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Dieses Thema hat 4 Antworten
und wurde 4.625 mal aufgerufen
 Aktionen, öffentliche Strategiediskussion
Juergen2006 Offline



Beiträge: 621

21.07.2005 20:43
Dr. Sökler Antworten

Hallo ihr Lieben!
Ich wünschte ich wäre so aktiv wie Elena. Anbei zwei Dokumente von ihr zum Fall Sökler, den viele hier bereits kennen werden.
http://agenda-leben.de/unterwerfungserklaerung1.pdf
http://agenda-leben.de/dkgweb-unterwerfungserklaerung.pdf

Sie hat für die Rücksendung der unterschriebenen Erklärungen eine Frist bis zum 26.7.05 gesetzt.

Liebe Grüße
Jürgen

jannis ( Gast )
Beiträge:

22.07.2005 11:46
#2 RE:Dr. Sökler Antworten

Hallo Elena

Welche rechtliche Grunlage hat eine Unterwerfungserklärung

Leider habe ich noch keine so große kenntnisse mit §§

Viele Grüsse
Jannis

Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen sie ihren Standpunkt Albert Einstein


Karl Offline



Beiträge: 134

22.07.2005 22:28
#3 RE:Dr. Sökler Antworten

Hallo,
der Schritt mit den Aufforderungen zur Unterwerfungserklärung von Elena ist großartig. Das verwirrt zu erst einmal die Krebsleute und die werden das vermutlich einem Rechtsanwalt vorlegen. Mal sehen, was da weiter kommt.

Es ist wichtig die mit immer neuen strategischen Ideen, mit ihrer Verlogenheit immer tiefer in ihre Verlogenheit zu treiben.

Jannis fragt, was eine Unterwerfungserklärung ist.

Die Aufforderung zur Unterlassungserklärung ist im zivilrechtlichen Bereich bei Wettbewerbsverstößen üblich. Die ist Voraussetzung für das Klagerecht und das Recht auf Antrag einer einstweiligen Verfügung vor Gericht.
Die geforderte Ordnungsstrafe kann nahezu astronomisch sein. Sie kann so hoch sein, dass sichergestellt ist, dass der Wettbewerbsverstoß nicht wiederholt wird. Klageberechtigt sind nur Mitwettbewerber, Verbrauchervereine und Handwerkskammern und die Industrie und Handelskammer.
Zivilrechtlich wird zur Abgabe einer Unterlassungserklärung häufig bei Beleidigungen aufgefordert, bevor ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt wird. Hier ist aber auch nur der tatsächlich Geschädigte, Antragsberechtigt.

Elena geht es hier ja auch nicht darum 5.000 EURO zu kassieren, sondern die Krebs-Leute sich selbst vorzuführen. Mal sehen ob und wie die reagieren werden. Dass Dr. Hamer 12 oder 13 Jahre alt ist (geboren 1993) wußte ich auch noch nicht. Dass die Krebsleute töten wussten wir ja. Elena führt die mit einem virtuellen Toten vor. Für deren Krebstheorien lassen die auch mal jemanden sterben, der lebt. So genau mit Leben und Tod nehmen es die Krebsärzte nicht.

Der 3. Punkt ist allerdings nicht zu beanstanden. Nach deren Erkenntnisstand stimmen Dr. Hamers Erkenntnisse nicht mit deren Kenntnissen überein. Deshalb sind die Erkenntnisses von Dr. Hamer widerlegt. Ist doch logisch:
Die Behauptung, die Erde ist kugelförmig stimmt mit dem heutigen Erkenntnisstand der Krebsmediziner, dass die Erde eine Scheibe ist, nicht überein. Deshalb ist die Hypothese die Erde sei kugelförmig von den Krebswissenschaftlern widerlegt.

Elena hat mal wieder gezeigt, dass man mit Ideenreichtum die unterschiedlichsten Wege gehen kann und gehen sollte.

Eine rechtliche Wirkung hat diese Aufforderung zur Unterlassungserklärung nicht, da Elena nicht aufforderungsberechtigt ist.

Trotzdem ist damit zu rechnen, dass Elena ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommt, das als weiterer Beweis dient, wie dumm diese Krebsärzte tatsächlich sind. Die sind allerdings nicht nur dumm. Die sind gemeingefährlich dumm.

Vielleicht sollte man diesen Ansatz von Elena aufgreifen und den Dr. Söckler dazu beglückwünschen, dass er Hypothesen eines 13jährigen widerlegt hat und fragen ob das auf seine medizinische Qualifikation schließen lässt, aufgrund der Dr. Stöckler einen lebenden Menschen für tot erklärt.

Die Krebssache ist zwar ernst. Trotzdem sollte man die vielleicht anschreiben und nur deren Lächerlichkeit betonen. Das wäre etwas, was die absolut nicht gewohnt sind. Dr. Söckler jedenfalls ist kein Gutachter. Er ist allenfalls ein Schlechtachter und das hat Elena ihm klar gezeigt und dass sollte ihm weiter gezeigt werden. Psychologische Kriegsführung nennen das Einige.

Viele Grüße
Karl

Elena Offline



Beiträge: 519

27.07.2005 21:12
#4 RE:Dr. Sökler Antworten

Hallo miteinander.

Der 26.07.05 ist vorbei, ich habe absolut nichts gehört. Allerdings habe ich noch nicht geprüft, ob die "Gutachterliche Stellungnahme" noch im Internet zu sehen ist....Wahrscheinlich ja.

Ich bin mir nicht so sicher wie Karl, dass ich nicht aufforderungsberechtig bin, was aber jetzt egal ist. Wichtiger ist, ob ich klageberechtigt bin also ob ich die (wohl aktive ?) Legitimation habe.

Ich bleibe drann...

Liebe Grüße
Elena

Elena Offline



Beiträge: 519

01.08.2005 14:01
#5 RE:Dr. Sökler Antworten

Leider fehlt mir als Privatperson wohl tatsächlich die Aktivlegitimation d. h. obwohl Dr. Sörkler Unwahrheiten verbreitet, kann ich nicht klagen. Bin vom Gesetz her gesehen nicht "eine Betroffene". Na da frage ich mich ernsthaft, an wem wenn nicht an uns Patienten die "Gutachterliche Stellungnahme" adressiert war, wem "die Augen geöffnet" werden sollten, wer also betroffen sein soll.

LIebe Grüße
Elena

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