Offener Brief an die Verantwortlichen in der Bundesregierung, insbesondere Verbraucherschutz-Minister Seehofer
Die Unterzeichner dieser Erklärung fordern:
1. Einlagerungsstopp des Grippemittels Tamiflu
2. Beibehaltung des Käfighaltungsverbotes
3. Freilaufverbot von Hauskatzen aufheben
Pharmakonzerne und Fleischindustrie versuchen aus dem hysterischen Umgang mit dem Auftreten des Vogelgrippe-Virus H5N1 Kapital zu schlagen.
Für die Bereitstellung des Grippemittels Tamiflu sollen in Deutschland 200 Mio. Euro aufgewendet werden um auf eine mögliche Pandemie durch ein mutiertes H5N1-Virus reagieren zu können. Die Theorien zur Entwicklung des Virus sind allesamt Spekulationen von Virologen, die sich in einem viel zu kurzen Zeitraum mit der Erforschung von H5N1 beschäftigen. Im nationalen Influenzapandemieplan des Robert Koch Institutes wird davon ausgegangen, dass eine Behandlung aller Erkrankten mit Tamiflu die Zahl der Todesfälle halbiert. Diese Annahme lässt sich nicht nachvollziehen, da Daten zum Einfluss von Neuraminidasehemmern auf die Sterblichkeit von Grippekranken fehlen. Die WHO (Welt-Gesundheits-Organisation) beurteilt den Nutzen hinsichtlich der Senkung der Mortalität nur als "möglich". Auch eine Verringerung schwerer Sekundärkomplikationen wie Lungenentzündung ist unzureichend belegt. (Quelle: arznei-telegramm 2005). Was belegt ist, sind die Nebenwirkungen des Medikamentes, die z.T. schweren Grippesymptomen ähneln. Schwere Hautreaktionen wie STEVENS-JOHNSON-Syndrom und Leberfunktionsstörungen einschließlich Hepatitis sind beschrieben. Wir fordern, die massenhafte Einlagerung des Grippemittels Tamiflu von den Bundesländern sofort zu stoppen, und das Geld in die Erforschung einer eigenverantwortlichen Gesundheitsvorsorge zu stecken.
Das für 2007 beschlossene Verbot der Käfighaltung bei Legehennen soll nach dem Willen einiger Bundesländer aufgrund der Vogelgrippe aufgehoben werden. Demgegenüber verweist die Financial Times auf eine Untersuchung, nach der die jüngsten Ausbrüche der Vogelgrippe in Nigeria, Ägypten, Indien und der Türkei samt und sonders von Geflügelzuchtbetrieben ausgelöst worden waren, die infizierte Vögel oder Futter eingeführt hatten. Vieles spricht dafür, dass der Erreger schon lange in Wildvogelbeständen im Umlauf ist. Tote Wildvögel werden erst seit diesem Winter auf das Virus getestet. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass freilaufende Nutztierbestände einer größeren Gefahr als bisher ausgesetzt sind. Wir fordern, dass das Käfigverbot wie geplant umgesetzt wird damit das Leiden der Legehennen verringert wird.
Drei Katzen haben sich auf der Ostseeinsel Rügen mit dem H5N1-Virus angesteckt und sind gestorben. Drei Katzen in Österreich, bei denen die Krankheit ausgebrochen war, haben überlebt, bei zwei der Katzen ist kein Virus mehr nachweisbar. 170 weitere Katzen, die mit den drei Tieren zusammen in einer Isolierstation beobachtet werden, haben sich nicht angesteckt (Quelle: Spiegel Online). Eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus von einem Säuger auf ein anderen Säuger - z.B. von einer Katze auf einen Menschen - ist noch nie nachgewiesen worden. Deshalb gibt es keinen Grund, Hauskatzen zu einem unnatürlichen Hausarrest zu zwingen, der für alle Beteiligten eine unzumutbare Nervenbelastung darstellt. Wir fordern das Verbraucherschutzministerium auf den Erlass zur Hauspflicht von Katzen in H5N1-Virusfundgebieten sofort zurück zu nehmen.
Onlineformular um diese Erklärung zu Unterstützen: http://www.dynamik5.de/vogelgrippe_aktion.htm