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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 2.575 mal aufgerufen
 Aktionen, öffentliche Strategiediskussion
jannis ( Gast )
Beiträge:

13.07.2005 12:31
NEWS Antworten

Hallo

Angela Merkel möchte in Zukunft gegen das Grundgesetz verstoßen in Ihrer Rede vom 16.6.2005 = “Unsere Motivation heißt Deutschland“

http://www.angela-merkel.de/termine/57_477.htm

Zitat: Politik ohne Angst. Politik mit Mut- das ist heute erneut gefragt.

>>Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit.<<

Unsere Werte müssen sich auch im Zeitalter von Globalisierung und Wissensgesellschaft behaupten.

GRUNDGESETZ für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 20 Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Viele Grüsse
Jannis

jannis ( Gast )
Beiträge:

13.07.2005 15:01
#2 RE:NEWS Antworten

Hallo

Hier habe ich eine Äußerung von einem Juristen des Privatärztlichen Bundesverbandes e.V. über Leistungen bei Alternativen Therapien:

Hier noch einige delikate Probleme, auf die wir in unserem Alltag stoßen können. (von unserem Justitiar skizziert):

Ein Staatsanwalt stehe ja bereits vor der Tür, nur weil andere Ansichten (hier Laborauslegungen M III) aufgetreten seien, es müßten noch nicht Leistungen berechnet worden sein, die nicht erbracht wurden.

Ein Pulverfass sei derzeit der Begriff der "medizinischen Notwendigkeit". Der sei so nebulös, daß ihn auch ein Jurist nicht richtig auslegen könne. Vor 11 Jahren war dahinter noch die so genannte Wissenschaftlichkeitsklausel verborgen gewesen, die dann einige Jahre später unwirksam wurde. Unser Justitiar recherchierte bis zurück zum Reichsgericht 1931, aus dessen Beurteilung bereits abzuleiten war:

Standardmedizin muß nicht sein! Die aberwitzigen Leitlinienbestrebungen der heutigen Zeit konterkarieren diese Einschätzung.
Eher müßte gelten "wenn es eine Alternative gibt zu insuffizienten Therapien, dann muß die Kasse zahlen". Operation oder Akupunktur? Wenn sich diese Frage bereits stellt (hier: chronische Rückenschmerzen), dürfte es keinen Grund für die Krankenkasse geben, nicht zu zahlen! Und was sagen die Gutachter dazu?

Keine Frage: "wes Brot ich eß, des Lied ich sing", d. h. viele Gutachter werden von der Versicherungswirtschaft ständig gut mit Aufträgen versorgt und werden sich erfahrungsgemäß nicht so ganz neutral verhalten. So stellt sich als Hauptproblem vor Gericht oft dar, welcher Gutachter wofür genommen werden soll.

Und was hält der Justitiar nun vom Gang zur Versicherungsaufsicht nach Berlin? Er sehe diese Institution eher als "Versicherungsagentur". Bestimmte Klauseln von dort würden einfach die Versicherungen begünstigen, trotz andersartiger Urteile der Gerichte.
So sollte die Versicherungswirtschaft auch diese "Aufsichtsbehörde" bezahlen, und nicht der Steuerzahler.

Bspw. benötige der oft vorliegende Beurteilungsfall einer Multimorbidität auch verschiedenartige Gutachter, was aber praktisch nicht umgesetzt werde. Ein Ordinarius habe jüngst sogar behauptet, am einzelnen Patienten könne man absolut nichts feststellen, man müsse immer aus einem Kollektiv heraus urteilen. So resultierten daraus Behandlungslisten, die von Ordinarien aufgestellt würden.

Und das, obwohl doch klar sei, daß Ordinarien besonders über breit angelegte Studien ihr Geld verdienen würden.

http://www.privataerztlicher-bundesverba...rie=Information

Viele Grüsse
Jannis

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