Dieser Text von Stefan Lanka ist bereits seit 28.10. online. Es geht einerseits um Einspruch/Protest gegen Zwangspläne, zum anderen enthält er auch die Forderung nach öffentlicher Vorlage von Beweisen (die es natürlich nicht gibt): http://agenda-leben.de/Vogelgr-Einspr-21102005.doc
Viele Grüße Jürgen
Christoph Trautmann
(
Gast
)
Beiträge:
23.11.2005 21:44
#2 RE: Einspruch/Beschwerde, Anforderung von Beweisen
habe heute bei 3 Behörden Einspruch gegen eine mögliche Zwangsimpfung eingelegt (per Einschreiben mit Rückschein bzw. persönliche Übergabe). Die Schreiben sind mit Stefan Lankas Musterschreiben erstellt und leicht modifiziert.
Das Schreiben an das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit als Word-Dokument hängt unten an.
Gut, Christoph. Dann bin ich gespannt, ob wir demnächst noch mehr "Besuch" bekommen.
Meine Version fürs Gesundheitsamt ist angehängt. Ich versuche es auch einmal (siehe letzter Absatz) mit dem Versuch eine Zusage zu bekommen. Darauf müssen sie ja wohl irgendwie reagieren, d.h. Begründung für etwaige Ablehnung usw.
Lieber Jürgen, laut § 20 IfSG Abs.7 kann die oberste Landesgesundheitsbehörde von der Landesregierung ermächtigt werden. Demzufolge ist Deine richtige Adresse für Widersprüche/Beschwerden:
Vorweg mal: Dieser Bereich wird bisher durchaus im Sinne des Erfinders genutzt, d.h. daß auch Variationen eingebracht und über die Textvorschläge diskutiert wird. Die Übersichtlichkeit, hoffe ich, wird dadurch gewahrt, daß im ersten Beitrag eines jeden Threads die "Urfassung" steht. D.h., von Grund auf andere Texte bitte in einen extra Thread setzen. (Ich sag´s nur vorsorglich)
Hallo Frank, erst dein Hinweis hat mich dazu gebracht, die Absätze zur Rechtsverordnung (Abs. 6 + 7 des IfSG) nochmal genau zu lesen . Solchermaßen aufgefrischt komme ich allerdings zum Schluß, daß das Landesgesundheitsamt nur die richtige Stelle für Einwendungen gegen die Rechtsverordnung selbst wäre (sofern eben diese Stelle diese Rechtsverordnung erlassen würde, wozu sie in der Tat unter bestimmten Umständen ermächtigt werden könnte). Ich nehme aber an, daß die Durchführung der Zwangsimpfung über die örtlichen Gesundheitsämter laufen würde (unter Bezug auf eine solche Rechtsverordnung), darauf bezog sich mein Schreiben, das ich heute beim Gesundheitsamt eingeworfen habe. Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung und Ermächtigung zum Zwangsimpfen sind m.E. auseinanderzuhalten.
Viele Grüße Jürgen (P.S. Sollte ich unrecht haben, ist es auch nicht dramatisch. Jedenfalls danke für den Hinweis)
Ich glaube, je mehr Einsprüche bei allen möglichen Befehls- und Ausführungsorganen landen desto besser. Insofern ist es sicher sinnvoll, auch Bundesbehörden anzuschreiben, z.B Innenministerium, gesundheitsministerium, BM für Bildung und Forschung usw. Die kleinen Würschtle am Ende der Befehlskette müssen natürlich auch wissen, das sich die Leute gegen eine Zwangsimpfung wehren.So kann sich keiner rausreden von nichts gewußt zu haben. (Leider gehen die Einschreiben mit Rückantwort ziemlich ins Geld.....). Seit einiger Zeit versorge ich junge Eltern, deren Adressen ich aus den Standesamtlichen Nachrichten in der Tagespresse entnommen habe, mit Infomaterial zum Thema Impfwahnsinn. Aus aktuellem Anlass schicke ich die Entwarnung zusammen mit dem Einspruch, zusammen mit noch einem DIN A 4 Infoblatt und einem DIN A 5 Blatt mit Büchertipps und Internetadressen. ( Mehr passt in einen Standardbrief zu 55 Cent nicht rein, ich habs gewogen.) Ist eben klein-klein, aber Hauptsache es läuft überhaupt etwas !!!!!
Nach meinen Schreiben (Einspruch/Beschwerde) an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, das Landesgesundheitsministerium der Landesregierung Baden-Württemberg und das Landesgesundheitsamt BW, PF 102942 (laut Rückschein nicht Azenbergstr. 16 !) in 70174 Stuttgart erhielt ich heute die erste Reaktion vom Landesgesundheitsamt (Dr.Günter Pfaff). "Zuständigkeitshalber" wurde mein Schreiben abgegeben an das Ministerium für Arbeit und Soziales BW, PF 10 34 43 in 70029 Stuttgart. Von dort würde ich weitere Nachricht erhalten.
Jeder einzelne Einspruch sorgt also erkennbar für Arbeit und Gewicht, da er "zustänigkeitshalber" zwangsläufig von mehreren Beamten weitergeleitet und bearbeitet werden muß.
Hallo Pandora, ja genau, es kommt auch auf Masse an. Ein Einzelner kann schon viel tun! Auf Dauer wäre es noch wichtig, daß viele verschiedene Personen mitmachen.
Hallo Frank, das ist ja interessant, hmm. Wie kommt denn das Arbeits- und Sozialministerium zu dieser Ehre? Daß das (Bundes)forschungsministerium für zuständig erklärt wurde, hatten wir ja schon, aber Arbeit und Soziales? Aber es ist ja echt nix dagegen zu sagen, wenn möglichst viele Ministerien was abkriegen.
Hallo Leute, hallo Pandora, von unserem Bundesgesundheitsministerium erhielt ich heute auf meinen Einspruch hin dieses Schreiben. Das Original versuche ich noch hier ’reinzustellen, bin mir aber nicht sicher ob es klappt. Dass überhaupt eine Reaktion kam, hat mich erstaunt. Und die Hinweise auf Wikipedia und das RKI fand ich schon fast lustig... Tamiflu ist für Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe geeignet?? Naja! Viele Grüsse - Angela
Bundesministerium für Gesundheit
Aviäre Influenza
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, vielen Dank für ihr Schreiben, mit dem Sie sich gegen „Zwangsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem politischen Vogelgrippegeschehen“ wenden.
Soweit Sie darin Zweifel an der Existenz eines H5N1-Virus äußern, weise ich darauf hin, dass das Vogelgrippevirus (aviäres Influenza-Virus (H5N1)), an dem in Asien bislang über 50 Menschen verstorben sind, Gegenstand einer Vielzahl wissenschaftlicher Fachveröffentlichungen ist. Es existiert auch eine elektronenmikroskopische Aufnahme das Virus, die von einer Arbeitsgruppe um C Goldsmith im amerikanischen Centers for Desease Control &Prevention gefertigt wurde und z.B. im Internet unter http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:H5N1.JPG einsehbar ist(Quelle: C.Goldsmith, J. Katz and S. Zaki. Centers for Desease Control&Prevention Public Health Image Library Image#1841). Weitere Information zur Vogelgrippe finden Sie z.B. auf den Internetseiten des Robert Koch- Institutes unter http://www.rki.de In der Rubrik Infektionskrankheiten von A-Z.
Die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit zuständigen Behörden u.a. in Deutschland, aber auch in Europa und auf internationaler Ebene (Weltgesundheitsorganisation)haben entsprechend ihrem Auftrag und ihrer Verantwortung Vorbereitungen für den Fall getroffen, dass der Erreger der Vogelgrippe durch eine genetische Veränderung das Potential erlangt, unter den Menschen eine Influenza-Pandemie auszulösen.
Grundlage für die im Falle einer Influenza-Pandemie zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IFSG). Nach §20 Abs. 6, 7 IFSG kann eine Verordnung erlassen werden, mit der bedrohte Teile der Bevölkerung zur Teilnahme an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden können, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Die konkreten Planungen des Bundes (und der Länder) für den Fall einer Influenza-Pandemie umfassen nicht den Erlass einer solchen Verordnung auf der Grundlage des §§ 20 Abs.6, 7 des Infektionsschutzgesetzes (IFSG). Dies gilt auch für Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. Die bei den Ländern vorhandenen bzw. noch zu beschaffenden Vorräte antiviraler Arzneimittel (z.B. Tamiflu) sind zwar auch für Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe geeignet. Die Vorräte sind jedoch für Therapiezwecke, d.h. für die Heilbehandlung für Erkrankte bestimmt. Eine Heilbehandlung ist freiwillig und kann auch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nicht angeordnet werden (§ 28 Abs. 1 Satz 3 IFSG). Um den von Erkrankten ausgehenden Infektionsgefahren zu begegnen, besteht stattdessen die Möglichkeit der Anwendung von Schutzmaßnahmen nach §§ 28 ff IFSG (z.B. Quarantäne) durch die zuständigen Landesbehörden.
Der von Ihnen geltend gemachte Rechtsbehelf (“Einspruch“ bzw. “Beschwerde“) geht somit insgesamt ins Leere und ist zurückzuweisen.
Ich hoffe, Sie im Hinblick auf die von Ihnen geäußerten Bedenken zu ihrer Zufriedenheit informiert zu haben.
Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. PD Dr. Kramer, MPH
Hallo Angela, damit wird immer deutlicher, daß dies das Standardschreiben ist, das jetzt alle kriegen, die in dieser Sache ans Bundesministerium geschrieben haben. Alles weitere siehe im Thread "Rechtliches zur Vogelgrippe": http://31973.dynamicboard.de/t112f5-Rech...ogelgrippe.html
Vielen Dank! (Das Reinstellen der Datei ist dann wohl überflüssig, da wir die von Christoph schon haben, und die anderen ja den gleichen Text haben)
Hallo Leute! Ich bin recht froh, daß ich diesen Einspruch abgeschickt habe. Leider habe ich erfahren, daß der Einspruch im Vorraus nicht angenommen wird. Das ist wieder mal Typisch für diese Lügner. Was kann man denn noch unternehmen, um unsere Familien zu schützen??