Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum 

Willkommen im agenda-leben-Forum (alt)   >>> zum *aktuellen* Forum

Komplett-Darstellung mit Benutzerhinweisen!   Worum es geht - Grundlagen  Vogelgrippe-Buch!   NEU: Impfen und AIDS- der neue Holocaust!  
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 5 Antworten
und wurde 3.253 mal aufgerufen
 Das Wichtigste kompakt und Einsteigerhilfen
Elena Offline



Beiträge: 519

20.03.2006 15:31
Antworten von Behörden, Institutionen usw. Antworten
Ich versuche mal hier den Anfang zu machen und auf Anworten die Bürger auf ihre Anfragen bei Behörden /Institutuonen usw. bekommen haben, zu verlinken.

Antwort an Jenny von " des Dr. Hälsig vom Verbraucherschutz......"

http://www.vogelgrippe-aufklaerung.de/to...message=2051195

8. Die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit verbietet es, die Existenz von H5N1-Viren in Frage zu stellen. Weitere Auskünfte erteilt das Nationale Referenzlaboratorium - das Friedrich-Loeffler-Institut - gern auf Nachfrage.

gez. Dr. G. Hälsig

Elena Offline



Beiträge: 519

20.03.2006 15:57
#2 RE: Antworten von Behörden, Institutionen usw. Antworten
Korrespondenz Bernd mit Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

http://www.vogelgrippe-aufklaerung.de/to...message=2051150

susanne Offline



Beiträge: 350

20.03.2006 16:43
#3 RE: Antworten von Behörden, Institutionen usw. Antworten
Korrespondenz Maria mit dem Hygiene-Institut Innsbrück.

http://www.vogelgrippe-aufklaerung.de/t3...achgefragt.html

susanne Offline



Beiträge: 350

21.03.2006 15:34
#4 RE: Antworten von Behörden, Institutionen usw. Antworten
Jenny an Krankenkasse (TK) zwecks Inanspruchnahme der GNM:

http://www.vogelgrippe-aufklaerung.de/t3...-abrechnen.html

susanne Offline



Beiträge: 350

25.03.2006 08:53
#5 RE: Antworten von Behörden, Institutionen usw. Antworten

Antwort von Dr. Hälsig und erneute Antwort von Jenny an Dr. Hälsig

Prompte Reaktionen............

zunächst vom 23.04.06 vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Brandenburg.......

..."Vorausschicken möchte ich, dass auch ich in der DDR geboren und aufgewachsen bin und mir schon deshalb Glaubensbekenntnisse fremd sind - ebenso wie Denkverbote aller Art. Insofern hat mich Ihre Antwort schon betroffen gemacht.

Für mich gibt es keine Zweifel an der Existenz des Virus. Gleichzeitig ist mir allerdings ebenfalls bekannt, dass in div. Briefen, e-mails bzw. Internetforen genau dieser Sachverhalt in Frage gestellt wird. Insofern füge ich den für maßgeblichen Sachverhalt zur Existenz bei:.

Das Vorliegen des hochpathogenen aviären Virus vom Subtyp H5N1 bei Wildvögeln in Deutschland wurde gemäß der nationalen, europäischen und internationalen Rechtsvorschriften (einschließlich der vorgeschriebenen Untersuchungsmethoden) durch virologische Verfahren (Anzüchtung), molekularbiologische Verfahren (PCR, Sequenzierung) und Pathogenitätsnachweis durch das Nationale Referenzlabor für Aviäre Influenza am Bundesinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut, Insel Riems) bestätigt.

Insofern verbieten sich seriöserweise Vergleiche zum Thema "Ufo". Außerdem kann ich Ihnen nochmals versichern, dass es im Land Brandenburg kein Denkverbot im Zusammenhang mit der Existenz von H5N1-Viren gibt.

Zur Anfechtbarkeit der durch die Allgemeinverfügung verordneten Maßnahmen darf ich Ihnen mitteilen, dass Sie im Sinne des üblichen Verwaltungshandels mittels Widerspruch / Klage dagegen vorgehen können.
Mit freundlichem Gruß

gez. Dr. G. Hälsig"


Denkansatz aus Brandenburg: Keine Ahnung, in welcher DDR Herr Dr. Hälsig aufgewachsen ist (vielleicht fernab in Wandlitz?).

Mit der Erklärung, worauf Herr Dr. Hälsig seine Anordnungen im Land Brandenburg gründet, ist jedoch klar: Es werden unseren Medizinern - vorausgesetzt Herr Dr. Hälsig ist Mediziner - (siehe hier auch die Antwort von Maria aus dem Hygieneinstitut Innsbruck von Fr. Dr. F. ) indirekte Nachweisverfahren, die ungeeicht keine Rückschlüsse auf das Vorhandensein von Viren zulassen als Beweise für Virenexistenzen gelehrt.

Ich stelle nun doch anheim, dass alle die Vormedizin beherrschenden Ärzte sich dringend mit dem Fortschritt in ihrem Fachgebiet -der NEUEN MEDIZIN- (http://www.neue-medizin.de, bzw. zahlreiche Seminare)befassen sollten, damit auch niemand mehr tote Vögel, verrückte Rinder und stigmatisierte AIDS'ler aggressiven, wild umherschiessenden, mutierenden "Viren" zuordnen muss.


.................Folgerichtig nun der erste Berliner "Vogelgrippe-Fall", der Marzahn/Hellersdorf (800m von meiner Katze entfernt!) publiziert wird........

Dazu mal eine Frage an unsere Ornithologen: Wie lang ist die Inkubationszeit und wie weit fliegen überhaupt infizierte Mäusebussarde, bevor Sie tot auf Terassen fallen....nur 3 km?

.................Folgerichtig nun also...........


per e-mail am 24.03.06

per Fax an: 0331/8667018

Sehr geehrter Herr Dr. Hälsig,

hiermit lege ich Widerspruch dagegen ein, dass meiner Katze nun also Hausarrest verordnet wird. So lange das H5N1- Virus nur ein Glaubensprodukt und nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist, ist es dem Staat versperrt auf der Grundlage dieses Glaubensproduktes meiner Katze ein Ausgehverbot zu erteilen.
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass Sie frühzeitig auf das Erfordernis zu prüfen hingewiesen wurden, ob das behauptete H5N1- Virus etwas anderes als ein Glaubensprodukt ist. Außerdem weise ich darauf hin, dass auch andere Personen in den letzten Monaten erfolglos bei den Behörden darauf hingewirkt haben.
Zur Rechtslage verweise ich auf Ihren Hinweis, dass der Rechtsweg offen steht. Deshalb lege ich Widerspruch gegen den Hausarrest für meine Katze ein.
Eine Dringlichkeit können die Behörden schon deshalb nicht behaupten, weil nachweislich nach dem ersten Vorbringen die zuständigen Behörden Monate untätig haben verstreichen lassen.
Um dies noch einmal anschaulich zu gestalten, gebe ich hier noch einmal ein wieder aktuelles Beispiel:

Es ist ein Beitrag von Karl Krafeld über indirekte Virusnachweise in der Medizin vom 22.07.2002!!!
"Beispiel mit der Katze!
Infolge der hartnäckigen Nachfrage nach den wissenschaftlichen Beweisen der in der Medizin als Krankheitserreger behaupteten Viren, wird mittlerweile durchgängig eingestanden, dass keine wissenschaftlichen direkten Virusnachweise existieren, die Viren niemals direkt nachgewiesen worden sind.
Es werden indirekte Nachweisverfahren, wie PCR und Antikörperbestimmung behauptet, die als Nachweisverfahren nicht ausreichend seien. Es wird darauf verwiesen, dass in der medizinischen Diagnostik der jeweilige direkte Virusnachweis zu aufwendig wäre und man deshalb in der Diagnostik die indirekten Virusnachweisverfahren die indirekten Nachweisverfahren anwendet.
Dieses diagnostische Argument ist akzeptabel, vorausgesetzt das indirekte Nachweisverfahren wurde jemals am direkten Nachweis geeicht. Wenn ein Virus niemals direkt nachgewiesen worden ist, ist die Eichung eines indirekten Nachweisverfahrens technisch unmöglich, ist die Behauptung eines indirekten Nachweisverfahrens eine dreist unverschämte Lüge dessen, was sich Medizinwissenschaft tarnt.
Am Katzenbeispiel sei der Zusammenhang zwischen direktem und indirektem Nachweisverfahren erklärt;
Eine Familie lebt in einem Haus. mit Garten. Zur Familie gehört auch eine Katze (Anm. von mir: noch ohne Ausgehverbot!)
Eines Tages wischt die Mutter wieder einmal die Küche . Da, wo die Katze gelaufen ist, sieht die Mutter gleich große Patzer.
Sie stellt die Katze fest. Sie stellt die Patzer fest. Sie eicht die Patzer an der Katze.
Einige Tage später die selbe Situatíon. Die Küche wird gewischt. Die Tür steht offen. Es regnet. Der kleine Unterschied besteht darin, dass die Mutter jetzt für kurze Zeit die Küche verlassen muss. Sie kommt zurück und stellt Patzer auf dem Fußboden fest. Sie stellt aber keine Katze fest. Nur Patzer.
Sie greift auf dieses indirekte Nachweisverfahren zurück, das zuvor geeicht worden ist und behauptet: "Die Katze ist durch die Küche gelaufen."

Hätte sie die Katze noch nie in ihrem Leben gesehen, hätte sie, als sie die Patzer feststellte, die Behauptung nicht aufstellen können.

Tja Maria, so sieht's also auch in D noch aus!
Viele Grüße Jenny


susanne Offline



Beiträge: 350

01.04.2006 23:58
#6 RE: Antworten von Behörden, Institutionen usw. Antworten

Jenny´s Petition gegen eine möglicherweise geplante Vogelgrippe-Zwangsimpfung wird vom Deutschen Bundestag abgelehnt mit der völlig abstrusen Begründung, der TEXT sei ZU LANG! Und das, obwohl das Formblatt genau die maximale Textlänge vorgibt.

http://www.vogelgrippe-aufklaerung.de/t4...-vereitelt.html

 Sprung  
Xobor Erstelle ein eigenes Forum mit Xobor
Datenschutz