografieinstitut.

Bei diesem RKI kann es auch nicht wundern, dass mittlerweile Dr. Gérad Krause, von dem offen benannt wird, dass er Service Officer beim Epidemic Intelligence Service (EIS, auch "CIA der Medizin" genannt) war, Leiter der Abteilung „Infektionsepidemiologie“ im Konsensfotografieinstitut RKI geworden ist.

Der EIS ist ja eine Kaderorganisation des CDC und das CDC ist eine Abteilung des Pentagon, das über CDC/EIS die WHO und deren Planungen bestimmt.

Dumm gelaufen fürs Pentagon, dass hier frühzeitig genug auf die US-Kriegsplanung gegen die Menschheit, auf die geplante Zwangsimpfung, reagiert wurde.

Es ist nicht unser Problem, wenn die Bundesregierung die Erwartenshaltung des Pentagon (CDC, EIS. WHO) im Hinblick auf Zwangsimpfungen nicht erfüllen kann zumindest dieses durch einige, die frühzeitig Einspruch eingelegt haben, sehr erschwert wurde.


Es wäre müßig, sich darüber zu streiten, wer heute wen bestimmt. Das Pentagon (CDC, EIS, WHO, RKI usw,) die Pharmaindustrie oder die Pharmaindustrie das Pentagon (CDC, EIS WHO, RKI usw.).

Jedenfalls freut sich die Pharmaindustrie auch nicht besonders darüber, wenn es in Deutschland keine Vogelgrippe-Pflichtimpfungen geben wird und wenn deren Pläne nicht einfach so hingenommen werden.
Auch dumm gelaufen für die Pharmaindustrie.


Da soll noch jemand mal sagen, der Einzelne wäre gegen die da oben volkommen machtlos.

In deren geheime Planungen war offensichtlich agenda-leben nicht eingeplant. – und auch nicht, dass Bürger nicht nur schwatzen und kritisieren, sondern konkret etwas tun.

Wir sollten denen weiter ihre Giftsuppe versalzen, die sie gegen uns kochen, im Rahmen deren agenda-sterben.
Hiergegen setzen wir ja: agenda-leben.
Die ersten Wirkungen zeigen sich schon.

Viele Grüße

Karl

Frank Offline



Beiträge: 56

16.12.2005 00:18
#19 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Habe heute das gleiche Antwortschreiben vom Bundesministerium für Gesundheit erhalten.

Viele Grüße
Frank

Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

16.12.2005 00:58
#20 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Danke an alle die mitwirken und sich aktiv ihrer Verantwortung stellen.

LG
Edwin Christian

Karl Offline



Beiträge: 134

16.12.2005 22:50
#21 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Hallo,

das ist ja ganz schön dumm gelaufen!

Heute erhielt ich ein Mail, von einer Person, zu der ich volles Vertrauen habe, die keinen Grund hat, mich irgendwie in die Irre zu führen.

Hier wollte es jemand genau wissen, ob denn nun eine Zwangsimpfung bevorsteht und fragte nicht bei den Gesundheitsbehörden nach, sondern bei einer Ordnungsbehörde.

Hier der Inhalt des Mails:

„Der Leiter eines Ordnungsamtes in (Ort gestrichen) hat den Termin Ende März“ bestätigt. Es sei aber noch mehr geplant, z.B. eine Pocken-Impfung mit einem ganz neuen Impfstoff. Die Pläne liegen bereits in der Schublade (Sammelstellen/Turnhallen usw.) Da er aber keine Interna preisgeben darf, nur die wenigen Informationen.“


Die Ordnungsämter sind dem Bereich der Innenminister zugeordnet, nicht den Gesundheitsministern.

Mit Datum vom 1.9.2005 schrieb mir das Bundesinnenministerium (AZ O 3-03-020 800 II – Krafeld; Ulrike Maffert-Weber):

„Die WHO hat bereits 1999 ihre Mitgliedstaaten aufgerufen, vorbereitende Planungen auf nationaler Ebene für eine Influenza-Pandemie zu treffen. ….Das auslösende Virus kann das Vogelgrippevirus oder ein anderes Virus sein.“

Ich hatte schon auf diesen Freudschen Versprecher hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten die Planungen für eine Pandemie treffen sollen und nicht etwa Planungen zur Abwendung einer Pandemie treffen sollen.


Mir liegt ein Schreiben des Deutschen Bundestags, Petitionsausschuss vom 1.11.2005 zu Pet 2-16-15-212-000516 vor. Hier begründet der Bundestag, dass eine Petition, in der sich darüber beschwert wird, dass die Bundesregierung die Behauptungen der WHO nicht überprüft, als Online-Petition nicht zugelassen wird. Hier legt der Bundestag offen, durch welchen Mechanismus die Nationalstaaten der WHO hilf- und schutzlos ausgeliefert sind und die Bürger der WHO (sprich: EIS/CDC also dem Pentagon) hilf- und schutzlos ausliefern.

„Gem. Art. 21 bis 23 der Verfassung der WHO kann die Gesundheitsversammlung zu bestimmten, im Einzelnen näher aufgeführten Gesundheitsfragen Regelungen treffen und Empfehlungen gegenüber den Mitgliedstaaten aussprechen. Während die Empfehlungen als solche keine ummittelbaren innerstaatlichen Auswirkungen haben, stehen die getroffenen Regelungen gem. Art. 22 der Verfassung unter dem Vorbehalt, dass sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt bzw. dagegen Vorbehalte geltend gemacht werden.

……
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Unterschrift
(Tegethoff)“


Also im Klartext:

1999 hat die WHO (CDC/EIS, sprich: Pentagon) die Regelung getroffen, dass die Nationalstaaten „vorbereitende Planungen …. für eine Influenza-Pandemie (zu) treffen“ haben (siehe oben Innenministerium).

Offensichtlich hat die Bundesrepublik Deutschland dieses nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt und hiergegen keine Vorbehalte gemacht.

Zur Erinnerung:
1999 hatten Stefan Lanka und ich ja noch nicht allgemein die Frage nach den Virusbeweisen gestellt. Das taten wir erst am 30.9.2000 in Linz, Österreich. Erst eine ganze Zeit später behauptete niemand aus den Bundesbehörden mehr, dass in irgendeiner Publikation, die die Behörde benennt, der naturwissenschaftliche Nachweis eines als Krankheiterreger behaupteten Virus nachgewiesen worden ist.

Auch war 1999 das IfSG mit dem verbindlichen § 2 Nr. 1 IfSG(„Ist“ eines Krankheitserregers) noch nicht in Kraft getreten. Das trat erst am 1.1.2001 in Kraft.


Jetzt lässt die Verfassungen der WHO nicht mehr zu, dass die Bundesregierung aus der WHO-(sprich: Pentagon)-Planung „für eine Influenza-Pandemie“ aussteigt.

Die Innenbehörden (Polizeibehörden) machen hier auch richtig schön bei der Planungsausführung im Auftrage der WHO (sprich: Pentagon) mit und planen die Zwangsimpfung.

Die Gesundheitsbehörden, an der Spitze das Bundesgesundheitsministerium, sind durch die Beweisfrage seit nun fünf Jahren und durch die Hinweise, auf § 2 Nr. 1 IfSG, die ja auch in den Einsprüchen erfolgten, in einer nun wirklich bedauernswerten Konfliktsituation zwischen der nationalen Situation (Beweisfrage) und dem nationalen Recht (u.a. § 2 Nr. 1 IfSG) und dem Recht (Verfassung) der WHO, sprich den Anforderungen des Pentagon.

Ganz schön dumm gelaufen – abschließend fürs Pentagon.
In deren Planung kam agenda-leben u.a. nicht vor.


Am Rande eine Besodnerheit, möglicherweise nicht nur in Baden-Württemberg.

Hier im Forum wies Frank den Jürgen einmal darauf hin, dass nach § 20 Abs.7 IfSG die oberste Landesgesundheitsbehörde zuständig für die Anordnung von Zwangsimpfungen ist, wenn auf Bundesebene keine Zwangsimpfungen durchgeführt werden.

Auf Bundesebene sind die heutigen Behörden des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (RKI, PEI usw.) dem Bundesgesundheitsministerium untergeordnet, was irgendwo auch logisch erscheint.

In Baden-Württemberg ist das Landesgesundheitsamt dem Regierungspräsidium Stuttgart und damit dem Landesinnenministerium untergeordnet, also derselben Weisungsstruktur untergeordnet, der auch die kommunalen Ordnungsämter unterliegen, die die Zwangsimpfungen vorbereiten.

Auf dem Hintergrund des jetzt offensichtlichen Auseinanderlaufens hinsichtlich der Unterwerfung unter die WHO-(Pentagon)-Planung zwischen Gesundheitsbehörden und Innenbehörden (Polizeibehörden) ist das Schreiben von Bedeutung, das Frank hier ins Forum gesetzt hat. Das Landesgesundheitsamt (also Landesinnenministerium) erklärte sich für unzuständig und hat die Sache an das Landesozialministerium (Gesundheitsministerium) weitergeleitet.

Noch eine Kleinigkeit: Unterschrieben hatte dieses Schreiben des Landesgesundheitsamtes BW Dr. Pfaff.

Dr. Pfaff hatte gemeinsam mit Prof. Kimmig vom Landesgesundheitsamt, auf der Veranstaltung am 9.7.2002 in Sulzbach bei Murrhardt (BW) erstmalig vor Öffentlichkeit das bisher verschwiegenen Wissen eingestanden, dass kein als Krankheitserreger behauptetes Virus jemals direkt nachgewiesen worden ist. Er berief sich hier auf die Absurdität sog. indirekter Nachweisverfahren, deren Gültigkeit (Validität) ausgeschlossen ist, wenn eine Eichung am direkt Nachgewiesenen, mangels Direktnachweis, ausgeschlossen ist.

Bedeutend ist hier, dass eine Behörde des Innenministeriums (Landesgesundheitsamt) hier die Zuständigkeit für die naturwissenschaftliche Rechtfertigung von Zwangsimpfungen zurückgewiesen hat und an das Landessozialministerium (Gesundheitsministerium) verwiesen hat.
(Die Reaktion vom Dr. Pfaff als typische Beamtenreaktion bei der Anfrage vom Frank ist nachvollziehbar: Aufschrei “Warum ich?“. Dann die Frage „Wem kann ich das zuschieben?“ Dann abschieben ans Sozialministerium „Sollen die sich doch damit herumschlagen!“ / Den Konflikt der sich jetzt zwischen Innenbehörden und Gesundheitsbehörden auftut, scheint der Pfaff damals noch nicht begriffen zu haben.)


Wie dem auch alles sei?

Jedenfalls scheint es gelungen zu sein, einfach nur durch die Einsprüche, auf dem Hintergrund dessen, was in den Jahren zuvor gelaufen ist, nicht nur etwas Sand ins Getriebe der WHO-(sprich: Pentagon)-Planung, gegeben zu haben.

Sollen sich doch die Innenminister und die Gesundheitsminister gegenseitig die Köpfe einschlagen, solange die ihre Köpfe nicht zum Denken und zum verantwortlichen Handeln nutzen.

Ganz schön dumm gelaufen, für diejenigen, die sich blind der WHO (dem Pentagon) unterwerfen und natürlich auch ganz schön dumm für das Pentagon (WHO) gelaufen.


Viele Grüße

Karl

Juergen2006 Offline



Beiträge: 621

18.12.2005 12:54
#22 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Danke Karl, interessant und schockierend!

Nun habe ich noch zwei Fragen:

Zitat: >>Der Leiter eines Ordnungsamtes in (Ort gestrichen) hat den Termin Ende März“ bestätigt. Es sei aber noch mehr geplant, z.B. eine Pocken-Impfung mit einem ganz neuen Impfstoff. Die Pläne liegen bereits in der Schublade (Sammelstellen/Turnhallen usw.) Da er aber keine Interna preisgeben darf, nur die wenigen Informationen.“ <<

Wenn das so stimmt, hat er aber schon viel mehr Interna preisgegeben, als er eigentlich dürfte, oder nicht?
Hältst du es für sinnvoll, wenn wir auch an die Ordnungsämter schreiben und mal schauen wie die so reagieren?
(falls sie hier mitlesen: Ihr könnt euch schon ein paar Gedanken machen)


Zitat: >>Also im Klartext:
1999 hat die WHO (CDC/EIS, sprich: Pentagon) die Regelung getroffen, dass die Nationalstaaten „vorbereitende Planungen …. für eine Influenza-Pandemie (zu) treffen“ haben (siehe oben Innenministerium).
Offensichtlich hat die Bundesrepublik Deutschland dieses nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgelehnt und hiergegen keine Vorbehalte gemacht. <<

Ist doch erstaunlich, was man über Einsprüche und Petitionen alles erfahren kann, auch wenn sie alle abgelehnt werden. Frage: Könnte der Aufruf an die Regierungen, Vorbereitungen gegen oder für eine Influenza-Pandemie zu treffen, nicht auch den rechtlichen Status einer bloßen "Empfehlung" haben (du schreibst selbst, es gibt beides: Empfehlungen und Regelungen), und unsere Bundesregierung ist einfach gewillt, dieser Empfehlung zu folgen. Schließlich kann man den Experten der WHO doch vertrauen, oder etwa nicht

Danke nochmal und viele Grüße
Jürgen

jannis ( Gast )
Beiträge:

20.12.2005 23:10
#23 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Juergen2006 Offline



Beiträge: 621

20.12.2005 23:38
#24 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hab in meiner 1. Antwort WHO und EU verwechselt, schäm. Bei diesen EU-Richtlinien also, da scheint es die Möglichkeit irgendwelcher Einwendungen (der Mitgliedsstaaten) gar nicht zu geben.

Jürgen

Elena Offline



Beiträge: 519

21.12.2005 17:06
#25 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo Edwin Christian,

am 15.12. hast Du hier die Antwort von Bundesgesundheitsministerium gepostet, unterezeichnet von einem Hr. Dr. Kramer. Hr. Dr. Kramer hat einen Link auf ein Foto des Influenzavirus in seinen Brief gesetzt (das Foto wo die Kugeln und die Stäbe golden eingefärbt sind und beide das Virus darstellen sollen)

Ich habe das Budnesgesundheitsministerium angeschrieben und wollte eine verbindliche Auskunft haben, ob sowohl die Kugeln als auch die Stäbe das Visus sind. Die haben mich an das RKI verwiesen, RKI schreibt, bei ihnen gibt es keinen Dr. Kramer.

Ich schreibe zwar erneut an das Bundesgesundheitsministerin, aber mal vorab die Frage an Dich : weiß Du wo Hr. Dr. Kramer beschäftigt ist so dass ich ihn direkt anschreiben könnte ?

Viele Grüße
Elena

Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

21.12.2005 18:46
#26 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Hallo Elena

Bundesministerium für Gesundheit

Referat: GI 1, GI 1a
Bearbeitet von: Stefan Hellmich
Hausanschrift: Am Propsthof 78a, 53121 Bonn
Postanschrift: 53109 Bonn
Tel: +49 (0) 1888 441-3214
Fax: +49 (0) 1888 441-4935
E-Mail: Stefan.Hellmich@bmg.bund.de

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gez.
PD Dr. Kramer, MPH

Mehr kann ich dem Schreiben nicht entnehmen!

Liebe Grüße
Edwin Christian

Elena Offline



Beiträge: 519

21.12.2005 19:05
#27 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Vielen Dank Edwin Christian,

ich werde gleich mal e-mail an Hr. Helmich schreiben.

LIebe Grüße
Elena

Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

21.12.2005 19:33
#28 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten
Name: Stefan Hellmich (Vorsitzender)

Alter: 24 Jahre

Ausbildung: zum Fachangestellten für Bürokommunikation im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) von 1999 - 2002. Angestellter im BMGS seit 2002 in den Referaten 319 / 319 A

[Anm. des Mod.: Rest aus rechtlichen Gründen entfernt]

Elena Offline



Beiträge: 519

21.12.2005 20:54
#29 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

Vorsitzender der Jugend- und Auszubildenen-Vertretung.... !!!!!???????

Und DEM hat man die Beantwortung unsere Fragen nach dem Virus und den wissenschaftlichen Beweisen an seinen jungen Hals gehängt ? Einem Kaufmann für Bürokommunikation der für die Belange der Azubuis zuständig ist ?

Na ja - vielleicht ist das Jüngchen halt doch besser als man (ich) denkt, denn der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopft her und Hr. Hellmer ist alles ander als der Kopf und deswegen vielleicht noch in "Ordnung".... Oder so irgendwie.

Vielleicht bräuchen wir nicht mal den einen Kopf wenn wir genügend kluge Ä... hm... hätten....

VG
Elena

Edwin Christian Offline



Beiträge: 163

21.12.2005 21:22
#30 RE: Rechtliches zur Vogelgrippe Antworten

mich beschleicht das gefühl man nimmt uns nicht allzu ernst?

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