Hallo Biologe,
Du schreibst: „Aber wenn doch die Viren vorher korrekt beschrieben wurden, kann …“
Tust Du nur so, oder bist Du so, wie Du Dich hier gibst?
„Wenn“, ja, „Wenn“.
Wenn die Viren korrekt beschrieben wurden, d.h. nachgewiesen wurden, dann, …
Eben das „wenn“, das ist doch bei den als Krankheitserreger behaupteten Viren in keinem Fall erfüllt.
Wenn das „wenn“ erfüllt ist, dann, aber erst dann, wenn also der Körper nachgewiesen ist, dann und erst dann kann man darangehen, zu prüfen, ob etwas zu Recht als Antikörper behauptet werden darf.
Solange aber das „wenn“ nicht erfüllt ist, ist alles andere Spekulation oder Irreführung. Wenn so getan wird, als sei das „wenn“ erfüllt, dann ist es Betrug. Wenn dieser Betrug dazu dient Eingriffe in die Gesundheit zu rechtfertigen, dann ist es ein Verbrechen.
Erst wenn die Viren korrekt beschrieben, d.h. nachgewiesen (Isolation, biochemische Charakterisierung) sind, dann, aber erst dann, kann man zu Aussagen darüber kommen, in welchen Verhältnis diese nachgewiesenen (beschriebenen) Viren, zu andern biologischen, bzw. biochemischen Vorgängen funktionieren.
Wenn das „Wenn“ nicht erfüllt ist, ist alles günstigstenfalls nur Idee oder Spekulation.
Berschrieben sind in der Literatur allenfalls Ideen von krankheitsverursachenden Viren. Nicht mehr.
Bitte schaue Dich doch hier im Forum um.
Aktuell:
Spezialforum Vogelgrippe
Pei kann keinen Virusnachweis liefern (Bernd)
W e n n das PEI, keinen Virusnachweis liefern kann, wenn das Land Brandenburg verbietet, das H5N1-Virus in Frage zu stellen, wenn das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit keine zuständige Behörde nennen kann, die einen Virusnachweis zugänglich machen kann, wenn Ulla Schmidt eingesteht, das HIV nur ein Koonsens ist, wenn sich allgemein der Sprachgebrauch „anerkannt“ (aber eben nicht „beschrieben“ oder „nachgewiesen“) durchsetzt
d a n n kann nur ein Irregeführter, ein Betrüger oder ein Verbrecher, behaupten, dass die Viren korrekt beschrieben (nachgewiesen) worden sind.
W e n n der Körper nicht nachgewiesen (beschrieben) worden ist, d a n n ist es absurd, einen Antikörper zu behaupten, da die Behauptung eines Antikörpers die Kenntnis (aufgrund eines Nachweises) des Körpers voraus setzt.
W e n n irgendjemand von der Existenz der behaupteten krankheitsverursachenden Viren ausgehen würde,
d a n n würde man sie isolieren und biochemisch charakterisieren (und nicht nur irgendwelche Ideen beschreiben)
u m aufgrund immer genauerer Kenntnisse, mit immer weniger körperlich belastenden Medikamenten Menschen immer besser helfen zu können.
Geld erwerben (ich scheue das Wort „verdienen“ weil unter „erwerben“ auch sinttenwidrig erworbenes Eigentum erfasst ist) und durch Angsterzeugung Macht ausüben, kann man doch nur, w e n n n i c h t geforscht wird.
Die herrschende Forschungspolitik erweist sich als Forschungsverhinderungspolitik!
Wem nützt es, wenn genauere Kenntnisse über die Biologie vorhanden wären?
Das würde allenfalls nur Menschen nützen.
Wer hat von den Herrschenden daran ein Interesse?
Unter der Bedingung von Herrschaft ist wissenschaftliche Forschung ausgeschlossen. Aber um uns darüber klar zu werden, müssen wir tiefer in die Analyse des Prof. Hans-Ulrich Niemitz einsteigen, aber nicht in diesem Thread, vielleicht in einem Grundlagen Thread, in dem nur dargestellt wird.
W e n n die Viren korrekt nachgewiesen wären, ……….. d a n n , aber eben nur dann wäre es wissenschaftlich zulässig die Antikörperhypothese zu prüfen!
Unter Herrschaft jedoch ist Wissenschaft nur außerhalb dessen möglich, was sich unter Herrschaft als Wissenschaft tarnt und Antikörper ohne Nachweis des Körpers behauptet und dann die Antikörper als Beweis für den Körper behauptet.
Und in dieser Logik werden dann auch die Antikörper-Antikörper-Tests konstruiert (wie der sog. HIV-Test) von dem niemand behauptet, dass er valide (gültig) ist.
Von dem nur positiv Getesteten gegenüber die Aussagegültigkeit vorgelogen wird, zu dem Zwecke, dass sie tödliche Medikamente einnehmen und sterben.
Das ist Völkermord, strafbar nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 bzw. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Völkerstrafgesetzbuch. Tarif: Lebenslänglich.
Aber wem würde die Strafverfolgung nützen? Doch auch wieder nur den Menschen!
Nicht der Pharmaindustrie. Nicht der angsterzeugenden Politik insbesondere der Geheimdienste.
W e n n wir in einer Gesellschaft leben würden, in der der Mensch einen Wert hätte, …. d a n n wäre bei uns auch einiges anders.
D a n n könnten auch nicht mehr krankheitsverursachende Viren und Antikörper behauptet werden.
Viele Grüße
Karl