Bund hofft auf Breitband-Impfstoff gegen Vogelgrippe bei Menschen
Von Barbara Gillmann
Die Bundesregierung erhöht die Mittel zur Entwicklung eines Impfstoffes gegen die Vogelgrippe bei Menschen. Ziel ist ein „Breitband-Impfstoff“ gegen alle bisher b ekannten Varianten des Virus H5N1, sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).
BERLIN. Damit sei auch vor dem möglichen Ausbruch einer Vogelgrippe-Pandemie unter Menschen eine „vorbeugende Impfung“ möglich. Ob dies freiwillig oder womöglich verpflichtend geschehen soll, könne man erst „dann entscheiden, wenn der Impfstoff da ist“, sagte Schmidt.
Das werde jedoch frühestens Ende 2007 sein, sagte der Chef des Robert-Koch-Instituts, Reinhard Kurth. Sein Kollege Thomas Mettenleiter vom Friedrich-Loeffler-Institut ist pessimistischer: Das sei „noch viel Zukunftsmusik“. Die Entwicklung sei derzeit „noch im Stadium der Grundlagenforschung“. ...
Das klingt für mich nicht nur nach Zwangsverabreichung von Impfgiften, sondern zusätzlich der Zwangseinnahme von Zellgiften zur "Prophylaxe" (gegen zuviel Gesundheit) für Gesunde.
Big Brother, Adolf, ick hör euch trapsen!
Have a nice day.
„Eine gewisse Unsicherheit besteht darin, dass niemand genau vorhersagen kann, wie das hypothetische „Super“-Grippevirus aussehen könnte. Falls es aber auftreten sollte, dann bestünde nach Einschätzung der WHO noch ein zeitliches Fenster von etwa 21 Tagen, in der die Erkrankungen eingedämmt werden könnten. Hierbei soll neben Quarantäne-Maßnahmen, wie sie von der SARS-Epidemie in Erinnerung sind, auch die prophylaktische Behandlung der Bevölkerung in den betroffenen Ländern zählen. Bis Ende Mai will die WHO zu diesem Zweck 3 Millionen Dosen des Virustatikums Oseltamivir eingelagert haben.
Ein weiteres Dokument der WHO gibt klare Anweisungen zur Dosierung von Oseltamivir zur Prophylaxe von Gesunden und zur Behandlung von Erkrankten. Die Angaben beruhen auf einem Konzept, das Mitarbeiter der WHO im Januar letzten Jahres im New England Journal of Medicine vorgestellt hatten. /rme“
aber das ist doch die selbe Schmid,die geschrieben hat,daß Zwangsimpfungen nicht geplant sind.Berichtigt mich bitte wenn ich mich täusche.Jetzt also muß das entschieden werden wenn der Impfstoff da ist???Was hat das damit zu tun???Ja Ja das kommt frühestens in 2007,da verwette ich doch mein Hab und Gut,daß das auch wieder angepasst wird.So ungefähr wird es wohl lauten.Aufgrung der höchst dramatischen Lage muß natürlich "sofort" gehandelt werden. Liebe Grüße Dany
Wer den Weg der Wahrheit geht,stolpert nicht.(Mahatma Gandhi)
In Antwort auf:Aufgrung der höchst dramatischen Lage muß natürlich "sofort" gehandelt werden.
Jetzt mal langsam. Den 26. März werden sie in keinem Fall mehr halten. Ist da was aus dem Ruder gelaufen?
Auch wenn unsere Bevölkerung aus lauter braven Schafen besteht: Alles lassen die auch nicht mit sich machen. Nur weil im Winter ein paar Vögel sterben und die Medien "Virus" brüllen, sind längst nicht alle bereit, sich irgend einen auf die Schnelle entwickelten Impfstoff einverleiben zu lassen, selbst wenn sie generell für's Impfen sind.
Nein, die Bevölkerung muss schon ein wenig weichgekocht werden. Die Epidemie muss in greifbarer Nähe sein, ein paar konstruierte Todesfälle dürften reichen. Und wenn der Impfstoff dann schon ein paar Monate "getestet" und für "sicher" befunden wurde, werden sich genügend Leute finden, die da freiwillig mitmachen und auch Zwangsmaßnahmen unterstützen würden. Wird die "Epidemie" nur genügend aufgebauscht, muss man vielleicht nicht mal mit echtem Zwang agieren. Es reicht dann vielleicht schon, wenn sich jemand als "Impfverweigerer" outet, dass er von den lieben Mitmenschen beinahe gelyncht oder zumindest massiv unter Druck gesetzt wird.
jannis
(
Gast
)
Beiträge:
23.03.2006 20:34
#7 Verordnung zur Änderung der AMG-Zivilschutzausnahmeverordnung
Die "HERRSCHENDEN" (Regierung, Pharma, usw.) wollen ein Gesetz verabschieden, dass in einem Pandemie/Katastrophenfall neue Arzneimittel O H N E Z U L A S S U N G der Bevölkerung verabreicht werden können!!!
Zitat:
Die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 (ABl. EU Nr. L 136 S. 34) geänderten Fassung sieht vor, dass Pharmazeutische Unternehmer, Hersteller und Angehörige der Gesundheitsberufe nicht für das Risiko haften, das dadurch eintreten kann, wenn im Zivil- und Katastrophenschutzfall auf behördliche Veranlassung ein nicht zugelassenes Arzneimittel oder ein Arzneimittel mit einer nicht zugelassenen Indikation in Verkehr gebracht wird. Die Regelung zur Haftung in der AMG Zivilschutzausnahmeverordnung ist an die geänderte gemeinschaftsrechtliche Vorgabe anzupassen. […]
[…] Anstelle des in der amtlichen deutschen Fassung des Richtlinientextes verwendeten Begriffes „krankheitserregenden Substanzen“ wurde der präzisere Begriff „pathogene Erreger“ gewählt. […]
Willkommen Untertanen, ist die DEMOKRATIE eine Meinung, Glaube, oder vielleicht ein KONSENS das nicht der REALITÄT entspricht