Tamiflu und Suizidfälle
BfArM: Anwendungsbedingungen von Tamiflu® beachten
In der Öffentlichkeit ist jetzt über Todesfälle in Japan im Zusammenhang mit der Anwendung von Tamiflu® (Wirkstoff: Oseltamivir) berichtet worden. Dazu gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einige Informationen und Hinweise.
Aus Japan wurde den Arzneimittelbehörden über zwei Personen berichtet, bei denen möglicherweise ein Zusammenhang mit dem Begehen eines Suizids nach Einnahme des Arzneimittels Tamiflu® besteht. Die genauen Umstände dieser Ereignisse, die sich jeweils Anfang 2004 und 2005 ereigneten, sind nicht im Einzelnen bekannt. Die vorhandenen Informationen lassen nicht den Schluss zu, dass in diesen Fällen ein ursächlicher Zusammenhang mit der Tamiflu®-Einnahme besteht. Derzeit werden weitere Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen von Tamiflu® von der Europäischen Arzneimittelagentur in Zusammenarbeit mit den nationalen Arzneimittelbehörden, einschließlich des BfArM, bewertet. In den Untersuchungen zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Tamiflu® vor der Marktzulassung sind gravierende Risiken nicht auffällig geworden. Berichte über Suizide liegen weder aus der EU noch aus den USA vor.
Tamiflu® ist zur Behandlung von Beschwerden einer Infektion mit Influenza-Viren bei Erwachsen und Kindern ab einem Jahr sowie zur Prophylaxe einer Influenza-Infektion nach Kontakt mit einer sicher an einer Influenza erkrankten Person zugelassen. In jedem Fall soll Tamiflu® nur angewendet werden, wenn eine Virusgrippe-Epidemie besteht. Das Arzneimittel ist verschreibungspflichtig und die Anwendung sollte zudem im Einzelfall nur nach einer aktuellen medizinischen Beratung erfolgen. Dabei müssen die besonderen Anwendungsbedingungen von Tamiflu® beachtet werden.
Eine Mitteilung der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA in London ist über http://www.emea.eu.int/pdfs/general/direct/pr/38501305en.pdf verfügbar.
Dipl.-Phys. Helmut Gobsch
Max-Reger-Str. 15
D - 06110 Halle(Saale)
Tel. & Fax: 0345 - 80 40 559