so und damit ihr es alle wisst:
kopie von der reiter revue:
Interview mit Tierarzt Dr. Michael Düe: „Vogelgrippe und Pferde“
Warendorf. Das Thema Vogelgrippe bewegt zur Zeit die Gemüter. Auch Pferdebesitzer machen sich Gedanken, ist ihnen doch die Zeit der drohenden Maul- und Klauenseuche im Jahr 2001 noch gut in Erinnerung. Damals sorgte ein teilweise überzogenes Schutzmaßnahmen-Wirrwarr, von dem in vielen Bundesländern auch die Pferde betroffen waren, für Verwirrung unter den Pferdesportlern. Droht mit der Vogelgrippe nun eine ähnliche Krise? Tierarzt Dr. Michael Düe, Leiter der FN-Abteilung Tierschutz und Veterinärmedizin, antwortet im Gespräch mit FN-Pressechef Thomas Hartwig auf die am häufigsten gestellten Fragen.
FN-aktuell: „Was genau ist die Vogelgrippe und was macht sie gefährlich?“
Dr. Michael Düe: „Die Aviäre Influenza, auch bekannt als Vogelgrippe oder klassi-sche Geflügelpest, ist eine seit langer Zeit bekannte Infektionskrankheit, die in erster Linie Hausgeflügel befällt. Auch bei wild lebenden Tieren wurde der Erreger dieser Krankheit in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder nachgewiesen. Es existiert eine Vielzahl von Influenzaviren, die spezifisch für Geflügel sind, unter anderem die sogenannten hoch pathogenen Influenzastämme (Hoch Pathogene Aviäre Influenza, HPAI), bei der nahezu hundert Prozent der infizierten Vögel sterben. Gefährlich ist die Krankheit für Nutztier-Geflügelbestände, weil hier meistens große Tierzahlen gehalten werden. Sind einzelne Tiere solcher Bestände erkrankt, wird wegen der hohen Übertragbarkeit der ganze Bestand getötet. Dies kann zu erheblichen wirt-schaftlichen Verlusten führen. Seit 1997 ist eine Mutation des Erregers unter der Bezeichnung H5N1 bekannt, an dem auch Menschen erkranken und sterben können, wenn sie engen Kontakt zu infizierten Tieren gehabt haben. Weltweit sind nach An-gaben der Weltgesundheitsbehörde (WHO) bis Anfang 2006 rund 150 Menschen an diesem Erreger erkrankt, vorwiegend in Südostasien. Etwa 80 davon sind gestorben. Eine Übertragbarkeit dieses Erregertyps von Mensch zu Mensch ist bis jetzt nicht nachgewiesen worden.“
FN-aktuell: „Können sich Pferde an der Vogelgrippe anstecken?“
Düe: „Pferde sind zwar von Infektionen mit Influenza betroffen, allerdings handelt es sich um völlig andere Subtypen. Auch als Überträger der Vogelgrippe scheiden Pferde aus.“
FN-aktuell: „Sollten Pferde aufgrund der Vogelgrippe besser nicht auf die Weide gebracht werden?“
Düe: „Da Pferde weder an der Vogelgrippe erkranken, noch sie übertragen, gibt es keinen Grund für eine Einschränkung in der Weidehaltung.“
FN-aktuell: „In der Berichterstattung über die Vogelgrippe werden immer wieder die Begriffe Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet genannt. Was hat es damit auf sich und wo liegen die Unterschiede?“
Düe: „Sperrbezirke werden um Fundorte oder Betriebe mit infizierten oder infekti-onsverdächtigen Vögeln errichtet. Im Regelfall haben sie einen Radius von mindes-tens drei Kilometern. Bis zur Ermittlung, ob es sich tatsächlich um einen Fall von Vogelgrippe handelt, können im Sperrbezirk, Tiertransporte generell für eine be-stimmte Zeit untersagt werden. Bei den Schutzmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche waren dies bis zu 72 Stunden. Aber auch längere Zeiten sind möglich. Tritt der Verdachtsfall in einem Geflügelbetrieb auf, in dem auch Pferde gehalten werden, kann sich das Transportverbot kurzfristig auch auf diese Pferde erstrecken. Da eine Ansteckungsgefahr für Pferde nicht gegeben ist oder eine Übertragung durch Pferde unwahrscheinlich ist, sind generelle Einschränkungen für Pferde nicht begründbar. Ein Weideverbot rund um den Fundort von infektionsverdächtigen Wildtieren kann ausgesprochen werden, um die seuchenspezifischen Maßnahmen, also Maßnahmen im Hinblick auf die gefundene Tierart, zu erleichtern. Bestätigt sich der Infektionsverdacht, können innerhalb des Sperrbezirks sämtliche Vögel getötet werden. Das Beobachtungsgebiet umfasst im Regelfall ein Gebiet mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern, welches um den Sperrbezirk herum ange-legt wird. Einschränkungen für den Transport von Pferden ergeben sich im Fall von Vogelgrippe ebenfalls nicht. Noch einmal darauf hingewiesen werden muss aller-dings, dass für Pferde ohne Pferdepass im Falle von Maßnahmen zur Tierseuchen-bekämpfung keine Chancen bestehen, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.“
FN-aktuell: „Ist bei der Bekämpfung der Vogelgrippe ein ähnliches Organisations-chaos zu befürchten wie 2001 bei den Schutzmaßnahmen gegen die Maul- und Klau-enseuche?“
Düe: „Die Tierseuchenbekämpfung unterliegt immer noch den Bundesländern und damit auf Kreisebene den zuständigen Veterinärämtern. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich wiederholt für eine Zent-ralisierung in der Tierseuchenbekämpfung ausgesprochen, was jedoch von den Län-dern abgelehnt wird. Im Extremfall werden damit wieder chaotische Verhältnisse wie 2001 möglich. Das heißt, dass nicht nur von Bundesland zu Bundesland sondern auch von Kreis zu Kreis unterschiedliche Anordnungen erlassen werden können. Optimistisch stimmt jedoch, dass - anders als im Jahr 2001 bei den Schutzmaßnah-men gegen die Maul- und Klauenseuche - weder Bund noch Länder einschränkende Maßnahmen für Pferde im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Vogelgrippe angedacht haben. Dies ist ein gravierender Unterschied zum Jahr 2001, als schon im Vorfeld Verbotsmaßnahmen hinsichtlich des Transports von Pferden erlassen wur-den, obwohl Pferde für die Maul- und Klauenseuche nicht empfänglich waren und als mögliche Weiterverbreiter der Krankheit kein höheres Risiko als Menschen selbst darstellten.“ (Comtainment.de)
ICH WILL JETZT NIX MEHR DAVON HÖREN, ;o)
gruß
britta