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Juergen2006 Offline



Beiträge: 621

23.11.2005 14:48
Vorsorglicher Einspruch Antworten
Dieses Schreiben hat Pandora (hoffentlich demnächst selbst im Forum dabei) in Anlehnung an einen Einspruch entwickelt, den Stefan und Karl 2003 im Zusammenhang mit der Pockenhysterie verfaßt haben.
http://agenda-leben.de/grippeeinspruchgis.doc

Hier können durchaus noch Fehler drin sein, wie eigentlich in allen Texten. Ggf. Hinweis erbeten. Grundsätzlich gibt es bei allen Einsprüchen, Beschwerden und Protesten das Dilemma, daß man gegen etwas "vielleicht Geplantes" schlecht rechtlich vorgehen kann, andrerseits aber schon frühzeitig gegen etwaige Zwangsmaßnahmen vorgehen muss. Jedoch: Ein Einspruch muß nicht im engeren Sinn Erfolg haben, um rechtlich relevant zu sein. Es geht um den Kenntnisstand der Behörden, der hoffentlich bald so sein wird, daß keine Zwangsmaßnahmen kommen. Und, falls dennoch welche kommen, daß wir nachweisen können, daß die Behörden schon lange Kenntnis von der Beweislage hatten.

Jürgen

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