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Dieses Thema hat 12 Antworten
und wurde 5.356 mal aufgerufen
 Aktionen, öffentliche Strategiediskussion
Jenny Offline



Beiträge: 62

21.03.2006 13:14
Krankenkassen dürfen GNM abrechnen? Antworten

An alle Krankenversicherten!!!
Gezwungenermaßen beschäftige ich mich gerade mit dem Sein oder Nicht-Sein in einer Krankenversicherung. Um die NEUE MEDIZIN anwenden zu können, brauchen unsere Ärzte ein anderes Abrechnungssystem. Welche Krankenkasse bezahlt schon 1 ½ h Konfliktgespräch ohne Medikamentengabe und Laboruntersuchungen? Das Problem immer weiter in dieser „Suppe“ schwimmen zu müssen, ist die breite Masse.
Wir haben das Gesundheitssystem, was die Masse will, wir haben die Politiker, die die breite Masse will- zumindest nach den Wahlveranstaltungen!, wir haben die Nahrung, die Billigangebote.......und eben auch die Medizin. Weil alle sagen: „I C H allein kann doch nichts tun“. Und das sagen alle.
Wenn nur die 29000 Besucher dieses Forums von vorgestern und die 11700 von gestern (na gut- die abgezogen, die schon vorgestern dabei waren) einen Zweizeiler an ihre Krankenkasse absetzen würden, dass sie gern nach NEUER MEDIZIN behandelt werden würden (Kenntnis voraus gesetzt), na das wär’ doch schon mal eine Masse! Dann noch mit der Mitteilung, dass diese doch „billiger“ wäre, na- das ist doch für eine Versicherung Kosten- Nutzen- (Ethik?? na ja) mal ein Grund sich mal Gedanken zu machen. Möglicherweise ist ja die Securvita nicht die schlechteste. So hat sie schon einige Präzedenzfälle, alternative Heilmethoden in Ihren Leistungskatalog aufnehmen zu dürfen, bei Gericht durchgekämpft.(Dies ist keine Werbung! Hab' nämlich ne Absage für den Heilpraktiker!)

Also ich fang’ mal heute an (oder habe ich was über sehen und Jemand hat schon?:

Sehr geehrter Herr Semmler,
vielen Dank für Ihr Angebot, Mitglied in der TK werden zu können.
Da ich mich mit der AOK, bei der ich seit 15 Jahren freiwillig versichert bin, in Meinungsverschiedenheit befinde, ich 15 Jahre lang bedeutend höhere Beiträge als Leistungen geliefert habe, macht mich die Handlungsweise der AOK höchst unzufrieden, so dass ich bereits gekündigt hatte. Seinerzeit hatte ich mich bei der Securvita angemeldet, wollte aber diese Kasse, weil ich die Andersartigkeit der Behandlungsmodalitäten erkannte. Ich hatte gleichzeitig mit meinem Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft einen Antrag auf Zusatzversicherung „Heilpraktiker“ abgegeben und gleichzeitig die Gesundheitsfragen beantwortet.
Jetzt folgen einige spezifische Mitteilungen, die hier für den Tenor nicht relevant sind.....

Meine Fragen an Sie:
- Bekomme ich neben Ihrer freiwilligen Versicherung solch’ Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren?
- ......
Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass ich die NEUE MEDIZIN des Dr. R.G. Hamer kenne und sie anwende, so dass Sie davon ausgehen können, dass ich nicht ständig zum Arzt renne, um unnütze Behandlungen/ Medikamente zu bekommen. Ich hatte nie Operationen, bin (Jahrgang 1956) relativ gesund und habe ein fast komplettes Gebiss (minus 4 Zähne, die aber ersetzt sind). Mein biologisches Alter (gerade getestet) liegt unter meinem Ausweisalter, ich gehe zum Kieser- Training und ernähre mich vollwertig vital. Also alles furchtbar langweilig!
Wenn ich nicht Bedenken über potentiell passierende Unfälle hätte, die bei OP’s doch ganz schön zu Buche schlagen könnten, wäre ich schon ohne KV.
Vielleicht haben Sie ja auch ausschließlich einen solchen Notfall-Tarif?(Anm.des Verf.:Ob die das wohl wollen?)

Vielen Dank für Ihr Angebot, mit freundlichen Grüßen


Es würde mich sehr freuen, vielleicht die Masse zur Bewegung nach vorn anzuspornen.
Um mit Karls Worten zu appellieren:
- Wir sind für die Anwendung der biologischen Gesetzmäßigkeiten bei Lebewesen
- Wir sind für Krankenkassen, die abrechnen, was lebensbejahend ist
- Wir sind für Politiker, die das Leben, die Natur ( incl. Nahrungsmittel) und die Ethik
schützen...

Es gibt viel zu tun... wie war das mit den Krokussen, die bald blühen, Dr. Hamer? Die Sonne scheint schon!
Grüß’ Euch Jenny

PS.: Elena, ob ich mich jetzt endlich für eine Akte bei T1 qualifiziert habe?
Ganz schön harte Aufnahmebedingungen!!
Zu meiner Ehrenrettung noch ein schöner Spruch, leider wieder nicht von mir:
"Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen" J.P. Sartre


Sepia Offline



Beiträge: 9

10.04.2006 17:42
#2 RE: Krankenkassen dürfen GNM abrechnen? Antworten

Hallo, Jenny. Ich habe gerade die Erfahrung gemacht, daß mein Sohn mit einer Riß-/Platzwunde am Kinn vom Chirurgen nicht genäht wurde bzw. die Behandlung verweigert wurde (Ich kannte den Mann vorher nicht), weil er nicht gegen Tetanus geimpft worden ist. Ich weiß nicht, welche Voraussetzungen Du mitbringst, um im Notfall (vielleicht war das ja auch keiner) behandelt oder nichtbehandelt zu werden, mit oder ohne Krankenkasse. Ich bin auch gerade am Überlegen, ob es überhaupt Sinn macht, so viel Geld aus dem Fenster zu schmeißen, um dann als nicht paßgerechter Patient vor die Tür gesetzt zu werden (Vielleicht hätte ich selbst nähen sollen. Gruß. Petra

Jenny Offline



Beiträge: 62

10.04.2006 23:27
#3 RE: Krankenkassen dürfen GNM abrechnen? Antworten

Liebe Sepia,
dann solltest Du diesem Arzt dringend eine Präsentation der Neuen Medizin zukommen lassen, damit er sich von der Vormedizin verabschieden kann und das "Ansteckungsgespenst", welches er bei der Kontamination mit Deinem Sohn vermutete in den Vormedizin- Himmel abschieben kann.
Ich habe die Vermutung, unsere Mediziner (jedensfalls noch ein großer Teil davon) hängen da gutgläubig noch immer in den alten Lehren. Und so lassen sie eben diese indirekten Beweisverfahren,die sie als Virenbeweise verkauft bekommen haben nun wider besseres Wissen als Virenbeweise gelten.
Es braucht da eben offene, intelligente (sollten sie ja eigentlich sein), ethische (sollten sie ja eigentlich auch sein- haben sie ja schliesslich geschworen) Mediziner. Und die Mediziner, die verstanden haben und es werden rasant mehr, brauchen die Unterstützung mündiger Patienten, die verstanden haben. Und je mehr wir diese "Volljährigkeit" einfordern, je schneller muss reagiert werden. Verteilt an Eure Krankenkassen die Minis der Neuen Medizin. Wenn klar wird, dass Viele nach Neuer Medizin behandelt werden wollen, wird auch etwas passieren. Man sieht doch, was da mit diesen Kostenexplosionen am Schwelen ist. In Deutschland ist es doch eine Selbstverständlichkeit, dass man das Arztzimmer mit einem Rezept verlässt. Kost' ja nix...? Oder eben doch!!! Denn nun soll das wieder mal in Beitragserhöhung münden.
Schaut Euch um: die Verarmung der Bevölkerung ist doch schon beschlossene Sache. Abhängige halten eben still!
Wie allgemein üblich, versuchen wir wieder mal das Symptom und nicht die Ursache anzugreifen.
Ist ja auch so schön bequem. Na, dann zahlen wir eben diese Bequemlichkeit: mit unserem Geld, mit unserer Gesundheit, mit unserem Leben.
VG Jenny

Sepia Offline



Beiträge: 9

11.04.2006 00:16
#4 RE: Krankenkassen dürfen GNM abrechnen? Antworten

Hallo Jenny! Ich fürchte, bei manchen Menschen (Ärzten) ist Hopfen und Malz verloren. Ich habe dem Mann gesagt, dass mein Kind hömöopatisch behandelt wird. Nach einer Gabe Arnika C 200 machte der Kleine wieder einen recht munteren Eindruck. Daraufhin meinte besagter Chirurg (Er wies ausdrücklich daraufhin den Professorentitel zu ??? verliehen bekommen zu haben und damit absolut kompetent zu sein), wenn ich die Schulmedizin nicht akzeptieren würde, dürfte ich auch nicht seine chirurgischen Dienste in Anspruch nehmen. Beim Nähen könne die Infektion erfolgen. Im Übrigen hätte ein bekannter Arzt vor kurzem ebenfalls mit solch einer (verantwortungslosen) Mutter zu tun gehabt. Das Kind wäre jedoch jämmerlich an Tetanus gestorben und der behandelnde Arzt hätte daraufhin, weil er trotzdem behandelt hätte, seine Zulassung entzogen bekomen. Nun wäre das Leben seines Kollegen verpfuscht. Beim Verlassen des Behandlungsraumes meinte er noch, er wolle nicht im Knast landen und ich solle bitte seine Praxis nicht mehr betreten. Vor Kurzem erhielt ich die Rechnung, in der auch "Versorgung der großen Wunde einschließlich Naht" aufgeführt ist. Ich bin immernoch pappensatt bzw. schockiert. Ich weiß jetzt, wie man sich als Verbrecher fühlt, ohne ein Verbrechen begangen zu haben.Gruß. Petra

Elena Offline



Beiträge: 519

11.04.2006 00:42
#5 RE: Krankenkassen dürfen GNM abrechnen? Antworten

das "gibt es nicht".... "Beim Nähen könne die Infektion erfolgen " ?????

Beim Nähen kann die Infektion erfolgen ?

Der hat sie doch nicht alle.

Und dann auch noch Abrechnungsbetrug begehen ?

Jesus hilf uns solche Ärzte los zu werden. Jesus hilf uns so ein System los zu werden. Wir brauchen deine Hilfe, obwohl wir selbst TUN müssen.

Mir ist übel.


** Gegen die Wahrheit ist kein Kraut gewachsen **

ChrisCH Offline



Beiträge: 143

11.04.2006 07:01
#6 RE: Krankenkassen dürfen GNM abrechnen? Antworten

Hallo zusammen,

das Beispiel dieses Arztes bestätigt einmal mehr:

Es geht nicht darum, das (Patienten-)Leben zu retten, sondern sein eigenes......

Mir hat ein Chefarzt eines grossen Kantonsspitals in der Schweiz einmal gesagt: Das wichtigste was ein Arzt haben muss ist ein guter Anwalt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Vermutlich hat er die (nicht ausgeführte) Tätigkeit vor allem deshalb "verrechnet", damit er sich im Falle einer Komplikation rechtlich abgesichert hat und behaupten kann, er hätte "nach Vorschrift" gehandelt und es sei nicht seine Schuld!!!!!

So sieht es leider aus......der rechtliche Aspekt in der Medizin ist vordergründig und nicht die Heilung und deshalb haben die Ärzte solchen Schiss.......

Chris

Penzy Offline



Beiträge: 280

11.04.2006 08:54
#7 RE: Krankenkassen dürfen GNM abrechnen? Antworten

Deutschland ist ein Juristenstaat.

Selbst die gesamte Palette der Nebenwirkungen, die auf den Beipackzetteln der Medikamente abgedruckt sind, sind in erster Linie aus juristischen Gründen dort aufgeführt. So durfte ich das lernen. Auch hier geht es nicht hauptsächlich darum, dass der Patient geschützt werden soll. Wenn ein Arzt bei einem Pharmareferenten erwähnt, dass eine "neue" Nebenwirkung bei einem Patienten aufgefallen ist, muss sofort eine schriftliche Meldung gemacht werden.

In Amerika ist das zwar noch grasser, weil dort hohe Entschädigungssummen verlangt werden können, aber hier in Deutschland ist es halt so wichtig, weil sonst das Geschäft darunter leidet. Wenn ein Medikament irgend etwas "Unvorhergesehenes macht", ist das sehr umsatzfeindlich.

lichst
Euer Penzy

Roland Offline



Beiträge: 146

11.04.2006 09:57
#8 RE: Krankenkassen dürfen GNM abrechnen? Antworten
In Antwort auf:
Das Kind wäre jedoch jämmerlich an Tetanus gestorben

Dann hätte er das mal melden sollen. Dem statistischen Bundesamt in Wiesbaden sind nämlich seit etwa 25 Jahren keine Tetanus-Todesfälle bei Kindern mehr bekannt.

Um den Leuten Angst zu machen lügen die doch, dass sich alle Balken biegen. Unglaublich.

Snoopy Offline




Beiträge: 64

11.04.2006 10:22
#9 Ich faß es nicht Antworten

In Antwort auf:
Dem statistischen Bundesamt in Wiesbaden sind nämlich seit etwa 25 Jahren keine Tetanus-Todesfälle bei Kindern mehr bekannt.

Hierzu: "Was ist Tetanus?"
Aufgrund der konsequenten Durchimpfung der Bevölkerung ist die Erkrankung heutzutage sehr selten... Den besten Schutz erhalten Sie durch eine Tetanus-Impfung. Nach der Grundimpfung im Kindesalter muss eine Auffrischung nach jeweils zehn Jahren erfolgen...

... und wer steht am Ende des Textes als "Quellenangabe" : Ich wollte meinen Augen nicht trauen ... : Das berühmte RKI ...

Die Natur kann letztlich ohne den Menschen leben, aber der Mensch nicht ohne die Natur.

Sepia Offline



Beiträge: 9

11.04.2006 19:49
#10 RE: Ich faß es nicht Antworten

Danke für Eure Empörung, ich fühle mich also schon gleich viel besser!
Vor allem habe ich nicht mehr das vernichtende Gefühl, allein mit der ganzen Sch... dazustehen. Gruß. Petra

Sepia Offline



Beiträge: 9

13.04.2006 14:48
#11 RE: Ich faß es nicht Antworten

Dann hätte er das mal melden sollen. Dem statistischen Bundesamt in Wiesbaden sind nämlich seit etwa 25 Jahren keine Tetanus-Todesfälle bei Kindern mehr bekannt.


Landen die Meldungen alle beim statistischen Bundesamt in Wiesbaden? Soweit mir bekannt ist, wurden aus dem BSeuchG seit 01.01.2001 aus der Meldepflicht sogenannte anaerobe Wundinfektionen (Gasbrand, Tetanus) herausgenommen.

Bitte klärt mich auf!
Viele Grüße. Petra

Roland Offline



Beiträge: 146

13.04.2006 22:31
#12 RE: Ich faß es nicht Antworten

Hallo Petra,

ehrlich gesagt habe ich mich das auch schon gefragt, weiß es also auch nicht ganz genau. Vermutlich ist es aber so, dass bei allen Todesfällen in Deutschland eine ärztliche Diagnose zur Todesursache gemacht werden muss und diese auch von statistischen Bundesamt erfasst wird.

Dass diese Krankheiten nicht mehr meldepflichtig sind, wusste ich auch nicht. Vielleicht liegt das auch daran, dass Tetanus heute längst keine so gefährliche Krankheit mehr ist wie früher - gerade bei jungen, vitalen Menschen ist die Prognose sehr günstig. Vielleicht liegt es aber auch daran, dass es sich nicht um ansteckende Krankheiten handelt (wobei ja nicht bewiesen ist, dass es sowas überhaupt gibt...).

Man muss also zwischen der Meldepflicht bei Erkrankungsfällen und der Todesfallstatistik unterscheiden.

LG,
Roland


Sepia Offline



Beiträge: 9

13.04.2006 23:05
#13 RE: Ich faß es nicht Antworten

Danke, Roland,
aber unabhängig davon:
Zum Thema Impfen, speziell zum Thema: Tetanusimpfung habe ich einen schönen Beitrag von Dr. Johann Loibner im Forum Gulli:board (zu finden über Google: Etwas interessantes über Impfen)gefunden. Danach erst habe ich hier im Forum von seiner Bestrafung gelesen. Es ist einfach unglaublich und beängstigend, wie mit kritischen Menschen umgegangen wird! - Es erinnert mich ungemein an (gruselige)"alte" Zeiten! Gruß. Petra

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