Ganz kurzfristig angesetzter Termin, sehr wichtig! Text von Karl Krafeld. Gruß, Jürgen (PDF liegt noch nicht vor)
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Newsletter-klein-klein-verlag vom 19.05.2006
Tamiflu !!!! kurzfristig angesetzt!!!!!
Strafverfahren gegen Stefan Lanka - Landgericht Stuttgart Urbanstr. 5 Dienstag, 23.5.2006, 10.30 Uhr Saal 105, 1. OG
Anklage: Beleidigung des Pandemiebeauftragten und Gesundheitsamtsleiter der Stadt Stuttgart, Dr. Thomas Schönauer.
Zugrunde liegende Handlung von Stefan Lanka: Beschwerde (Petition nach Grundgesetz Art. 17) bei dem in Baden-Württemberg für Beschwerden über Kommunen zuständigen Landtag von Baden-Württemberg, wegen Veruntreuung durch Dr. Schönauer im Zusammenhang mit der naturwissenschaftlich nicht gerechtfertigten Pandemie- bzw. Vogelgrippepanik, indem Dr. Schönauer mittels vorsätzlicher Irreführung des Rates der Stadt Stuttgart (Krankenhausausschuss, Verwaltungsausschuss) die Stadt Stuttgart veranlasst hat, aus Steuergeldern Tamiflu zur Bevorratung einzukaufen.
Dr. Thomas Schönauer: Dr. Thomas Schönauer war zu der Zeit, als im Zusammenhang mit Impfen Petitionen beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht wurden, die sämtlich zurückgewiesen wurden, der zuständige Referent im Sozialministerium von Baden-Württemberg.
Vermutlich ist Dr. Schönauer begründet verantwortlich für die Behauptung und dreiste, in Schädigungsabsicht vollzogene Lüge des Landtages von Baden-Württemberg über die Existenz der Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO, bevor die STIKO eingestand, dass keine Risiko-Nutzen-Analysen bestehen. Hiermit hatte die STIKO die dreiste, in Schädigungsabsicht vollzogene, Verlogenheit des Landtages von Baden-Württemberg im Nachhinein zweifelsfrei bewiesen. (Dokumente in: Das Völkerstrafgesetzbuch verlangt die Überwindung der Schulmedizin!, S. 247, 248; http://www.klein-klein-verlag.de) .
Vorwurf der Beleidigung: In seiner Petition hatte Stefan Lanka an die unstrittig wahre Tatsache erinnert, dass die Tradition des Gesundheitsamtes der Stadt Stuttgart, nicht erst mit dem Jahre 1945 beginnt. Stefan Lanka hatte an die unstrittig wahren Tatsachen der Handlungen von Bediensteter deutscher Gesundheitsämter vor 1945 erinnert, von der aber angenommen wird und wurde, dass diese Tradition des -alles mitmachen- bei den Bediensteten der Stadt Stuttgart überwunden war.
Unstrittige Tatsache ist, dass Dr. Schönauer bei den staatlicherseits abverlangten und durchgeführten Lügen über die erfolgten Existenznachweise der Viren, auch der behaupteten Influenzaviren, nachweislich mittlerweile wider besseres Wissen, in Kenntnis der Folgen handelt, dass mittels dieser Verlogenheit scheinlegitimiert Maßnahmen ergriffen werden, z.B. die geplante Verabreichung von Tamiflu, um -Menschen unter Lebensbedingungen zu stellen (stellt), die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen- (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB), Mindesttarif nach § 7 Abs. 2 VStGB: fünf Jahre Haft)
Dass Dr. Schönauer sich vorsätzlich im Rahmen des alles mitmachen, im Rahmen des sich bereitwillig Beteiligen, an Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt, ist beweisbar. Dr. Schönauer beteiligt sich wider besseres Wissen an dem ausgedehnten und systematischen Irreführungsangriff gegen die Bevölkerung (§ 7 Abs. 1 VStGB) zu dem Zwecke, Tamiflu, Impfstoffe usw. zu verabreichen, allgemein gesagt, zu dem Zwecke Menschen zu vergiften, zu dem Zwecke, Menschen zu zerstören.
Die abscheuliche Verwerflichkeit dieser Anklage: Möglicherweise erhebt hier eine Staatsanwaltschaft das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Anklage, weil ein Staatsbürger die abscheulichen Verbrechen des deutschen Staates während der Nazizeit, an der viele mitwirkten, heute als eine ernst zu nehmende Warnung für unser heutiges Verhalten in Staat und Gesellschaft, behauptet.
In Deutschland werden Staatsbürger angeklagt, die den (verlogenen) Sonntagsforderungen der Politiker und Kirchenleute usw. entgegentreten , die erinnern, dass deutsche Verbrechen nicht vergessen werden dürfen und uns heute als wirksame Mahnung dienen müssen.
Die strafantragstellende Stadt Stuttgart (Leitender Stadtdirektor Schwedler) und die anklagende Staatsanwaltschaft stellen sich mit dieser Anklage noch unterhalb des moralisch-geistigen Niveaus der Leugner des verbrecherischen Holocaust, die psychisch-emotional nicht in der Lage sind die Wahrnehmung der Tatsache zu zulassen, dass wir Deutschen uns an derartigen Verbrechen beteiligt haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert die Bestrafung desjenigen, der die deutschen Verbrechen vor 1945 heute als hochaktuelle zu beachtende Mahnung und Warnung ernst nimmt und daran erinnert � was Politiker, nicht ernst gemeint, in ihren verlogenen Sonntagsreden verlogen fordern. Tatsächlich sind die Holocaustjubelreden der Politiker nichts anderes als eine verlogene Selbstbejubelung unter zu verabscheuenden Missbrauch des Leides der Holocaustopfer, nach dem verlogenen Schema: >Ach wie schlimm waren die und wie gut sind wir!< und noch verlogener >Wir hätten bei so etwas nie mitgemacht!<. Diese verlogenen Politiker vergehen sich heute mit ihren verlogenen Holocaustreden zum zweiten Mal an die Opfer des bestialischen Verbrechens des Holocaust.
Diese verlogenen Politiker haben sich in den letzten Jahren alle am AIDS-Holocaust in Afrika beteiligt, indem sei duldeten und schwiegen und hiermit als >deutsche Leistung< zahlenmäßig den Nazi-Holocaust in den Schatten gestellt. Das ist die Realität der Auswirkung der verbrecherischen Infektionstheorie, gegen die sich Stefan Lanka wendete. Deshalb klagt die Staatsanwaltschaft Stuttgart Stefan Lanka an, die Staatsanwaltschaft Stuttgart, die seit 1999 � oder seit etwa 10 Millionen AIDS-Holocaust Opfern in Afrika � bewusst und unbedingt vorsätzlich den AIDS-Völkermord sichert. Es ist dieselbe Staatsanwaltschaft Stuttgart, die nicht nur die Lüge des Landtages über die Risiko-Nutzen-Analyse der STIKO vorsätzlich in Schädigungsabsicht sichert, sondern auch versucht hatte, mich deshalb anzuklagen, weil ich diese verbrecherische Verlogenheit des Landtages, begründet vermutlich aufgrund der Initiative des Dr. Schönauer, nicht duldete.
In der Anklage gegen Stefan Lanka kommt die absurde soziologische Immunitätshypothese zur Entfaltung: Dadurch, dass wir Deutschen uns an dem bestialischen Verbrechen des Holocaust beteiligt haben, sind wir Deutschen, per Definition des jetzigen deutschen Staates Bundesrepublik Deutschland, dagegen immunisiert, uns heute an Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beteiligen.
Ähnlich wie angeblich ein geimpftes Kind ja auch nicht an Masern erkranken darf , weil nicht sein kann, was nicht sein darf, können die Verbrechen an denen sich der deutsche Staat heute im Zusammenhang mit dem Infektionstheorieverbrechen beteiligt, deshalb nicht geschehen, weil wir Deutschen uns durch das Verbrechen des Holocaust davor immunisiert haben, uns nach 1945 jemals wieder an Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu beteiligen.
Sicheres Ergebnis des Verfahrens: Wenn das Verfahren stattfindet, wird die Staatsanwaltschaft Stuttgart und wird ein Richter am Landgericht Stuttgart vor Öffentlichkeit wiederum einen Beweis des unbedingten Vorsatzes liefern. Wie dieser Beweis ausfallen wird, kann erst nach der Verhandlung gesagt werden. Sicher ist: Die Justiz wird einen weiteren unstrittigen Beweis ihrer Absicht schaffen!
Zur weiteren Klärung der Frage: Ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer Rechtsstaat oder ist die Bundesrepublik Deutschland ein Verbrecherstaat?
Vorher anrufen! Wer zu diesem recht kurzfristig angesetzten Termin kommen möchte, sollte vorher beim Landgericht anrufen, ob der Termin tatsächlich stattfindet: Tel.: 0711 / 212 3551
Stefan Lanka hatte beantragt, Dr. Schönauer als Zeugen zu laden. Vermutlich wird Dr. Schönauer nicht als Zeuge geladen. Wenn Dr. Schönauer als Zeuge geladen wird, dann ist damit zu rechnen, dass der Termin verschoben wird.
Für den Text verantwortlich: Karl Krafeld, Dortmund, 18.5.2006
Newsletter-klein-klein-verlag-19.05.2006 Leserreaktionen auf Strafverfahren gegen Stefan Lanka
An die Staatsanwaltschaft Stuttgart Neckarstraße 145 70190 Stuttgart
Strafverfahren gegen Dr. Stefan Lanka am Landgericht Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch den Newsletter des klein-klein-verlags vom 18.05.2005 habe ich von der Verhandlung am Landgericht Stuttgart gegen Stefan Lanka erfahren.
Der Newsletter macht darauf aufmerksam, dass Dr. Lanka am Dienstag, 23.5.2006, 10.30 Uhr, Saal 105, 1. OG deswegen angeklagt ist, weil er in einer Petition darauf hingewiesen hat, dass die momentane, durch die Behörden konstruierte Vogelgrippe-Panik an den Holocaust erinnern und dass derartiges in Deutschland nicht mehr vorkommen darf.
Dass ein derartiges staatliches Vorgehen in einer Demokratie möglich ist, lässt berechtigt an der Demokratie zweifeln.
Mit unfreundlichen Grüßen
-------------------------------------------------------------------------------- An die Staatsanwaltschaft Stuttgart Neckarstraße 145 70190 Stuttgart
Strafverfahren gegen Dr. Stefan Lanka am Landgericht Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
Durch einen Newsletter des klein-klein-verlags habe ich von der Verhandlung am Landgericht Stuttgart gegen Dr. Stefan Lanka erfahren.
Dem Newsletter ist zu entnehmen, dass Dr. Lanka am 23.05.2006 angeklagt ist, weil er in einer Petition darauf hingewiesen hat, dass die momentane Vogelgrippe-Panik, die von den Behörden konstruiert wurde, an den Holocaust erinnert und dass derartiges in Deutschland nicht mehr vorkommen darf.
Der Holocaust, in dem willkürlich Menschen benutzt, geschädigt und umgebracht wurden, war unbestreitbar ein dunkler Punkt in der Geschichte Deutschlands. Wir Deutschen sollten sehr aufmerksam sein, dass sich derartiges nicht wiederholt und froh sein über aufmerksame Bürger, die rechtzeitig vor entsprechenden Entwicklungen warnen.
Die deutschen Behörden sind bis heute trotz massiver Anfragen nicht in der Lage, das angeblich so gefährliche Vogelgrippe-Virus nachzuweisen. Wenn trotzdem Zwangsimpfungen geplant werden, bei denen immer auch mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen bis hin zum Tod zu rechnen ist, und wenn eine breite Anwendung des gefährlichen Chemotherapeutikums Tamiflu geplant wird, bei dessen Einsatz ebenfalls mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen bis hin zum Tod zu rechnen ist, dann wird dies mangels wissenschaftlicher Nachweise des Vogelgrippe-Virus ebenfalls zu einem in Grundrechte (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) eingreifenden Akt der Willkür, der in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland schon ungeheuer erscheint.
Wenn sich ein aufmerksamer Bürger wie Dr. Lanka hiergegen mittels einer Petition wehrt, und man nun aufgrund bestimmter Formulierungen gegen Dr. Lanka ein Strafverfahren einleitet und Anklage erhebt, dann muß ich sehr an unserer Rechtsstaatlichkeit zweifeln. Es hinterläßt den Eindruck, dass hier ein unliebsamer Petent mundtot gemacht werden soll.
An: poststelle@stastuttgart.justiz.bwl.de (Staatsanwaltschaft Stuttgart)
Strafverfahren gegen Dr. Stefan Lanka Verhandlungstermin am LG Stuttgart am Di 23.05.06 (10.30 Uhr)
Mehr oder weniger geehrte Damen und Herren,
Sie sehen mich verblüfft. Die öffentlichen Kassen sind leer, die Justiz ist überlastet, heißt es. Was machen Sie? Wie ich dem Newsletter des klein-klein-Verlags heute entnehme, zelebrieren Sie auf Kosten der Steuerzahler eine Anklage, die an Absurdität kaum zu überbieten ist. Statt die Verbrecher anzuklagen, klagen Sie einen Mann an, der Verbrechen und Verbrecher benennt. Es ist nicht Dr. Lankas Schuld, wenn deutsche Politiker und Beamte aus der Geschichte nichts lernen wollen, wissenschaftliche Fakten aufgrund ihres Herrschaftsdenkens mißachten, Menschen als Versuchskaninchen betrachten und dafür auch noch Steuergelder verschwenden (Sind die Kassen nun leer oder nicht?).
Was ist von einer StA zu halten, welche die Spielchen der Verbrecher mitspielt, wenn diese Ertappten "Haltet den Dieb!" schreien? Sie wissen so gut wie ich, daß die StA nicht berechtigt ist, ohne Prüfung der Sach- und Rechtslage "auf gut Glück" Anklage zu erheben. Es tut mir leid, aber wir alle zahlen viel Geld für das Funktionieren des Rechtsstaats und Sie treten ihn brutal mit Füßen, wie übrigens auch viele Ihrer Kollegen. Dafür habe ich keinerlei Verständnis. Den weiteren Fortgang des Verfahrens werde ich, werden wir, genau beobachten und dazu auch nicht schweigen.
Strafverfahren gegen Dr. Stefan Lanka am Landgericht Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich heute den Newsletter des klein-klein-verlags vom 20.05.2005 entnommen habe, fühlt sich Hr. Dr. Schönauer durch die Aussagen in der Petition (Einkauf von Tamilfu) von Dr. Stefan Lanka beleidigt, was zu Anklage vo Hr. Dr. Lanka geführt hat.
Wie sich die Bediensteten des Gesundheitsamtes Stuttgart vor 1945 verhalten haben entzieht sich meiner Kenntnis. Das wird dem Gericht wahrscheinlich bekannt sein, falls es überhaupt relevant für die Beleidigungsklage sein sollte. Ich nehme an, dass sie sich systemkonform verhalten haben, so wie sich auch die Universität Tübingen systemkonform verhalten hat (und heute bezahlen wir eine Ethikkommission die diese Uni einberufen hat um ihre Vergangenheit aufzuarbeiten, wie kürzlich in der Stuttgarter Zeitung zu lesen war) Auch die Soldaten an der DDR-Grenze haben sich systemkonform verhalten, wenn sie auf Flüchtlichtlinge geschossen haben, sie hatten ja ihre Befehle, ihre Vorschriften. Sie waren ja „nur“ Ausführende.
Was dieses Systeme von ihren Bediensteten verlangt haben, lehrte man uns in der Schule. Gehorsan, ausführen der Befehle, kein Widerspruch, nichts hinterfragen, nichts kritisieren, eigene Meinung – verboten. Ich lernten in der Schule tatsächlich - so wie es Dr. Lanka schreibt- dass es die Zeit des „alles mitmachen“ war. Kaum jemand hat „nicht mitgemacht“, denn in der Schule hat man uns auch gelehrt dass auch das Wegschauen, nichts tun unter diesen Umständen „mitmachen“ war.
Nun wie Dr. Lanka in der Petition schreibt „ es wird und wurde angenommen, dass diese Tradition des „alles mitmachens“ bei den Bediensteten der Stadt Stuttgart überwunden war.
Und nun wird für mich etwas verständlicher warum sich Hr. Dr. Schönauer beleidigt fühlt. Weil er, Hr. Dr. Schönauer, selbstverständlich, wenn die Pandemie ausgerufen werden sollte, es nicht unterläßt die Beweise wie es auch das Infektionsschutzgesetz vorschreibt zu verlangen, weil er selbstverständlich keine wissenschaftliche Konsense akzeptieren und mit Beweisen verwechseln wird, weil für ihn die Tradition des „alles mitmachens“ nicht überwunden war, sondern überwunden ist.
Wie sich jedoch Hr. Dr. Schönauer in Zukunft verhalten wird wovon es wiederum meiner Meinung nach abhängt ob das „mitmachen“ überwunden ist oder überwunden war, kann niemand ohne hellseherische Fähigkeiten wissen.
Sollten jedoch Beweise dafür vorliegen, dass Hr. Dr. Schönauer sich jetzt schon weigert oder sich in der Vergangenheit geweigert hat, die vom BGH abverlangte „individuelle Gewissensanspannung“ zu erfüllen, und dass er es unterlassen hat oder in Zukunft unterlassen wird, unfalsifizierte, wissenschaftliche Beweise zu verlangen , dann hat er das „mitmachen „ noch nicht überwunden.
Wo DANN aber was Beleidigendes geschrieben sein soll, ist mir ein Rätsel.
Ich werde versuchen am 23. 05. 06 an der Verhandlung teil zu nehmen. Sollte mir der Urlaubstag den ich nehmen muß nicht genehmigt werden, es mir wichtig das Gericht und die Öffentlichkeit wissen zu lassen, dass ich an diesem Urteil und der Begründung sehr interessiert bin.
Ich messe diesem Urteil große Bedeutung bei. Was wird dem Gericht schützenswert sein ?
Mit freundlichen Grüßen
P.S ich bitte um richterlichen Hinweis bzw. um Hinweis aus der Staatsanwaltschaft Stuttgart, falls ich etwas geschrieben habe was nicht erlaubt ist zu schreiben. Ich will bitte wissen ob ich demnächst mir irgendeiner Klage zu rechnen habe. Ich scheue mich nicht, bewusst mein Recht auf Ungehorsam und Widerstand in Anspruch zu nehmen, ich will nur vermeiden dass ich in irgend eine Gesetzensfalle unbewusst tappe die ich vermieden hätte wenn ich sie vorher erahnt hätte. Mehr als Erahnen was erlaubt und was verboten ist, ist mir nicht gegönnt, es ist mir noch nicht gelugnen die tausende Gesetzte und ihre Auslegungen auswendig gelernt zu haben
Es wäre sehr wünschenswert, wenn noch viele andere Teilnehmer dieses Forums einen entsprechenden Brief an die Staatsanwaltschaft schicken. damit Dr. Lanka nicht allein dasteht.
Danke Susanne, freut mich wenn Dir mein Brief auch aus der Seele spricht.
Komm, mach es wie ich wenn ich ein Schreiben hier entdecke wo ich nehmen und benützten kann als Grundlage - setze ein paar eigene Sätze dazu damit Du nicht das Rad neu erklären muss, oder verändere es so dass es für Dich stimmig ist und ab geht die Post nach Stuttgart.
Es muss für DICH stimmig sein.
Nachhinein habe ich in meinem Brief Schreibfehler entdeckt, aber was sind schon popelige Schreibfehler wenn´s um was viel Wichtigeres geht ? Soll sich das Gericht mit meinen Fähigkeit grammatikalisch richtig zu schreiben befassen ?
Hab einfach keine Hemmungen Mitmenschen, schreibt Euch von der Seele weg. Kümmert Euch nicht um Nebensächlichkeiten.
Ich wünche mir auch, dass viele schreiben, denn es geht nicht nur um Dr. Lanka, es geht um uns. Dr. Lanka ist es wahrscheinlich "wurst" ob er alleine dasteht oder nicht, er tut was er tun muss um nicht "alles mitzumachen".
Wir stehen alleine da wenn wir nichts tun. Irgendwann wird es jeder merken, aber dann ist es vvielleicht eine Sekunde zu spät. Na ja - vielleicht rettet uns dann irgendwer, aber ich bin halt nicht arg gläubig und verlasse mich nicht ohne in der Not zu sein auf andere dass die schon was tun werden um mich zu retten.
Liebe Grüße Elena ** Gegen die Wahrheit ist kein Kraut gewachsen **
2. Leserreaktionen auf Strafverfahren gegen Stefan Lanka
An die Staatsanwaltschaft Stuttgart Neckarstraße 145 70190 Stuttgart
Strafverfahren gegen Dr. Stefan Lanka am Landgericht Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich heute den Newsletter des klein-klein-verlags vom 20.05.2005 entnommen habe, fühlt sich Hr. sich Hr. Dr. Schönauer durch die Aussagen in der Petition (Einkauf von Tamilfu) von Dr. Stefan Lanka beleidigt, was zu Anklage gegen Hr. Dr. Lanka geführt hat.
Wie sich die Bediensteten des Gesundheitsamtes Stuttgart vor 1945 verhalten haben entzieht sich meiner Kenntnis. Das wird dem Gericht wahrscheinlich bekannt sein, falls es überhaupt relevant für die Beleidigungsklage sein sollte. Ich nehme an, dass sie sich die Bediensteten systemkonform verhalten haben, sonst wären sie keine Bediensteten geblieben.
Auch die Universität Tübingen hat sich sysemkonform verhalten. (Und heute bezahlen wir eine Ethikkommission die diese Uni einberufen hat um ihre Vergangenheit aufzuarbeiten, wie kürzlich in der Stuttgarter Zeitung zu lesen war)
Auch die Soldaten an der DDR-Grenze haben sich systemkonform verhalten, wenn sie auf Flüchtlichtlinge geschossen haben, sie hatten ja ihre Befehle, ihre Vorschriften. Sie waren ja nur Ausführende.
Was dieses Systeme von ihren Bediensteten verlangt haben, lehrte man uns in der Schule. Gehorsan, ausführen der Befehle, kein Widerspruch, nichts hinterfragen, nichts kritisieren, eigene Meinung – verboten. Ich lernten in der Schule tatsächlich - so wie es Dr. Lanka schreibt - dass es die Zeit des alles mitmachen war. Kaum jemand hat nicht mitgemacht, denn in der Schule hat man uns auch gelehrt dass auch das Wegschauen, nichts tun unter diesen Umständen mitmachen war.
Nun wie Dr. Lanka in der Petition schreibt es wird und wurde angenommen, dass diese Tradition des alles mitmachens bei den Bediensteten der Stadt Stuttgart überwunden war.
Und nun wird für mich etwas verständlicher warum sich Hr. Dr. Schönauer beleidigt fühlt. Weil er, Hr. Dr. Schönauer, selbstverständlich, wenn die Pandemie ausgerufen werden sollte, es nicht unterläßt die Beweise wie es auch das Infektionsschutzgesetzt vorschreibt zu verlangen, weil er selbstverständlich keine wissenschaftliche Konsense akzeptieren und mit Beweisen verwechseln wird, weil für ihn die Tradition des alles mitmachens nicht überwunden war, sondern überwunden ist.
Wie sich jedoch Hr. Dr. Schönauer in Zukunft verhalten wird wovon es wiederum meiner Meinung nach abhängt ob das mitmachen überwunden ist oder überwunden war, kann niemand ohne hellseherische Fähigkeiten wissen.
Sollten jedoch Beweise dafür vorliegen, dass Hr. Dr. Schönauer sich jetzt schon weigert oder sich in der Vergangenheit geweigert hat, die vom BGH abverlangte individuelle Gewissensanspannung zu erfüllen, und dass er es unterlassen hat oder in Zukunft unterlassen wird, unfalsifizierte, wissenschaftliche Beweise zu verlangen, dann hat er das mitmachen noch nicht überwunden.
Wo DANN aber was Beleidigendes geschrieben sein soll, ist mir ein Rätsel.
Ich werde versuchen am 23. 05. 06 an der Verhandlung teil zu nehmen. Sollte mir der Urlaubstag den ich nehmen muß nicht genehmigt werden, es mir wichtig das Gericht und die Öffentlichkeit wissen zu lassen, dass ich an diesem Urteil und der Begründung sehr interessiert bin.
Ich messe diesem Urteil große Bedeutung bei. Was wird dem Gericht schützenswert sein?
Mit freundlichen Grüßen
P.S ich bitte um richterlichen Hinweis bzw. um Hinweis aus der Staatsanwaltschaft Stuttgart, falls ich etwas geschrieben habe was nicht erlaubt ist zu schreiben. Ich will bitte wissen ob ich demnächst mir irgendeiner Klage zu rechnen habe. Ich scheue mich nicht, bewusst mein Recht auf Ungehorsam und Widerstand in Anspruch zu nehmen, ich will nur vermeiden dass ich in irgend eine Gesetzensfalle unbewusst tappe die ich vermieden hätte wenn ich sie vorher erahnt hätte. Mehr als Erahnen was erlaubt und was verboten ist, ist mir nicht gegönnt, es ist mir noch nicht gelugnen die tausende Gesetzte und ihre Auslegungen auswendig gelernt zu haben.
An die Staatsanwaltschaft Stuttgart Neckarstraße 145 70190 Stuttgart
Strafverfahren gegen Dr. Stefan Lanka am Landgericht Stuttgart am 23.05.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe von der Verhandlung am Landgericht Stuttgart gegen Dr. Stefan Lanka erfahren.
Wie ich gehört habe ist Dr. Lanka am 23.05.2006 angeklagt, weil er in einer Petition darauf hingewiesen hat, dass die momentane Vogelgrippe-Panik an den Holocaust erinnert , und sich derartiges in Deutschland nicht mehr wiederholen darf.
So wie mich gibt es Dank Internet bereits viele Menschen, welche die Vorgänge (gerade diesen) in unserem Staat kritisch betrachten und verfolgen. Der o.g. Prozeß gehört auch dazu und ich bin mir sicher, dass der Ausgang des Prozesses eine weitreichende Verbreitung finden wird und dass auch sehr viel darüber diskutiert und berichtet werden wird.
Dieses Urteil kann man in keinem Fall einfach so unter den Tisch kehren, handelt es sich doch um einen Präzedenzfall, in dem man sehr gut erkennen kann, wie es um die in unserem Lande gelebte Demokratie und das Recht auf eine freie Meinungsäußerung steht. Wenn die von Hr. Lanka aufgestellten Thesen richtig sind, handelt es sich m. E. sogar um (s)eine Pflicht sein Wissen kund zu tun. Dies ist analog m.E. einer unterlassenen Hilfeleistung zu sehen!
Ich schließe mich den Gedanken vieler freier Mitbürger an: Die deutschen Behörden sind bis heute trotz massiver Anfragen nicht in der Lage, das angeblich so gefährliche Vogelgrippe-Virus nachzuweisen.
Wenn trotzdem Zwangsimpfungen geplant werden, bei denen immer auch mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen bis hin zum Tod zu rechnen ist, und wenn eine breite Anwendung des gefährlichen Chemotherapeutikums Tamiflu geplant wird, bei dessen Einsatz ebenfalls mit erheblichen gesundheitlichen Schädigungen bis hin zum Tod zu rechnen ist, dann wird dies mangels wissenschaftlicher Nachweise des Vogelgrippe-Virus ebenfalls zu einem in Grundrechte (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) eingreifenden Akt der Willkür, der in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland schon ungeheuer erscheint.
Wenn sich ein aufmerksamer Bürger wie Dr. Lanka hiergegen mittels einer Petition wehrt, und man nun aufgrund bestimmter Formulierungen gegen Dr. Lanka ein Strafverfahren einleitet und Anklage erhebt, dann muß ich sehr an unserer Rechtsstaatlichkeit zweifeln.
Es hinterläßt den Eindruck, dass hier ein unliebsamer Petent mundtot gemacht werden soll.
ich würde vorschlagen, dass ihr (oder wer von Eurem Team die Möglichkeit hat), aufgrund der Zeitknappheit, einen massentauglichen Protestbrief als Vorlage ins Netz stellt, denn sich jeder runterladen und unterschrieben an die Staatanwaltschaft faxen kann. Möglichst einfach gehalten, aber eindringlich.
Einer Form von Petition, der sich schnell viele anschließen können. (Natürlich bietet ihr mit Euren obigen Schreiben bereits eine geeignete Kopiervorlage.) Nicht jeder ist so schreib- bzw. formulierungsgewandt und kennt vorallem die Hintergründe, möchte aber vielleicht die Aktion unterstützen. Das ist übrigens auch meine Vorstellung von dem, was dieses Forum leisten sollte. Damit nicht jeder „herumbasteln“ muss.
Es geht doch letztlich darum, dass die Behördenvertreter massiven Gegenwind bekommen und begreifen, dass sich eine ständig wachsende Zahl von Bürgern diese Willkür nicht mehr gefallen läßt.
Das Schicksal Dr. Lanka´s ist zu wichtig und das Verhandlungergebnis könnte (wieder) einen Präzidenzfall der „Bürgerwehr“ schaffen.
Noch einen interessanten Brief an die Staatsanwaltschaft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch einen Newsletter des klein-klein-verlags habe ich von der Verhandlung am Landgericht Stuttgart gegen Dr. Stefan Lanka erfahren.
Dem Newsletter ist zu entnehmen, dass Dr. Lanka am 23.05.2006 angeklagt ist, weil er in einer Petition darauf hingewiesen hat, dass die momentane Vogelgrippe-Panik, die von den Behörden konstruiert wurde, an den Holocaust erinnert und dass derartiges in Deutschland nicht mehr vorkommen darf.
Ich kann mir nicht erklären, wie dies zu einem Strafverfahren führt und bitte Sie um eine Antwort dazu.
Dr. Lanka weist seit Jahren darauf hin, dass im Zusammenhang mit Impfungen geltende Gesetze nicht eingehalten werden. Viele Versuche, dieses rechtswidrige Verhalten von Behörden anzuzeigen, wurden abgelehnt.
Wenn unser Staat mit unseren Steuergeldern Medikamente (TAMIFLU) in großer Menge einkauft, um damit angeblich Menschen vor einer Pandemie zu schützen, müssen hinter dieser Entscheidung Nachweise stehen, dass das Medikament mehr nutzt als schadet. Nach vielen Nachfragen trifft eher das Gegenteil zu. Staatliche Behörden nehmen somit Krankeit und Tod von Bürgern in Kauf.
Als Beispiel dazu folgender Sachverhalt: Das arznei-Telegramm schreibt in der Ausgabe 5/2006 vom 12. Mai 2006 auf S. 51 über die Praktiken des RKI bei der Information von Ärzten zur Wirksamkeit von TAMIFLU: "Influenza: Senken Neuraminidasehemmer die Sterblichkeit?: ... Im aktuellen Merkblatt für Ärzte zur Influenza, herausgegeben vom Robert Koch-Institut, wird behauptet, dass Neuraminidasehemmer 'einen statistisch signifikanten Schutz vor Hospitalisierung und tödlichem Verlauf' gewähren (RKI-Ratgeber Infektionskrankheiten - Merkblätter für Ärzte, Stand 24. Febr. 2006). Auf Nachfrage erhalten wir die Literatur, auf die sich das Institut dabei stützt: Die angebliche Senkung der Mortalität durch Oseltamivir (TAMIFLU) soll ein Leserbrief von Mitarbeitern des TAMIFLU-Herstellers Roche belegen, in dem zwei vergangenes Jahr auf einem Kongress vorgestellte epidemologische Untersuchungen erwähnt werden, in denen sich ein verringertes Sterberisiko ergeben haben soll. ... Roche selbst beurteilt diese Daten deutlich zurückhaltender."
Weiter wird in der gleichen Ausgabe auf S. 52 berichtet, dass Hinweise auf Nebenwirkungen von TAMIFLU (speziell Diplopie) in der deutschen Aussgabe der Fachinformation fehlen, während dies in Japan ausgewiesen ist.
Dieses Beispiel zeigt, wie durch staatliche Behörden der Schutz der Gesundheit der Bürger einer irrationalen Panikmache zur Vogelgrippe untergeordnet wird. Solche Entwicklungen dürfen nicht durch ein Stafverfahren gegen Bürger, die sich dagegen zur Wehr setzen, geschützt und gestützt werden.
Weiter schreibt Dr. Dr. Rinder aus dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in einem Schreiben vom 16.3.2006 �Beweise für die Existenz von Viren� , dass der öffentliche Gesundheitsdienst einschließlich der Gesundheitsämter und des Landesamtes für eine Beweisführung für oder gegen die Existenz von Viren nicht zuständig sei. Er könne auch keine zuständige Behörde für die Beweisführung nennen.
Hallo medi und Ferrain,
Musterschreiben stellen wir „eigentlich“ nicht zur Verfügung und zwar auch deshalb, weil uns genau das von den Behörden schon vorgeworfen wurde, obwohl wir das bisher noch nie gemacht haben. Wir veröffentlichten, wegen der Kürze der Zeit, die verschickten Schreiben von Menschen, die uns ihre Schreiben geschickt haben, jetzt als Newsletter (sonst auf klein-klein-aktion).
Das erste Musterschreiben, das wir verfasst haben, steht seit gestern hier:
In Antwort auf:Musterschreiben stellen wir „eigentlich“ nicht zur Verfügung und zwar auch deshalb, weil uns genau das von den Behörden schon vorgeworfen wurde, obwohl wir das bisher noch nie gemacht haben.
Okay, dann müssen wir dass so akzeptieren.
Allerdings würde mich die Begründung für diese Zurückhaltung interessieren. (Auch wenn ich zugebenermaßen zu wenig in der Materie drin stecke.) Vielleicht gibt es ja rechtliche Bedenken.
Ansonsten glaube ich, dass wir uns nicht der Gefahr der Unglaubwürdigkeit oder Unseriösität oder ähnlichem aussetzen, wenn sich die Unterzeichner solcher Schreiben ausreichend kenntlich machen.
Und was sollte uns davon abhalten, den Behörden mit den selben „Waffen“ zu begegnen? Die ja scheinbar mehr und mehr dazu übergehen, Standardantwortschreiben an nervige Bürger zu schicken. Siehe http://www.vogelgrippe-aufklaerung.de/t1...ogelgrippe.html
Obendrein mit verharmlosendem Inhalt und der offenkundigen Absicht, den Bürger einfach nur ruhig zu stellen.
Ich meine wir haben alles Recht, nachdrücklich für unsere körperlichen Unversehrheit laut GG Artikel 2 (2) einzutreten. Auch mit gleichlautenden Massenprotest-/Einspruchschreiben. Obendrein existieren doch solche Textmuster anderweitig bereits.
Und in dem Fall (Anzeige gegen Dr. Lanka) ist jede Form der Unterstützung nützlich. Ob es den Behörden passt oder nicht.
habe dem Landgericht Stuttgart auch gerade was zugefaxt:
An die Staatsanwaltschaft Stuttgart Neckarstr. 145 70190 Stuttgart
Fax-Nr. 0711-921-4009 21.05.2006
Betr.: Strafverfahren gegen Dr. Stefan Lanka – Landgericht Stuttgart Dienstag, 23.05.2006, 10.30Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren
Soeben habe ich aus dem Newsletter des Klein-Klein-Verlages entnommen, dass Dr. Stefan Lanka am Dienstag, 23.05.2006 um 10:30Uhr angeklagt wurde, weil er in einer Petition darauf hinwies, dass die konstruierte Vogelgrippe-Panik an den Holocaust erinnert und das so etwas nicht mehr in Deutschland geschehen darf.
Durch die vielen Anfragen der Bürger an die Behörden wird es einen sehr schnell klar, dass bis jetzt kein einziger Beweis von einem isolierten Vogelgrippe-Virus vorliegt.
Wenn unter diesen Umständen trotzdem Zwangsimpfungen geplant werden, und zwar mit einem Chemotherapeutikum Tamiflu, nehmen die Behörden damit erhebliche gesundheitsgefährdende Schädigungen bis zum Tod in Kauf.
In einem Rechtsstaat wie Deutschland, wo die Grundrechte ganz klar definiert sind, ist eines der Gesetze das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Ein Chemotherapeutikum einzusetzen ohne einen einzigen Beweis von einem isolierten Vogelgrippe-Virus halte ich für einen groben Missbrauch gegenüber unseren Gesetzen und vor allen gegenüber unserer Gesundheit.
Wenn sich Dr. Stefan Lanka daraufhin mit einer Petition wehrt und wegen einer bestimmten Formulierung angeklagt wird, dann muss ich doch sehr an unseren Rechtsstaat zweifeln.
Holocaust war mit Sicherheit ein sehr schreckliches Ereignis in unserer Geschichte, aber darf es wirklich wiederholt werden, in dem man Menschen Giftstoffe einimpft, wie gesagt ohne irgendeinen Beweis???
wir müssen uns doch nicht auf dieselbe Stufe stellen wie die Behörden, oder? Den Schuh ziehen wir uns doch nicht an, den sie uns da hinstellen.
Es spricht ja auch nichts dagegen, wenn sich die Menschen Formulierungen aus den bereits veröffentlichten Schreiben „borgen“. Allerdings, dazu auffordern tun wir nicht.
Ich bin die nächsten drei Wochen nicht mehr online, nur so zur Info, wenn gegebenenfalls keine Antwort mehr kommt.
Strafverfahren gegen Dr. Stefan Lanka am Landgericht Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ich erfahren habe, findet am morgigen Dienstag um 10.30 Uhr ein Gerichtstermin statt, der in der Sache die Klage eines Landesbediensteten gegen Dr. Lanka wegen Beleidigung verhandelt.
Gegenstand soll der in einer Petition erinnerte Sachverhalt sein, dass die Bediensteten deutscher Gesundheitsämter in den Jahren vor 1945 eine meistenteils auf Gehorsamkeit ausgerichtete, regimebegünstigende Rolle gespielt haben. Letztlich verstehe ich Dr. Lanka´s Einwände als Appell an die Behörden der Stadt Stuttgart, derartiges Verhalten nicht zu wiederholen und wachsam zu sein.
Die dabei zugrunde liegende Handlung von Dr. Stefan Lanka ist die Beschwerde beim Landtag von Baden-Württemberg, wegen Veruntreuung von Steuergeldern durch Dr. Schönauer, im Zusammenhang mit der nach Auffassung von Dr. Lanka naturwissenschaftlich nicht gerechtfertigten Pandemie- bzw. Vogelgrippepanik. Seine Behauptung: Die Bevorratung von dem Medikament Tamiflu ist reine Geldverschwendung.
Ich verstehe mich als einen mündigen Bürger. Bei meiner Informationssuche bin ich in Bezug auf die Vogelgrippe und Tamiflu sehr irritiert und verunsichert. Die Aussagen von Experten in den Medien und von Behörden nach Anfragen sind meist nur vage und bleiben die Beweiskraft über die Existenz eines krankmachenden Virus schuldig.
So leistet Dr. Lanka in meinen Augen einen unschätzbaren Dienst. Er stellt kritische Fragen und verlangt auch von Behörden, dass sie ihrer Verantwortung in diesem Sinne gerecht werden. Und Steuerverschwendung ist kein Kavaliersdelikt!
Sehr geehrte Staatsanwaltschaft, diese Verhandlung bietet Ihnen die einmalige Gelegenheit Dr. Schönauer nach den tatsächlichen Beweisen über die Wirksamkeit von Tamiflu und der Existenz der Risiko-Nutzen-Analysen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu befragen.
Die Quellen, auf die Dr. Schönauer sich stützt, sind sicher für viele Bürger von größtem Interesse.
Denn die Bedenken, dass wir Menschen mittels Tamiflu vergiftet werden können, müssen doch zweifelsfrei ausgeräumt werden. Ich bin mir sicher, dass Sie das genau so sehen.
Hallo Leute, ich hab mir die Verhandlung heut angeschaut, glücklicherweise arbeite ich in der Nähe. Jedoch wurde heute nicht die gegen Dr. Lanka gerichtetet Anklage verhandelt, sondern nach kurzfristiger Änderung (Er hat erst heute früh davon erfahren, glaube ich ) eine formelle Angelegenheit, nämlich um ein vom Gericht beanstandetes ärztliches Attest vom März.
Das Urteil konnte ich leider nicht mehr mitverfolgen.
Wie ist es ausgegangen, war noch jemand von euch dort?
Die Erkenntnis der eigenen Unwissenheit ist der erste Schritt zur Weisheit
Es ging um eine Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigung, die nicht den Erwartungen des Gerichtes entsprochen hatte, was man aber Dr. Lanka nach der Einreichung dieser Bescheinigung nicht mitgeteit hatte.
Auf das Urteil waren wir und eine anwesende Ärztin sehr gespannt. Geschickterweise hat sich das Gericht dann doch nicht damit befaßt wie solche Bescheinigung aussehen hätte sollen , sondern würdigte den „glaubwürdigen“ Vortrag Dr. Lankas und gab seinem Antrag auf Zurückweisung des Verfahrens an das Amtsgericht statt.
Den spontanen Beifall quitierte der Richter mit der Bemerkung, dass er darauf gerne verzichtet hätte.(oder so ähnlich, vielleicht weiß es noch jemand genau)
Nach der Urteilsverkündung in der der Richter erleichtert feststellte, dass er Gott sei Dank nicht den Vorsitzt bei der Verhandlung in Hauptsache haben wird, konnte er jedoch auf Nachfrage auch nicht sagen wie es mit der Schweigepflicht der Ärzte auszusehen hat, ob sie von dieser vom Patienten oder ob sie davon automatisch entbunden sind wenn es sich – im Gegensatz zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Arbeitgeber keine Diagnose erfahren darf - - um eine Verhandlungsunfähigkeit handelt. Es wurde auch nicht klar, wie nun genau o eine Verhandlungsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen sein, es sollte halt „qualifiziert“ sein.
Die ausstellende Ärztin war, was für mich unbegreiflich war, nicht als Zeugin geladen (immerhin hat man logischerweise die Richtigkeit ihrer Bescheinigung angezweifelt) die zufällig anwesende Ärztin die sich als Zeugin zur Verfügung gestellt hattte und deswegen vor der Tür warten mußte, wurde dann doch nicht befragt.
Wenn ich mich richtig erinnre wurde auch Dr. Hamer aus gleichem Grund verurteilt. Er war auf Grund eines Bandscheibenvorfalles transportunfähig , schickte auch ärztliche Bescheinigug nach Frankreich, die französische Richter hatten diese Bescheinigung jedoch nicht anerkannt. Na, wahrscheinlich hatten sie selber noch nie Bandscheibenvorfall und wissen nicht was so ein Transprort von Spanien nach Frankreich bedeutet und Ärzten trauen sie wohl generell nicht . Na wenigstens haben sie noch nicht durchgesetzt dass den Ärzten die Kompetenz, den Zustand ihrer Patienten zu beurteilen ohne die ärztliche Schweigepflicth verletzen zu müssen, aberkannt wird.
Ich hoffe, dass wir den Termin für die Hauptverhandlung früh mitbekommen, ich denke es wird eine wichtige Verhandlung sein. Es geht um sehr viel, nicht für Dr. Lanka,sondern für uns und unsere Kinder. Ob jemand jemanden beleidigt hat - das interessiert kaum jemanden von uns, aber genau darum geht es ja NICHT wirklich. In Wirklichkeit geht es um den Boden für HIV, Vogelgrippe, Impfungen, Steuergeldverschwendung usw. Von diesem Abzulenken, Maulkörbe zu verteilen, beleidigten zu spielen wo keine Beleidigungen ausgesprochen, sondern Tatsachen genannt wurden - das gelingt nur, wenn wir es zulassen. Wir, die Öffentlichkeit.
LG Elena ** Gegen die Wahrheit ist kein Kraut gewachsen **