Guten Abend alle miteinander, Ihr erinnert Euch?
Zitat von Jenny
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Landesregierung Brandenburg
Bürgerbüro des Ministerpräsidenten
Cc: Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz
Cc: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
per e-mail
12.03.2006
Sehr geehrter Herr Platzek, sehr geehrte Frau Dila, sehr geehrte Frau Renz,
hiermit lege ich aufgrund der sich verschärfenden Vorgänge in Deutschland, beginnend auf der Insel Rügen -die jetzt auch für Brandenburg hochgefahren wurden- bezeichnet mit einem "Virus" H5N1 Einspruch dagegen ein, dass Tiere einzusperren sind und für den Fall der Zuwiderhandlung die Tiere erschossen werden dürfen oder mit Geldbußen zu belegen sind. Bitte beantworten Sie mir die Frage, ob Sie für meinen Ort das Haustierausgehverbot verhängt haben?
Bezug nehmend auf die Petition 135866 an den Landtag Stuttgart (107. Sitzung v. 02.02.2006/0513/5032) wird selbst hier lediglich die Existenz eines krank machenden Virus' als nur "anerkannt" aufgeführt. Bis heute wurde von den zuständigen Stellen keinen wissenschaftlichen Beweis von irgend einem Virus.
Die ständige Argumentation zur Existenz von Viren..."gilt als nachgewiesen"... (nach dem Motto, wenn zehn Leute etwas erzählen, dann stimmt es!) darf einfach von Ihnen als meine zuständigen Verantwortlichen mit einer großen Verantwortung nicht mehr akzeptiert werden.
Nicht mutmaßend und offensichtlich Denken lassend, warum solche immer wieder kehrenden (jedes Jahr schön geordnet etwas Neues!) Krankheiten erfunden werden müssen,
bevor etwas anerkannt -besser von der Regierung verkündet wird-, muss ein wlssenschaftlich fundierter Beweis da sein!
Wie der aussehen muss, beschreibt der Biologe Dr. Stefan Lanka (s. Anhang A)
An einem Konsens -wie in allen bisherigen Fällen- kann man keine laborchemischen Verfahren eichen.
Ihr Amt verlangt die Pflicht, Menschen wahrheitsgetreu zu informieren!
Ich zitiere einen Auszug Ihrer Internetseite:
"Informationspflicht
Die Landesregierung hat eine umfassende Informationspflicht gegenüber dem Landtag und unterliegt einer intensiven parlamentarischen Kontrolle. Die Abgeordneten in Brandenburg haben mit dem Recht auf Auskunft und Aktenvorlage sowie dem Zugang zu den Dienststellen der Landesverwaltung weiterreichende Rechte als Abgeordnete vieler anderer Bundesländer. Auch die Öffentlichkeit wird durch die Landesregierung regelmäßig über die Ziele ihrer Politik sowie über Planungen und Maßnahmen der Landesverwaltung informiert. Dadurch wird Landespolitik für die Bürger transparenter. "
Ich bitte also, genau zu prüfen und die Öffentlichkeit frühzeitig genau zu informieren, bevor mögliche Zwangsmaßnahmen gegen meine an Freiheit gewohnte Katze und Tiertötungen allgemein durch die Landesregierung angeordnet werden.
Weiterhin bitte ich um konkrete Beantwortung folgender Fragen_:
Ist das behauptete H5N1- Virus:
- nur ein wissenschaftlicher Konsens?
- nur anerkannt?
- tatsächlich naturwissenschaftlich nachgewiesen? Wenn "ja"- bitte die genaue Publikation nachprüfbar angeben!
- nur auf Grund ungeeichter laborchemischer Verfahren spekuliert?
Für alle an Freiheit gewöhnte Tiere ist das Einsperren eine Qual und Anordnungen zum Hausarrest sind verantwortungslos.
Gesunde Tiere zu quälen und immer wíeder zu töten ist Frevel, zeugt nicht von ethischer Verantwortung und ist mit nichts zu entschuldigen.
Für meine aus dem Tierheim als Freigänger aufgenommene Katze und auch die meiner zahlreichen Freunde trifft dies ebenfalls zu und mit Vehemenz verwahre ich mich gegen unbegründete Sanktionen bis hin zur naturwissenschaftlich nicht gerechtfertigten, -nur im Konsens gründenden - Tötung von Tieren.
Als Bürger habe ich einen Anspruch auf eine Regierung und auf Handlungen der Regierung, die der Wahrhaftigkeit verpflichtet ist, ohne falsche Rücksichtnahme auf die Empfindlichkeiten so genannter Experten, die einen Konsens als biologische Tatsache behaupten.
...es folgen einige Anhänge .....
Es grüßt Sie Ihre Bürgerin des Landes Brandenburg, das glücklicherweise noch Vögel, Katzen, Hunde, Marder, Schwäne, ind Hühner und viele aufmerksame Menschen hat.
Sorgen Sie bitte dafür, dass das so bleibt.
und nun die Antwort des Dr. Hälsig vom Verbraucherschutz......
.....vielen Dank für Ihre e-mail mit dem Thema “Politikum „Vogelgrippe““.
Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
1. Alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Auftreten von „Geflügelpestfällen“ ergriffen werden, beruhen auf der
- Verordnung über Untersuchungen auf die Klassische Geflügelpest sowie zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest (Geflügelpestschutz – Verordnung sowie der
- Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung.
Beide Verordnungen sind vom zuständigen Bundesministerium (BMELV - Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) erlassen worden.
2. Nach einem positiven Nachweis von H5N1 bei (Wild-) Tieren wird im Rahmen einer Amtlichen Bekanntmachung die betroffene Bevölkerung informiert und die zu ergreifenden Maßnahmen über eine so genannte „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung“ ortsüblich bekannt gegeben.
3. Die für den Vollzug im Land Brandenburg zuständigen Behörden sind die Verterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter (VLÜÄ) der Landkreise bzw. kreisfreien Städte.
4. Alle Maßnahmen dienen dem Schutz der Nutztier- bzw. Wirtschaftsgeflügelbestände. Dabei ist es das oberstes Ziel, ein Einschleppen der Geflügelpest in diese Bestände zu vermeiden.
5. Die vor-Ort zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach der konkreten epidemiologischen Situation sowie der Gebietskulisse.
6. In der sog. „Sperrzone“ - einem Gebiet mit einem Radius von 3 Kilometern um den Fundort eines infizierten Tieres – dürfen Katzen und Hunde nicht frei umherlaufen, um o.g. Schutzziel zu erreichen. Diese Regelung gilt einheitlich bundesweit und ist zeitlich beschränkt.
7. Das Erschießen von Tieren (incl. Haustiere) ist im Falle von Zuwiderhandlung nicht vorgesehen. Verstöße gegen die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Maßnahmen werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
8. Die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit verbietet es, die Existenz von H5N1-Viren in Frage zu stellen. Weitere Auskünfte erteilt das Nationale Referenzlaboratorium - das Friedrich-Loeffler-Institut - gern auf Nachfrage.
gez. Dr. G. Hälsig
und nun heute zurück:
Sehr geehrter Herr Dr. G. Hälsig
Ich bedanke mich recht herzlich für ihr Mail und erlaube mir, Ihnen mitzuteilen, dass ich dieses, weil es von allgemeinem öffentlichem Interesse ist, in das Internetforum http://www.agenda-leben.de stelle.
Tatsächlich ist die Angelegenheit zu ernsthaft, als dass es zulässig wäre, im falsch verstandenen staatlichen Interesse, irgend etwas zu verschweigen.
Ihre Antwort Nr. 8 ist erstaunlich auffällig klar.
„8. Die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit verbietet es, die Existenz von H5N1-Viren in Frage zu stellen. Weitere Auskünfte erteilt das Nationale Referenzlaboratorium – das Friedrich-Loeffler-Institut – gern auf Nachfrage.“
Obwohl mehrfach erfolglose Versuche unternommen wurden, vom Friedrich Loeffler-Institut oder von irgendeiner anderen angefragten, vermeintlich zuständigen staatlichen Stelle etwas anderes als Glaubensbekenntnisse nach dem Muster „ Die Existenz des H5N1-Virus ist international anerkannt“ (also niemals naturwissenschaftlich nachgewiesen) und den Verweis auf laborchemische Verfahren, die unmöglich an etwas nur Anerkanntem geeicht sein können zu erhalten, werde ich mich unter Bezugnahme auf Ihr Mail nochmals an das Friedrich-Loeffler-Institut wenden. Als neueste Erfahrung gibt es von Dr. Dr. Heinz Rinder, dem Leiter des Sachgebietes für I n f e k t o l o g i e die Mitteilung vom 16.03.06, dass das Bayrische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit weder selbst für einen Beweis für oder gegen die Existenz von Viren zuständig ist, noch könne er eine zuständige Behörde benennen. Also noch mal in’s Reine: Ein kompetenter, studierter Infektologe schreibt, dass er nichts aussagen kann über die Dinge, mit denen er tagtäglich zu tun hat, mit denen er wohlmöglich ihm vertrauende Menschen berät.
Sehr geehrter Herr Dr. Hälsig, da ist doch Herr Dr. Dr. Rinder(Bayrisches Landesministerium für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) Ihrem Wissen schon weit voraus, indem er mitteilt, dass ihm leider auch keine Behörde bekannt ist, die für eine Beweisführung von der Existenz von Viren zuständig wäre.
Trotzdem will ich mich gern noch mal an Ihren Vorschlag annehmen und das FLI kontaktieren.
Ich bin in der DDR aufgewachsen.
In der DDR war es selbstverständlich, dass sozialistische Glaubensbekenntnisse nicht in Frage gestellt werden durften.
Wer sie in Frage stellte, dem zerrannen die Glaubensbekenntnisse aufgrund ihrer Haltlosigkeit. Wer das laut tat, riskierte seine Freiheit.
Mich wundert, dass eine Landesregierung in der Bundesrepublik Deutschland behauptet, dass etwas - hier die Existenz des H5N1-Virus- nicht in Frage gestellt werden darf.
Die DDR hatte eine berechtigte Angst, dass Bürger etwas in Frage stellten.
Wovor hat die Landesregierung Angst, wenn Bürger die Existenz der H5N1-Viren in Frage stellen?
Wenn das H5N1-Virus naturwissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen worden ist, bedarf es keines Verbotes, das H5N1-Virus in Frage zu stellen.
Wenn allerdings alle Regierungsstellen wüssten, dass es sich bei der Existenzbehauptung des H5N1-Virus um einen riesengroßen Schwindel handle, dann bedarf die Landesregierung der Angst vor einem Infragestellen und muss das verbieten.
Gerade eine ernsthafte Angelegenheit verlangt, aufgrund des Ernstes der Lage, dass konsequent überprüft und in Frage gestellt wird – damit in ernsthaften Angelegenheiten keine schwerwiegenden Fehler unterlaufen.
Bekanntlich beweisen tausende von Publikationen noch nicht die Existenz von Ufos und mir ist nicht bekannt, dass die Landesregierung aufgrund der tausenden von Publikationen über Ufos Maßnahmen ergriffen hat, die Bevölkerung vor Ufos mit potentiell aktiven Insassen zu schützen.
Ich bitte Sie, mir klar zu bestätigen, dass es im Land Brandenburg ein Verbot gibt, irgendetwas, z.B. die Existenz von H5N1-Viren, in Frage zu stellen, d.h. den Wahrheitsgehalt der verbreiteten Behauptungen zu überprüfen, und bei den zuständigen staatlichen Stellen nach den das staatliche Handeln rechtfertigenden naturwissenschaftlichen Beweisen zu fragen und in welcher gesetzlichen Grundlage dieses Verbot gründet.
Rechtsstaatlich ist anzuzweifeln, dass den rechtsstaatlichen Anforderungen Genüge getan ist, wenn die von Ihnen in Punkt 1 genannten Verordnungen und die in Punkt 7 genannte mögliche Allgemeinverfügung, die bei Nichtbeachtung mit einer Ordnungsstrafe bedroht ist, nur im Glauben gründet, der es verbietet die Existenz von H5N1-Viren in Frage zu stellen. Rechtsstaatliche Handlungen sind an die Erfüllung der Voraussetzung der Überprüf- und Nachvollziehbarkeit gebunden, die in diesem Fall zweifelsfreie naturwissenschaftliche, d.h. überprüf- und nachvollziehbare Beweise voraussetzen, denen ein Glauben, der nicht in Frage gestellt werden darf, sicherlich nicht genügt.
Ich kündige hiermit an, dass für den Fall, dass meine Katze – und damit ich – einer Allgemeinverfügung unterworfen wird, indem ihr ein Ausgehverbot erteilt werden sollte, ich in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren den staatlicherseits zu erbringenden Nachweis abverlangen würde, dass die Allgemeinverfügung nicht im Glauben, sondern in zweifelsfreien naturwissenschaftlichen Beweisen gründet.
Ich weise vorsorglich darauf hin, dass sich das Land Brandenburg dann nicht darauf zurückziehen kann und darf, dass die wissenschaftliche Forschung nicht zu den Aufgaben des Landes zählt und die grundgesetzlich zwingend abverlangte Freiheit der Wissenschaft es der vollziehenden staatlichen Gewalt versperrt, Einfluss auf Wissenschaft zu nehmen. Tatsächlich sichert das Grundgesetz (GG) Art. 5 Abs. 3 die Freiheit der Wissenschaft, aber nicht die Freiheit von wissenschaftlich getarnten Glaubensbekenntnissen. GG Art. 5 Abs. 3 regelt nicht die Glaubensfreiheit. Die wird durch GG Art. 4 Abs. 1 gesichert, kann aber nicht dahingehend ausgelegt werden, dass ein Glaube in Abgrenzung zu einem wissenschaftlichen Beweis, Grundlage staatlicher Ordnungsverfügungen ist, die auch für diejenigen verpflichtend ist, die dem Glauben nicht anhängen. Wissenschaft ist immer gebunden an die Erfüllung der Anforderung der Überprüf- und Nachvollziehbarkeit. Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht und damit an die Überprüf- und Nachvollziehbarkeit.
Ich weise darauf hin, dass ich für den Fall eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens auch vorbringen werde, dass das Land Zeit genug zur Klärung hatte, ob hier Glauben (GG Art. 4 Abs. 1) oder zweifelsfreie naturwissenschaftliche Beweise (GG Art. 5 Abs.3) zugrunde liegen und das Land sich dann rechtfertigend nicht auf die Besonderheit der Dringlichkeit einer Eilsituation, in der keine Zeit zur sorgfältigen Prüfung „Glauben (GG Art. 4 Abs. 1) oder zweifelsfreier Beweis (GG Art. 5 Abs.3)“ zur Verfügung stand, zurückziehen kann.
Die Klärung der Sach- und Rechtslage –- auch im Interesse meiner Katze - erwartend verbleibe ich
als stolze Bürgerin des
demokratisch-rechtsstaatlichen Land Brandenburg
und dann noch meine Nachfrage beim FLI....
An das
Friedrich-Löffler-Institut
per e-mail
18.03.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang sende ich Ihnen das Mail, das ich vom Land Brandenburg erhielt und beziehe mich hier auf Punkt 8. Das Land Brandenburg behauptet hier, dass ich von Ihnen Auskünfte erhalte. Dieses Angebot des Landes Brandenburg nehme ich hiermit war.
Mit dem Land Brandenburg stimme ich vollkommen darin überein, dass die Existenz von etwas real Existierendem naturwissenschaftlich, d.h. überprüf- und nachvollziehbar Bewiesenem, wegen der Ernsthaftigkeit der Angelegenheit, nicht in Frage gestellt werden darf.
Zur Begründung, dass das Infragestellen verboten ist, bitte ich Sie, mir einen publizierten naturwissenschaftlichen Beweis des H5N1-Virus zu benennen, dem selbstverständlich die Behauptung nicht genügt, dass die Existenz des H5N1-Virus internationale anerkannt ist oder aufgrund eines internationalen wissenschaftlichen Konsenses als wissenschaftlich nachgewiesen gilt. („gilt“ und „anerkannt“ ist nicht „ist“). Auch der Hinweis auf laborchemische Verfahren, die unmöglich an etwas nur Anerkanntem, an einem Konsens, geeicht sein können, sind vollkommen ungeeignet, ein staatliches Verbot des Infragestellens zu rechtfertigen.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen im Voraus und freue mich auf die durch Sie erfolgte Benennung einer naturwissenschaftlichen Beweispublikation des H5N1-Virus, die ich dann selbstverständlich dem Virusentdecker, dem Molekularbiologen Dr. rer. nat. Stefan Lanka vorlegen werde und auch in das Internetforum http://www.agenda-leben.de stellen werde, um das Infragestellen durch eine eindeutige naturwissenschaftliche Beweispublikation, aufgrund der Ernsthaftigkeit der Angelegenheit, in der alle Beteiligten in den staatlichen Organen zur Wahrhaftigkeit verpflichtet sind, abschließend zu beenden.
Mit freundlichem Gruß
...so, meine Lieben, nun brauchen wir wohl ein neues Thema, weil ja mit der bevor stehenden wissenschaftlichen Beweisführung des FLI zum H5N1-Virus unsere Mutmaßungen zur oder gegen die Existenz von Viren zum Abschluss gebracht werden wird. Oder? VG Jenny